Verschärfung des Wffg jetzt konkret

Es gibt 38 Antworten in diesem Thema, welches 1.807 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (8. Juni 2002 um 20:20) ist von Old_Surehand.

  • und die glauben wirklich damit können sie die anzahl illegaler schuß waffen senken?? wissen die noch immer nicht das wenn einer was illegal mach dieser sich NICHT an das gesetz hält? scheinbahr nicht..

    naja jetz habt ihr den psycho test, und vorderschaftrepetierer verbot schon bald mit uns gemeinsam wenn sich das verwirklicht :cc

    und da heist es man lebt in nem freien demokratischen staat... was ist das für ne freiheit wo das leben durch verbote gesteuert wird... :(

    Ciao Klepto

  • Alle derartigen Infos enthalten wenig Substantielles
    ueber freie Waffen (Schreckschuss-/Gas-, Luftdruck-
    Co2-/Paintball-/Softair-Waffen usw.).
    Kennt jemand den aktuellen Stand und die geplanten Aenderungen?
    Mein Eindruck ist, dass freie Waffen bei der Diskus-
    sion ueber die Verschaerfung des Waffenrechts
    kaum beruecksichtigt werden, Obwohl deren Anzahl
    ein Mehrfaches des legalen Besitzes an scharfen
    Waffen ausmachen duerfte.
    Was die geplante Anmestie fuer illegale scharfe
    Waffen angbelangt ist Skepsis angebracht.
    Kriminelle Elemente werden ihre Waffen vermutlich
    weder entschaedigungslos abgeben oder unbrauch-
    bar machen lassen.
    Bei der Aenderung des WaffR in 1973 gab es, glaube
    ich, auch eine Amnestie. Die Waffen mussten ange-
    meldet durften aber behalten werden. Der Erfolg war
    wohl nicht gegeben, so dass eine weitere Anmelde-
    frist mit Amnestie eingeraeumt wurde. Haetten die-
    se Massnahmen Erfolg gehabt, waeren illegale
    Waffen kein so grosses Thema mehr. Natuerlich
    muss man eine Erhoehungsrate durch "Ostimporte
    usw." einrechnen und auch das Hochspielen mit al-
    len moeglichen vermuteten Zahlen beruecksichtigen.
    Wenn also die Legalisierung mit Eigentumsgarantie
    schon nicht erfolgreich war, wie soll dann eine ent-
    schaedigungslose Enteignung oder Unbrauchbar-
    machung bessere Ergebnisse bringen?
    Es scheint wieder publikumswirksamer Wahl-?)Aktionismus angesagt zu sein.

  • pak9:

    Das hier sind nur die Änderungen, die nach dem Amoklauf in Erfurt noch dazukommen sollen. Und da ist eben nichts dabei, das die freien Waffen betrifft.

    Darüber hinaus gibt's noch die Änderungen, die schon vor Erfurt beschlossen wurden. Für die freien Waffen ergeben sich danach folgende Änderungen:

    - Waffen und Munition müssen künftig getrennt voneinander aufbewahrt werden. Das gilt auch für freie Waffen. Wenn die Behörde einen begründeten Verdacht hat, daß man sich nicht daran hält, kann sie das in der Wohnung prüfen lassen.

    - Gas- und Schreckschußwaffen sind zwar weiterhin frei ab 18 Jahren zu erwerben, dürfen aber - wie Druckluftwaffen - nicht mehr ohne weiteres in der Öffentlichkeit geführt werden. Wenn man sie weiter zur Selbstverteidigung führen möchte, braucht man einen "kleinen Waffenschein", den man gegen Vorlage eines sauberen polizeilichen Führungszeugnisses und eine Gebühr bei der Waffenbehörde bekommen kann.

    - Softair-Waffen sind grundsätzlich ab 18 und brauchen ein :F:. Die Ausnahmen für das Kaliber 5,5 mm fallen weg - und damit wird dieses Kaliber über kurz oder lang auch vom Markt verschwinden. Lediglich "Waffen" mit einer Mündungsenergie unter 0,08 Joule (heutige Softairs haben etwa 0,2 bis 0,5 Joule) gelten noch als Spielzeugwaffen. Da Waffen mit :F: nicht außerhalb des Besitztums geführt werden dürfen, fallen Softairspiele im Stadtwald also künftig flach. Was mit dem Altbesitz passieren soll, weiß ich nicht. Theoretisch wird der Altbesitz WBK-pflichtig, wenn kein :F: drauf ist.

    - Der Anscheinsparagraph 37 fällt weg. Das heißt, künftig dürfen z. B. Softairs und Spielzeugwaffen auch wieder wie Maschinenpistolen aussehen. Auch bei Tuningmaßnahmen an z.B. Luftgewehren ist man künftig freier.
    Verboten bleiben allerdings vollautomatische Waffen - das gilt auch für Softairs. Also auch künftig keine "Automatic Electric Guns" in Deutschland.

    - Einige Messerarten werden verboten. Dazu gehören unter anderem Butterflymesser und Wurfsterne. Welche noch, weiß ich nicht genau, ich kenne mich mit Messern und den heutigen Gesetzen dazu nicht gut aus. Wer ein künftig verbotenes Messer besitzt, muß es innerhalb einer bestimmten Zeit bei der Behörde abgeben oder "vernichten". Von einer Entschädigung ist mir nichts bekannt.

    - Für Vorderladerschützen gibt es auch ein paar Änderungen; die lasse ich jetzt weg.

    Diese Änderungen treten ein halbes Jahr nach der endgültigen Verabschiedung des Gesetzes in Kraft, also nicht vor Dezember.

    Wenn Du es ganz genau wissen willst, findest Du den aktuellen Gesetzentwurf (vor Erfurt) sicher auf rugerclubs Website ( http://www.rugerclub.de ). Sonst kann ich ihn Dir auch zumailen.

    Gruß,

    Marcus

  • Zitat

    Original von Old_Surehand
    pak9:

    - Waffen und Munition müssen künftig getrennt voneinander aufbewahrt werden. Das gilt auch für freie Waffen. Wenn die Behörde einen begründeten Verdacht hat, daß man sich nicht daran hält, kann sie das in der Wohnung prüfen lassen.
    Da lässt sich mit leben.Kommen halt in einen abschliessbaren Alukoffer.

    - Gas- und Schreckschußwaffen sind zwar weiterhin frei ab 18 Jahren zu erwerben, dürfen aber - wie Druckluftwaffen - nicht mehr ohne weiteres in der Öffentlichkeit geführt werden. Wenn man sie weiter zur Selbstverteidigung führen möchte, braucht man einen "kleinen Waffenschein", den man gegen Vorlage eines sauberen polizeilichen Führungszeugnisses und eine Gebühr bei der Waffenbehörde bekommen kann.
    Wer nun unbedingt führen will, hats also auch nicht schwer.

    - Der Anscheinsparagraph 37 fällt weg. Das heißt, künftig dürfen z. B. Softairs und Spielzeugwaffen auch wieder wie Maschinenpistolen aussehen. Auch bei Tuningmaßnahmen an z.B. Luftgewehren ist man künftig freier.
    Verboten bleiben allerdings vollautomatische Waffen - das gilt auch für Softairs. Also auch künftig keine "Automatic Electric Guns" in Deutschland.
    Wenn das bedeutet,dass man in Zukunft eine Einzellader-AK47 CO2 erwerben könnte,wäre das eine hervorragende Nachricht. :nuts: Das Sammlerherz klopft.

    Marcus

    Danke für die Info,Marcus

    Baikal

  • jo, des hört sich doch ganz gut an... vor allem des mit dem anscheinsparagraphen gefällt mir :D sind dann eigentlich frontgriffe vorm abzug erlaubt?

    wegen der lagerung: ich hol mir nächste woche diesen billigschranktresor vom penny, da kommt dann die munition rein :D

    /edit: ich les jetz grad mal die novelle im volltext durch, aber pumpguns sind doch nich an pistolengriffe gebunden, die gibts doch auch mit klassischer schäftung, oda?!?

    Einmal editiert, zuletzt von ZeroM (7. Juni 2002 um 15:13)

  • Getrennt aufbewahren heißt nicht, daß Du einen Tresor brauchst - aber schaden tut's natürlich nicht... ;)

    Wegen der Pumpguns: tatsächlich haben es die Schützen noch irgendwie geschafft, daß nicht alle "Pumpguns" verboten werden, sondern nur die, die besonders "böse" aussehen und für den Schießsport wirklich kaum geeignet sind. :)

    Marcus

  • ei ei ei,
    ich hab en butterfly messer, eigtl. nur zum schälen oder für den häusl. gebrauch.
    kann mir irgend jemand sagen, was an sonem messer schlimm sein soll? ok. wenns zusammen geklappt ist, dann sieht man halt die klinge nicht, aber , a leck, ich behalts und lass es nicht vernichten, höchstens für ne entschädigung! die werd ich zwar nicht bekommen, na dann können die mich mal!

    hab das teil nur in der wohnung , noch nie ausserhalb mitgenommen, da hörts bei mir auf!

    was für ne strafe könnte man nach dem neuen waffengesetz für den besitz von nem butterfly bekommen?

    gr dmz

    "Also das perlt heute ja wieder"
    "Des ist en roiner Titan"
    Dittsche

  • Zitat

    Original von dmeenzer
    was für ne strafe könnte man nach dem neuen waffengesetz für den besitz von nem butterfly bekommen?


    "Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe" (§52 (3) Punkt 1).

  • Hi Marcus

    Aber normalerweise müsste es dann irgendwo stehen was mit den Gegenständen passieren muss wenn sie verboten werden. Was macht z.B. ein Messersammler der die unterschiedlichsten sorten von Butterflys in der Vitrine hat, ich glaube nicht daß der seine Sammlung verschrotten tut. Wie war das bisher mit altbesitz geregelt??

    Gruß
    Para

  • @Para:

    Es gibt im Gesetzentwurf dazu den §58 (Altbesitz). Und darin steht tatsächlich (Absatz 7), daß man diese neu verbotenen Waffen innerhalb einer bestimmten Frist (ca. 4 Monate) nach Inkrafttreten des Gesetzes entweder unbrauchbar machen oder "einem Berechtigten überlassen" muß. Bloß wer soll dieser Berechtigte sein? Von Entschädigung steht da gar nichts. Lediglich wenn die Behörde die Waffe einzieht, steht dem Eigentümer der "Erlös aus der Verwertung" abzüglich Lager- oder ähnlicher Kosten zu. Bei einem verbotenen Messer bleibt da bestimmt nichts übrig, denn wie sollte die Behörde die "verwerten"?

    Ausnahmen gibt es nur für bestimmte Messer bei Jägern oder "Angehörige von leder- oder pelzverarbeitenden Berufen", sowie mit Sondergenehmigung des BKA (z. B. für kulturhistorisch bedeutsame Sammlungen).

    Marcus

  • ...na dann können wir uns wohl auf eine Schwemme östlicher Produkte mit MP-ähnlichem Äusserem freuen :)


    Harry

    Co2air - Founder
    -= 03.2000 =-

  • jungs, auf den wegfall des anscheins§ schmeiß ich ne runde. hute ab 20.00 an der farger fähre ist treffen. für alkfreies bier ist gesorgt.

    wer ne nähere ortsangabe braucht muß bescheidsagen:laola:
    :drink: :n12:

    und wenn die person, die sich dafür eingesetzt hat, ne frau währe, könnte ich sie:n24:

    da ist das we ja doch noch gerettet.

    aber mal im ernst,
    was darf man denn jetzt alles kaufen, aus der optischen perspektive gesehen?
    kann man jetzt ne MP5 LEP oder Ne AK47LEP als extrembeispiel kaufen und wird nicht gleich dafür eingebuchtet?

    Grüße Buddy

    Einmal editiert, zuletzt von Buddy (7. Juni 2002 um 18:06)

  • :n25: :n25: :n25: :n25:

    Ich kanns nicht glauben!

    Und die ein,zwei Butterfliegen im Tausch gegen
    M1,AK oder Baikals Combo? Gerne!

    Wenns denn so bleibt.
    Und was ist mit Beleuchtung,Nachtsicht,Infrarot und
    Konsorten?

    Mal abwarten.

    Baikal

  • Zitat

    Original von Buddy
    was darf man denn jetzt alles kaufen, aus der optischen perspektive gesehen?
    kann man jetzt ne MP5 LEP oder Ne AK47LEP als extrembeispiel kaufen und wird nicht gleich dafür eingebuchtet?

    Also wenn Du mit "jetzt" ab Inkrafttreten meinst, Du genug Knete hast und ich nicht irgenwas übersehen habe: ja! :)

    Zitat

    Original von Baikal
    Wenns denn so bleibt.
    Und was ist mit Beleuchtung,Nachtsicht,Infrarot und
    Konsorten?

    Da hat sich leider nichts geändert, die bleiben verboten.

    Es fällt nur der alte § 37, Absatz 1, Punkt 1e weg (" ... Schußwaffen, die ihrer äußeren Form nach den Anschein einer vollautomatischen Selbstladewaffe hervorrufen, die Kriegswaffe im Sinne des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen ist") !

    Der Rest des alten § 37 bleibt uns erhalten ... :confused2:

    Marcus

    Einmal editiert, zuletzt von Old_Surehand (7. Juni 2002 um 18:43)

  • Zitat

    Original von Old_Surehand
    - Der Anscheinsparagraph 37 fällt weg. Das heißt, künftig dürfen z. B. Softairs und Spielzeugwaffen auch wieder wie Maschinenpistolen aussehen. Auch bei Tuningmaßnahmen an z.B. Luftgewehren ist man künftig freier.....

    Das glaub ich erst, wenn es so ist. Der §37 fällt mit Sicherheit weg, das muss aber
    nicht zwangsläufig bedeuten, dass dann alles "Anscheinige" wieder erlaubt ist.
    Das Gesetz bietet viel Spielraum über Verordnungen, sozusagen durch die Hintertür,
    die Suppe zu versalzen. Würde mich wirklich aufrichtig freuen, wenn ich mich
    täuschen sollte.

    Pellet

  • Zitat

    Original von Pellet

    Das glaub ich erst, wenn es so ist. Der §37 fällt mit Sicherheit weg, das muss aber
    nicht zwangsläufig bedeuten, dass dann alles "Anscheinige" wieder erlaubt ist.
    Das Gesetz bietet viel Spielraum über Verordnungen, sozusagen durch die Hintertür,
    die Suppe zu versalzen. Würde mich wirklich aufrichtig freuen, wenn ich mich
    täuschen sollte.

    Pellet

    ...gut das hier mal wieder einer die realitätsnahe Euphoriebremse tritt. Von den einschränkenden Verordnungen wird nämlich mit Sicherheit jede Menge Gebrauch gemacht werden! Das ist ja eben das, was der Unübersichtlichkeit des WaffG. weiteren Vorschub leisten wird. Es glaubt doch hier wohl niemand ernsthaft, dass zukünftig die derzeit verbotenen Anscheinswaffen wieder freigegeben werden. Und das, wo heute sogar Modellwaffen und Wasserpistolen aus transparentem Plastik verboten sind, wenn sie formal einem Vollautomaten ähnlich sehen. Kommt mal schön wieder auf den Teppich. Auch wenn es den §37 in der heutigen Form nicht mehr geben wird, Vorteile für Waffenbeitzer (auch der freien) wird es keine Geben. Das ist für mich so sicher, wie die Tatsache, dass Holland nicht Fußball-Weltmeister wird, in diesem Jahr... :crazy3:

    gunimo

  • Tja, wir werden sehen. Im Augenblick ist davon im Gesetzentwurf jedenfalls nichts zu sehen. Und ein entsprechender Antrag, es wieder reinzunehmen, wurde im Bundestag schon mal abgeleht.

    100%ig glauben werde ich's auch erst, wenn es in Kraft ist.

    Marcus

  • Zitat

    Original von gunimo
    Es glaubt doch hier wohl niemand ernsthaft, dass zukünftig die derzeit verbotenen Anscheinswaffen wieder freigegeben werden. Und das, wo heute sogar Modellwaffen und Wasserpistolen aus transparentem Plastik verboten sind, wenn sie formal einem Vollautomaten ähnlich sehen.


    Doch, im Augenblick ist das der Stand der Dinge. Wenn Du's mir nicht glaubst, frag im WO oder bei Visier nach. Ob es so bleibt, werden wir sehen. Aus meiner Sicht spricht wenig dagegen.

    Hast Du den Entwurf gelesen?

    Marcus

  • dann spricht wohl auch bald, wennes zu der waffg änderung kommt wohl nix mehr gegen eine klapbare schulterstütze? oder etwa dur eienn von hinten kommenden die suppe versalzender § ?

    Grüße Buddy