Vorderlader

Es gibt 35 Antworten in diesem Thema, welches 5.513 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (6. Juli 2007 um 06:00) ist von theSpy.

  • Hallo zusammen,
    Ich hab mir vor ein paar tagen ein Buch über Pistolen und Revolver zugelegt. Da sind auch viel Vorderlader drin, wirklich interessante Stücke, aber mich würde jetzt einfach mal interessieren, wie,wo oder ob man überhaupt mit Vorderladern schießen kann/darf, und wo man die Munition und das Schießpulver herbekommt.
    Ich hab dazu noch nichts gefunden.
    gruß Brezelbäcker

  • VL-Waffen dürfen wie alle scharfen Waffen nur auf zugelassenen Ständen geschossen werden, die Bleikugeln bekommst du in jedem Waffenladen oder z.B. bei Frankonia, für das Pulver allerdings brauchst du eine Berechtigung (Sprengstoff/Schwarzpulverschein), ohne diese Erlaubnis darfst du kein Pulver besitzen. Wen du auf einem Stand bist kann dir jedoch jemand das Pulver fpr die Verwendung AUF DEM STAND geben, dort muss es dan auch verbraucht werden und darf nicht mit nach Hause genommen werden.

    Gruß
    Thomas

  • Desweiteren wäre noch zu sagen das VL frei ab 18 Jahren zu erwerben sind sofern sie einschüssig sind.
    Eine Ausnahme besteht für mehrschüssige/mehrläufige Waffen mit Stein oder Luntenschloss.
    Nur gibt es da so gut wie gar keine bis auf Ausnahme einiger unbezahlbarer Originale.

    Gruss Leo

    das Leben ist ein Kampf, jeden Tag aufs
    neue,darüber klagen wir aber nicht, da wir eine liebende Frau zuhause haben, deswegen sehen wir alles mit gesunden Sarkasmus

  • Einschüssige Vorderlader sind ab 18 Jahre frei erwerbbar, mehrschüssige Vorderlader nur auf WBK. Das Schwarzpulver ist nur auf "Schwarzpulverschein" erwerbbar.
    Den Schein kann man machen, wenn man mehr als 18 Monate in einem entsprechenden Verein Mitglied ist, regelmässig mit den Vereinshuren schiesst, und ein paar hundert Euro und ein bisschen Zeit mitbringt, für den Lehrgang und die monatelange Bearbeitungszeit( dafür darf man mit dem fünf Jahre gültigen Schein fünf Kilo Pulver erwerben, was zu Hause in einem ungenutzten Zimmer im Tresor verwahrt wird - max. 1 Kg. ). Kugeln, Schußpflaster und Zündhütchen sind frei erwerbbar ab 18 Jahre.

    Viel Spaß bei der Suche nach einem Verein, wo Vorderlader geschossen wird. Die meisten Vereine haben Vorderladerschiessen nicht mehr im Programm, da die Auflagen dafür kaum noch finanziell zu erfüllen sind.

    Edit: mehrschüssig auf WBK gilt inzwischen auch für Steinschloß und Luntenzündung!

    Einmal editiert, zuletzt von Vogelspinne (2. Juli 2007 um 23:24)

  • Zitat

    Edit: mehrschüssig auf WBK gilt inzwischen auch für Steinschloß und Luntenzündung!

    Nein, gilt nicht:

    Zitat

    Unterabschnitt 2 - Erlaubnisfreie Arten des Umgangs
    1.

    Erlaubnisfreier Erwerb und Besitz

    ----------------

    1.8

    Schusswaffen mit Lunten- oder Funkenzündung, deren Modell vor dem 1. Januar 1871 entwickelt worden ist;

    D.h.: ALLE entsprechenden Schusswaffen entsprechenden Alters oder Vorbilds sind frei, egal wievielschüssig sie sind.


    Stefan

  • Zitat

    Original von Brezelbäcker
    ok gibts da Vereine oder so was?
    und wenn man VL-Waffen als Deko besitzt, also auch umgerüstet auf Deko, brauch man da ne Erlaubnis für?

    VL Waffen brauchst du nicht auf Deko ändern zu lassen, die darfst du scharf besitzen ab 18Jahren.
    Sofern wie schon gesagt einschüssig bei Perkussionszündung.

    Gruss Leo

    das Leben ist ein Kampf, jeden Tag aufs
    neue,darüber klagen wir aber nicht, da wir eine liebende Frau zuhause haben, deswegen sehen wir alles mit gesunden Sarkasmus

  • Zitat

    Original von Leopard2A4
    VL Waffen brauchst du nicht auf Deko ändern zu lassen, die darfst du scharf besitzen ab 18Jahren.
    Sofern wie schon gesagt einschüssig bei Perkussionszündung.

    Gruss Leo

    Und Steinschloß und Lunte

    Gruß
    Roland

    Gruß
    Roland

  • Viele Halbwahrheiten hier .... zuerst mal was zum "Sprengstoffschein nach §27" so heisst das Ding nämlich und nicht Schwarzpulverschein.

    Die Vereinsmitgliedschaft als Bedürfnisgrund für eine Erlaubnis nach §27 SprengG ist ausreichend. Der Gesetzgebe schreibt hier, ähnlich wie bei der WSK einen 2tägigen Lehrgang vor.

    Frei ab 18 sind alle einschüssigen Vorderladerwaffen, gleich welche Zündung. Lang - Kurz - dunkelbunt - mit Ohren .....
    VL Revolver also auf WBK, im günstigsten Falle auf die gelbe.
    Das gilt sogar für den kleinen doppelläufigen Derringer.
    Ebenso Waffen deren historisches Vorbild nach dem 01.01.1871 entwikelt wurde.

    Gruß Spy

    Ich hab da mal einen getroffen ... FWR / BDMP / BDS / DSB

    Einmal editiert, zuletzt von theSpy (3. Juli 2007 um 14:07)

  • Hab ja nur gesagt einschüssig bei Perkussion ;)
    Mehrschüssige Perkussionswaffen sind WBK pflichtig.
    Mehrschüssige Waffen mit Steinschloss oder Luntenzündung jedoch nicht, sofern sie vor 1871 entwickelt wurden.

    Gruss Leo

    das Leben ist ein Kampf, jeden Tag aufs
    neue,darüber klagen wir aber nicht, da wir eine liebende Frau zuhause haben, deswegen sehen wir alles mit gesunden Sarkasmus

  • Also bei mir im Verein schießt jeder Vorderlader, mich bald eingeschlossen. So wie ich das mitbekommen habe gibt es auch noch genügend Wettkämpfe dafür...
    Ich habe das noch nie gehört, dass die Vereine Vorderladerschießen aufgeben. Anscheinend hat mein Verein zu viel Geld :n1:

    Der Teufel ist ein Eichhörnchen also nennt mich Eichhörnchen

    :schiess1: Tanaka 98k :n13:

    2 Mal editiert, zuletzt von 98K-auz (3. Juli 2007 um 14:26)

  • Danke an alle die mir geantwortet haben, aber ich hab noch ne Frage, ich hab gesucht aber nichts was mir weiter helfen kann, konnte ich finden.
    Also meine Frage: Was hat es mit einer Windbüchse auf sich? und gibt es die überhaupt noch?
    Wäre gut wenn ihr darauf antworten koennt

    Gruß Brezelbäcker

  • Eine Windbüchse ist ein Vorkomprimierer-Luftgewehr, was in entsprechenden Kalibern und entsprechender Energieleistung als Wildererwaffe in früheren Jahrhunderten sehr beliebt war.
    Diese Luftgewehre hatten durchaus die Schußenergie eines entsprechenden Vorderladers.

  • Windbüchsen heissen heute Luftgewehre. Man hat schon sehr früh das "gewisse" Potential dieser Antriebsart entdeckt.

    Wiki sagt

    Gruß

    Spy

    Ich hab da mal einen getroffen ... FWR / BDMP / BDS / DSB

    Einmal editiert, zuletzt von theSpy (3. Juli 2007 um 14:47)

  • Mein Tipp um legal ab 18, auch ohne Pulverschein etc. mit VL-Waffen schießen zu können:

    Die Pedersoli-Saloonpistole im Kal. 4,5mm Rundkugel. :))

    Da reicht ein großes Flügel-Zündhütchen um die Kugel anzutreiben.
    Sehr präzise, viel Rauch, Knall ist auch vorhanden...und macht irre Spaß ! :ngrins:

    ...die gibts sogar mit Lothar Walther Matchlauf :crazy2:

    Gruß, Patrick.

  • Bei uns im Verein wird auch viel Vorderlader geschossen, wahrscheinlich die grösste VL-Abteilung in NRW. Haben allerdings nur 25 und 50m Stand. Bald ist Deutsche Meisterschaft, würde mich echt mal interessieren, wie es da zugeht, aber die Bastelfraktion ist nichts für mich.

    dagger

    malum pro malo

  • Zitat

    Original von dagger
    Bei uns im Verein wird auch viel Vorderlader geschossen, wahrscheinlich die grösste VL-Abteilung in NRW. Haben allerdings nur 25 und 50m Stand. Bald ist Deutsche Meisterschaft, würde mich echt mal interessieren, wie es da zugeht, aber die Bastelfraktion ist nichts für mich.

    dagger

    ...Bastelfraktion ??? ...was´n das ???