Beschußstempel weg (PTB noch da) - Waffe Illegal?

Es gibt 51 Antworten in diesem Thema, welches 5.527 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (9. März 2007 um 20:42) ist von HWJunkie.

  • Hallo,

    ich habe mal eine Frage, nehmen wir an, bei einer Waffe sind die Beschußzeichen nicht mehr zu erkennen, aber die PTB Nummer noch sichtbar, wäre die Waffe trotzdem illegal?

    SSW: Valtro 98 Civil chrom, Reck Miami 92 F Nickel mit poliertem Lauf, Geco P217, Walther P99 Nickel, IWG Gouverneur Sports Club
    Co2:Sigma 40 F Aluschlitten, RWS C225

  • gehen wir davon aus, sie sind restlos weg.

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  • Tja, laut WaffG reicht theoretisch der PTB-Stempel:

    Zitat

    Unterabschnitt 2 - Erlaubnisfreie Arten des Umgangs

    1.

    Erlaubnisfreier Erwerb und Besitz

    1.3

    Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen, die der zugelassenen Bauart nach § 8 des Beschussgesetzes entsprechen und das Zulassungszeichen nach Anlage 1 Abbildung 2 zur Ersten Verordnung zum Waffengesetz vom 24. Mai 1976 (BGBl. I S. 1285) in der zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes geltenden Fassung oder ein durch Rechtsverordnung nach § 25 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe c bestimmtes Zeichen tragen;

    Schwierig wird es allerdings, weil eine nicht beschossene Waffe eigentlich niemals in den Handel gelangt sein kann...

    Sprich, eine rechtlich einwandfreie Antwort habe ich nicht!

    Stefan

  • Denke ich nämlich auch, denn überall im WaffG ist immer nur vom amtlichen Stempel, also dem PTB die Rede. Wenn also die PTB noch sichtbar ist, müsste es doch ausreichen um solch eine Waffe besitzen zu dürfen, oder?

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  • das ist doch alles sehr konfus, da sie aber den PTB Stempel hat, darf man doch auch mit Ihr schießen, das ergibt doch keinen Sinn. Den bekommt sie ja nur, wenn Beschußzeichen vorhanden sind, wenn diese aber nun im Nachhineien weg sind, dürfte das aber keine Rolle spielen. Aber wo kann man denn eine genaue Auskunft erhalten?

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  • Der PTB Stempel ist in der Gussform drin, die Beschussstempel gibt es erst beim Beschuss jeder Waffe im Beschussamt. Flens69 hat eine Erma ohne Beschusszeichen aber mit PTB, weil die wohl vergessen wurde und dann in den Verkauf ging.

  • Hmmmm, ja okay, das mit dem PTB Stempel in der Gussform stimmt schon, aber trotz allem ist überall nur von PTB Stempel die Rede, der nötig ist. Wo kann man denn nur eine genaue Auskunft bekommen?

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  • Habe mich überall und nirgends schlau gemacht, Polizei, Waffenladen, etc. immer wieder die selbe Antwort: PTB Zeichen genügt.

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  • Zitat

    Original von Ganja82
    Hmmmm, ja okay, das mit dem PTB Stempel in der Gussform stimmt schon, aber trotz allem ist überall nur von PTB Stempel die Rede, der nötig ist. Wo kann man denn nur eine genaue Auskunft bekommen?

    Vllt bei den zuständigen direkten Behörden? oder evtl. sogar beim Hersteller?
    oder gar bei der PTB selber?

    Die netten Herren in Grün/Blau, so denk ich, wissen das bestimmt nicht, da bekommst du bestimmt viele Antworten, wenn du in versch. Direktionen anrufst.

  • Zitat

    Original von Ganja82
    Habe mich überall und nirgends schlau gemacht, Polizei, Waffenladen, etc. immer wieder die selbe Antwort: PTB Zeichen genügt.

    Na dann...wo ist das Problem??? Ich würd mir eher Gedanken machen wenn der PTB Stempel weg ist!

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  • Na, jetzt gibt es ja auch kein Problem mehr, jetzt habe ich ja konkrete Antworten erhalten. Die Antworten habe ich übrigens erst jetzt erhalten, nicht vorher, sonst hätte ich ja hier den Thread nicht aufgemacht.

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  • Aber wozu sollte man noch einen Beschuss machen? Wenn PTB reicht, kann man doch auf die Beschusszeichen pfeifen. Ich meine nur wegen der Optik???

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  • Ich glaube daß eine Waffe, die keine Beschußzeichen trägt obwohl sie sie eigentlich tragen müsste, nicht zulässig ist.

    Das ergibt sich meiner Meinung nach aus §8 Beschußgesetz in Verbindung mit §12 Beschußgesetz. §12 gibt ganz klar vor daß Waffen, die beschußpflichtig sind und kein Beschußzeichen tragen, nicht in den Verkehr gebracht werden dürfen und mit ihnen auch nicht geschossen werden darf. Sie dürfen auch nicht überlassen werden.

    Gruß

    Mike

    Ganz nebenbei gefragt: Das ist nicht zufällig eine 6mm SSW ? ;)

  • Naja, aber wenn ich sogar behördlich andere Auskünfte bekommen habe, dürfte das wohl reichen. Ich denke die Frage ist eindeutig geklärt.

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  • Ich denke wir haben hier aberdutzende von Beispielen bei denen sich die Behörden als schlichtweg fehlinformiert herausgestellt haben.

    Das Schlimme daran: Beruft man sich auf solche "fachlichen Beratungen" und steht dann hinterher doch vor dem Kadi, nützen einem solche Aussagen gerade einmal gar nichts.

    Mike

  • Habe ja nicht nur bei Behörden nachgefragt, sondern auch bei sehr großen Waffenhändlern, die so was ja auch wissen sollten. Außerdem auf welche Meinung sollte man denn dann vertrauen? Der Gesetzestext ist nicht wirklich eindeutig, läasst aber eher vermuten, daß PTB ausreicht. Und es ist auch überall nur davon die Rede, daß eine Waffe illegal wird, wenn PTB weg ist.

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  • Das was Mike sagt ist das eine...was ich mich gerade frage ist...

    was für eine soo tolle SSW ist es denn um den evtl. en Ärger auf sich zu nehmen, bzw. wenn es später vor Gericht tatsächlich schief geht seine Zuverlässigkeit zu verlieren.
    Und das alles für irgendeine SSW Guß Plembe... :confused2:

    Ich mag die Stille nach dem Knall..

    Waffensachverständiger im VWG