3Sat Recht Brisant

Es gibt 42 Antworten in diesem Thema, welches 4.916 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (4. Mai 2008 um 21:01) ist von Tyrox.

  • Gerade eben kam ein kurzer Bericht über das Führen von Gaspistolen.
    In einer Szene wurde im Waffenladen beim Kauf ein Zettel von der Kundin unterschrieben- der Sprecher sagte dazu das Seriennummer der Waffe und Personalien des Käufers auf dem Formular vermerkt würden.
    - seit wann tragen Gaspistolen eine richtige Seriennummer
    - seit wann muss man seine Daten beim Büchsenmacher lassen?
    Hab ich was verpasst?

    Diese Signatur kann Spuren von Erdnüssen enthalten

  • Frankonia .z.b. will für alle Waffen die Daten (Name, Wohnort, Geb.Datum, Telefon) haben, egal was ich da kaufe.

    Seriennummern halten die aber nicht fest.

    Mal wieder "gut" recherchiert und heiß gesendet.

    Argh.

    SSWs tragen teilweise wirklich fortlaufende Seriennummern, das ist wahr.

    FWR-Mitglied Nr.: 30917

    Einmal editiert, zuletzt von PainKNero (7. März 2007 um 20:31)

  • Zitat

    Original von PainKNero
    Frankonia .z.b. will für alle Waffen die Daten (Name, Wohnort, Geb.Datum, Telefon) haben, egal was ich da kaufe.

    Merkwürdig - bei mir hat man sich bei CO2-Waffen nur die Angaben vom Personalausweis abgeschrieben, meine Telefonnummer wollte bisher niemand haben.

    Rheinländischer Europäer.

    "Wenn ich bei Magdeburg in die norddeutsche Tiefebene komme, beginnt für mich Asien." - Konrad Adenauer

  • Ich hatte mal in nen kleinen Waffenladen zwei oder drei SSW's gekauft. Der Verkäufer hatte da auch so ein Formular, in das er Waffenbezeichnung, PTB-Nummer und die Seriennummer eingetragen hat. Ich weiss aber beim besten Willen bis heute nicht, wofür das gut sein sollte. ???

    The only sure thing in life is death! You die if you worry, you die if you don't worry, so why the f**k worry!

  • @ Paink
    Eben- teilweise. Deswegen hab ich mich gefragt wie man etwas registrieren soll das nicht existiert.
    Wozu ich bei einer Freien Waffe meine Anschrift beim Büchsenmacher lassen muss erschliesst sich mir allerdings auch nicht.
    Wozu soll das gut sein? Spätestens wenn man die Waffe weiterverkauft sind die erfassten Daten wertlos, oder schlimmer sorgen für unliebsamen Besuch sollte jemand mit einer Freien Waffe die ich einst besessen habe Unsinn anstellen.
    WBK pflichtige Waffen werden bei Weiterverkauf von der Verkäufer WBK in die Käufer WBK umgeschrieben. Aber das hier... völlig sinnfrei.

    Diese Signatur kann Spuren von Erdnüssen enthalten

  • vielleicht dient's den Händlern nur zur Sicherheit, daß auch die Belehrung bzgl Führen beim Erstkäufer durchgeführt wurde. So erklärte mir zumindest mal ein FrankoMitarbeiter den (Un)Sinn des ganzen...

    FWR-Mitglied Nr.: 30917

  • Zitat

    Original von Maverick14
    Ist doch von Vorteil, dass das da so dargestellt wird. So denkt der Zuschauer wenigstens, dass die Waffen nicht einfach so verkauft werden.

    Alex

    Das stimmt ;) Da hat die Presse mal unfreiwillig aufgrund falscher Berichterstattung mal was gutes getan :huldige:. So muß man es sehen, da hast Du Recht, Mav.

    FWR-Mitglied Nr.: 30917

  • Einige PTB-Waffen hatten auch schon in den 1970er Jahren Seriennummern, wie bei den scharfen Waffen auch.
    Anhand der Ser.No. lässt sich ja auch herausfinden, wann die Waffe gebaut wurde, ob es zwischendurch Modellwechsel gab und ob die Ersatzteile passen (z.B. wie beim Kolbendurchmesser beim Luftgewehr HW77).
    Andererseits lässt sich anhand der Ser.No. das Eigentum beweisen, bzw. der Eigentumsübergang genau protokollieren.

    Letzteres wollten sich die Gesetzgeber zu Nutzen machen und damit den "wilden" Handel von Schreckschusswaffen peinlichst genau dokumentiert wissen.
    In den Waffenhandelsbüchern der Händlern, bishin zur WBK und den Akten beim Amt sollte alles ganz genau erfasst werden.

    Noch bevor das neue Gesetz (Apr. 2003) in Kraft trat, geschweige denn die Verwaltungsvorschriften abgefasst waren, tauchten überall im Lande die unterschiedlichsten Auffassungen und Auslegungen des zu erwartenden Waffengesetzes auf.

    Geblieben ist eigentlich nur der Kleine Waffenschein.


    Dennoch verzichten einige Händler nicht darauf, sich vom Käufer dokumentieren zu lassen, dass sie auf die Vorschriften
    a) schießen nur daheim (befriedeter Besitz) und
    b) Führen außerhalb nur mit KWS.
    hingewiesen haben.

    Dass sie zusätzlich noch die Ser.No. aufschreien... na wenn schon!

    Kann ich doch nach einigen Monaten wiederkommen und ohne Kassenbon reklamieren - dass ich die Waffe DORT gekauft habe, ist dann unbestritten.
    ;)

    Fördermitglied des VDB.

  • Zitat

    Original von hmpf
    Ich hatte mal in nen kleinen Waffenladen zwei oder drei SSW's gekauft. Der Verkäufer hatte da auch so ein Formular, in das er Waffenbezeichnung, PTB-Nummer und die Seriennummer eingetragen hat. Ich weiss aber beim besten Willen bis heute nicht, wofür das gut sein sollte. ???

    Ganz einfach:
    Wenn dir die Waffe abhanden kommt und jemand dann damit eine Straftat gegeht ( und die SSW dabei sichergestellt wird ), hast du Besuch in grün oder blau gekleidet. Dann darfst du erklären, wie deine Waffe bei einer Straftat ihren Auftritt hatte. :(

    Aussdem müssen Waffenhändler einen Nachweis führen, wo die im Laden nicht mehr vorhandenen Waffen abgeblieben sind. So etwas war mal für SSWs auch angedacht, aber erstmal auf Eis gelegt. In sofern ist das trotzdem erfolgende Festhalten der Waffen- und Käuferdaten vorauseilender Gehorsam.

    Edit: War mal wieder zu langsam - lege halt Wert auf gute Rechtschreibung, auch nach zwei Bier :nuts:.

    Einmal editiert, zuletzt von Vogelspinne (7. März 2007 um 20:54)

  • Das resultiert wohl noch aus den Anfängen der kleinen Waffenscheine.

    Als ich den damals beantragt habe, wollten die auch eine Liste aller SSWs haben die ich besitze...damals hies es noch, die würden in den kl. Waffenschein eingetragen werden....dementsprechend sollten wohl auch die Formulare beim Büchsenmacher zur Nachverfolgung und Ergänzung dienen.
    Zum Glück sind die hohen Herren davon abgekommen.

    Wer seinen Männer sagt was sie tun sollen , aber nicht wie, muss mit überraschenden Ergebnissen rechnen - George S. Patton

  • @ Vogelspinne

    Dann wäre dann aber noch die Sache, wenn ich die im Laden erworbene Waffe weiterverkaufe, z.B. bei egun. Da werden die Daten ja dann nicht umgetragen. D.h. ja dann, wenn der neue Besitzer damit Mist baut, könnten die Herrn in grün (bei uns in NRW sind sie noch grün) dann aufeinmal trotzdem bei mir vor der Türe stehen, obwohl ich die Waffe gar nicht mehr besitze, da ich sie verkauft habe. Also ist die ganze Sache ja dann doch nicht so wirklich sinnvoll.

    The only sure thing in life is death! You die if you worry, you die if you don't worry, so why the f**k worry!

    2 Mal editiert, zuletzt von hmpf (7. März 2007 um 21:01)

  • Zitat

    Original von Maverick14
    Ist doch von Vorteil, dass das da so dargestellt wird. So denkt der Zuschauer wenigstens, dass die Waffen nicht einfach so verkauft werden.

    Alex

    Und genau ist das Dilemma der SSW-Freunde.

    Seit der Einführung des neuen WaffG und der zahlreichen Falschmeldungen in der Presse, denken heute immer noch viele Menschen, sie müssten erst den (Großen) Waffenschein machen, um eine Gaspistole kaufen zu können.

    (Ich möchte nicht wissen, wieviele SSWs aus Angst vor Repressalien ganz still und heimlich über die Graue Tonne entsorgt wurden.)
    :cry:


    Mit dem 01.04.2003 ist der Absatz an Schreckschusswaffen rapide gesunken, Firmen wie MELCHER haben sogar Mitarbeiter entlassen müssen!
    Darum bekommen wir "Freaks" schon leuchtende Augen, wenn wir nur von "NEUEN" Modellen hören. Doch das sind dann nur - alter Wein in neuen Schläuchen - vertraute Bekannte in neuer Lackierung (à la "ARMY" oder "ALU Finish" oder "007 Spec.Ops").
    So machen wir uns vor Glück fast in die Hose, wenn wir unbekannte SSW-Modelle sehen, für die es (noch) keine PTB-Zulassung gibt.


    Aber leider sind wir die Minderheit.
    Lieschen Müller und Otto Normalverbraucher würden sich vielleicht gerne eine Gaspistole kaufen, aber sie "dürfen" ja nicht.
    :(

    Fördermitglied des VDB.

  • Zitat

    Original von taz777damals hies es noch, die würden in den kl. Waffenschein eingetragen werden....

    Die KWSse einiger hier hätt ich unter dieser Prämisse dann mal gerne gesehen...gibts den KWS auf Rolle per laufendem Meter ;) ?

    FWR-Mitglied Nr.: 30917

  • Ich hab das auch gesehen und fand es seltsam, dass "Händler verpflichtet sind, die Personalien des Käufers festzuhalten". Ich verstehe nicht, weshalb es so ist, ja überhaupt sein darf - wenn es denn so ist.

    Gut gefallen hat mir, dass es keine Sendung GEGEN SSWs war. Es war sogar Werbung für SSWs zur Selbstverteidigung ("SSW eignen sich hervorragend zur Selbstverteidigung vor dunklen Gestalten"). Allerdings galt die Werbung vor allem dem kleinen Waffenschein. Es war nicht zu verkennen, dass die Sendung darauf abspielte, für den kl. WS intensiv zu werben.

    Was ich an Infos aus der Sendung festhalte: - SSW draußen schießen ohne kl. Waffenschein = Ordnungswidrigkeit (ALSO KEINE STRAFTAT! Oder: Sie haben sich vertan). Die allerdings bis zu 10.000 Euro betragen kann (geht das überhaupt?! So viel Geld für eine Owi???). Zumindest haben die zum Zeitpunkt, in dem sie es gesagt haben, eine Schußszene gezeigt. Vllt meinten sie auch nur das Führen.

    Was ist eigentlich, wenn man ohne kl. Waffenschein in Notwehr schießt? Eigentlich doch auch nur Ordnungswidrigkeit, wäre ja sonst mehr als ungerecht (was ja nicht heißen muss, dass es nicht sein kann...)

  • Zitat

    Original von Blindgänger
    Was ist eigentlich, wenn man ohne kl. Waffenschein in Notwehr schießt? Eigentlich doch auch nur Ordnungswidrigkeit, wäre ja sonst mehr als ungerecht (was ja nicht heißen muss, dass es nicht sein kann...)

    Die Notwehr wird nicht belangt, da alles, angemessen natürlich, zur SV erlaubt ist. Aber das Führen ohne KWS wird als Straftat geahndet.

  • Zitat

    Original von Blindgänger
    Ich hab das auch gesehen und fand es seltsam, dass "Händler verpflichtet sind, die Personalien des Käufers festzuhalten". Ich verstehe nicht, weshalb es so ist, ja überhaupt sein darf - wenn es denn so ist.

    Mag sein, dass sie dazu verpflichtet sind. Das Unterschreiben dient ja der Entlastung der BüMas. Wenn der Käufer sich nach dem Kauf auf den Markplatz stellt und erst einmal das komplette Programm der Pyrotechnik ausprobiert, kann er eben nicht sagen "ach! das wusste ich nicht!"

    Zitat


    SSW draußen schießen ohne kl. Waffenschein = Ordnungswidrigkeit (ALSO KEINE STRAFTAT! Oder: Sie haben sich vertan). Die allerdings bis zu 10.000 Euro betragen kann (geht das überhaupt?! So viel Geld für eine Owi???). Zumindest haben die zum Zeitpunkt, in dem sie es gesagt haben, eine Schußszene gezeigt. Vllt meinten sie auch nur das Führen.

    Schießen in der Öffentlichkeit: Ordnungswidrigkeit
    Führen ohne KWS: Straftat!


    Zitat


    Was ist eigentlich, wenn man ohne kl. Waffenschein in Notwehr schießt? Eigentlich doch auch nur Ordnungswidrigkeit, wäre ja sonst mehr als ungerecht (was ja nicht heißen muss, dass es nicht sein kann...)

    Notwehr ist Notwehr. Da wird vieles (sozusagen) "lockerer" gesehen.
    Da bekommt man keinen Ärger.

    Fördermitglied des VDB.

  • Hm, aber um diese Ordnungswidrigkeit zu begehen, muss man in der Regel erstmal die Straftat begehen, oder?

    Ich dachte eigentlich, es wäre andersrum: Führen = Owi, Schießen = Straftat.

    Nochetwas: Transportieren darf man sie doch trotzdem, oder?
    Wenn ich sie also sicher verschlossen in meiner Jackentasche ohne Magazin führe, dann ist das doch legal, oder etwa auch nicht...?

    Einmal editiert, zuletzt von Blindgänger (7. März 2007 um 21:16)