Moin,
ich hab de ne Frage hab auch die Forum durchsucht,
aber einen klaren eindruck hab ich immer noch nicht.
Wie weit darf man nen mit gekenzeichneten Druckluftwaffe
vom aussehen ändern, natürlich ist es klar das man
an der Technik der Druckluftwaffe nicht ändern darf und dies verboten
ist.
Aber darf man zum Beispiel an einer Druckluftgewehr den Gesamten
Schaft abschrauben und diese mit ein selbst aus Holzschale
fertiggestellte Schaft anbauen? Die Technik bleibt unangetastet.
Wo liegt die Grenze. Und ab wann muss ein Büchsenmacher dran.