Super...die Waffe nachträglich vom Beschussamt beschießen lassen (dann ist es ja nicht mehr so schlimm).
ZitatDie Waffe wurde rechtskonform verschlossen transportiert. In dem Magazin befanden sich 4 Patronen.
Rechtskonform wäre: die Waffe verschlossen und getrennt von der Munition, was dir aber auch nicht erlaubt eine illegale (EWB-pflichtige) Waffe zu transportieren ohne EWB.