Hallo Leute !
Mich beschäftigt eine Frage zu einem Thema, wo ich Info´s bräuchte
Es geht um´s sammeln von Deko-Handgranaten.
Wie sieht es rechtlich um die blaue Bundeswehr Übungs-Handgranate DM58 aus; natürlich wenn sie kein Pulver/keinen Zündsatz etc. mehr hat, aus
...darf man die so einfach ab 18 besitzen und sich die auf den Bürotisch stellen; z.B. als Errinnerungsstück an die BW-Zeit
Danke im voraus !
Gruß, Patrick