Hallo,
ich muss noch mal explizit zum allgemeinen Praxisfall fragen, da ich in allen relevanten Bereichen die Antwort nicht finden, oder mir diese auf meine Frage nicht ableiten konnte.
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Haben die Waffen eine Mündungsenergie von weniger als 0,5 Joule so sind sie als Spielzeug eingestuft und können ohne Altersbeschränkung besessen werden. Der Handel verkauft diese Airsofts allerdings nur an strafmündige Personen (also ab 14 Jahren) um rechtlichen Konsequenzen aus dem Weg zu gehen.
Airsofts zu führen, sie also geladen und schussbereit außerhalb seines eigenen Grundstückes bei sich zu tragen ist verboten. Dies kann als Führen einer Schusswaffe genauso hart bestraft werden wie wenn die Waffe echt wäre.
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jetzt die Frage
mein Sohn wird bald 14 und möchte eine < 0,5J Softair besitzten.
Natürlich kommen dann seine Freunde mit ihren Waffen und wollen damit *spielen*. Das bedeutet nichts anderes, als dass sie sich damit gegenseitig besoftair'en... mit obligatorischer Schutzausrüstung (v.a. Augenschutz) natürlich.
Gilt der 2. Absatz des o.g. Zitat aus Euren FAQ's auch, wenn die Purschen nun unser umfriedetes Grundstück mit ihren Bioumweltdünger BB's geladen Gun's verlassen, um im nahegelegenen Wald zu spielen ?
ich bin verunsichert, weil es ab 14 Jahren und < 0,5J ist und ich jegliche Rechtsunsicherheit vermeiden möchte.
Die Zustimmung des (Wald) Grundstückeigentümer setzten wir der Einfachheit halber mal voraus....
Vielen Dank