geplante änderung?

Es gibt 7 Antworten in diesem Thema, welches 1.365 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (28. Januar 2007 um 17:38) ist von Old_Surehand.

  • Hallo erstmal,

    Sammle selber leidenschaftlich LEP umbauten, seit neuem tauchen die "alt bewährten" Gerüchte auf egun wieder auf-
    dass lep's bald EWB pflichtig werden:

    auf nachfrage erhielt ich folgende antwort:

    "Hallo,

    nach meinen Informationen wird im Laufe dieses Jahres dass Waffenrecht geändert. Betroffen davon sind auch die sogenannten "LEP" Umbauten. Diese sollen zwar nicht verboten werden. Allerdings ist geplant, dass für die umgebauten Stücke die gleiche Erwerbsberechtigung erforderlich sein soll wie für das Original. Bereits im Besitz befindliche Umbauten sollen angemeldet werden müssen.

    mfG"

    bislang dachte ich die wollen einfach höhere preise erzielen..


    nur selbst CDS schreibt in egun (name: storer)
    Vielleicht die letzte möglichkeit......

    dass ein entwurf schon lange vorliegt weiss ich auch,
    nur das kann doch nicht angehen.

    weiss da jemand genaueres bescheid bzw ist auf aktuellem stand der dinge?


    MfG

  • Hallo und willkommen,

    das Geruecht geistert schon laenger durch die Gegend. Verwertbare Informationen gibt es m. W. nicht.
    Denkbar, dass unsere Volksvertreter und die Ministerialbuerokratie etwas in der Richtung aushecken.

    Die Annahme mit den hoeheren Preisen bzw. Verkaufsfoerderung scheint mir wahrscheinlich. Die gleiche Firma hat ueber einen laengeren Zeitraum
    Magazine fuer scharfe Faustfeuerwaffen mit dem Zusatz "Achtung, nur noch kurze Zeit frei zu erwerben" angeboten.
    Diese Magazine waren und sind nach wie vor frei zu erwerben.

    Gruss pak9

  • Ich denke auch das soll eher den Verkauf ankurbeln, nach dem Motto kauf jetzt die hier, wenn du pech hast bekommst du morgen keine mehr...und so geht das schon Jahre lang. :new16:
    Nun gut und das Dieter Ehrenreich das auch schon mal schreibt, naja auch er ist Geschäftsmann. ;)
    Wenn du das ganze mal logisch betrachtest, was oder wie könnten sie die LEP-Waffen denn genehmigungspflichtig machen. ???
    Im schlimmsten Fall, musst du 18 sein eine grüne WBK beantragen, die zuverlässigkeit würde geprüft und das war´s.
    Denn die Waffensachkunde braucht man nicht für :F: Waffen die mit kalten Gasen angetrieben werden (Luftdruck).
    Quasi sind die dann zwar registriert, aber noch leichter zu bekommen wie unsere 4mmRz. zum Beispiel, denn auch die müssten ja bedürfnisfrei bleiben.
    Was für ein Bedürfnis könnte man wohl nachweisen. :crazy3: für LEP-Waffen :n17:

    Ich mag die Stille nach dem Knall..

    Waffensachverständiger im VWG

  • Nach den Referentenentwürfen des Bundesinnenministeriums, die mal auf WO veröffentlicht wurden, ist es tatsächlich so gedacht, dass LEP-Waffen der gleichen Erlaubnispflicht unterliegen sollen wie die Waffen, aus denen sie hergestellt wurden.

    http://foren.waffen-online.de/index.php?showtopic=323648 , dort Punkt 45b in der PDF-Datei (lila markierte Bemerkungen sind eine Privatmeinung und müssen ignoriert werden).

    Was davon tatsächlich irgendwann Gesetz wird, ist aber noch völlig unklar. Neuere Infos habe ich leider nicht.

    Gruß,
    Marcus

  • Die Frage die sich mir immer bei geplanten Änderungen aufdrängt ist folgende: " Wann geht man dem Übel an die Zahnwurzel?"

    Meine Meinung zu diversen Vorkommnissen in der letzten Zeit:

    - Warum gibt es überhaupt Außenseiter in der Gesellschaft?
    - Worin liegt der Grund das Eltern nicht mehr in der Lage sind ihre Kinder ordentliche Werte zu vermitteln?
    - Weshalb soll ein bewährtes WaffG weiter verschärft werden?

    - Wann werden Küchenmesser illegal?

    Es gab mal von einem Verband (nagelt mich jetzt nicht auf einen speziellen Verband fest, ich müsste es sonst unter erheblichen Aufwand suchen) eine Verfassungsbeschwerde gegen eine Verschärfung des WaffG.
    Diese Verfassungsbeschwerde wurde niedergeschmettert, dabei war sie auf den richtigen Weg.

    Ein absolutes Problem ist die Verschärfung des WaffG zum Nachteil der ehrbaren und bis dato legalen Waffenbesitzer.
    Die Zeit wird es zeigen was wir alles besitzen dürfen, oder nicht!

    Meiner Meinung nach wird die Ursache aber nie angepackt!

    Ich hoffe aber auf eine umfassende Lobbyarbeit der Verbände!

  • Hallo Marcus,

    Zitat

    LEP-Waffen der gleichen Erlaubnispflicht unterliegen sollen wie die Waffen, aus denen sie hergestellt wurden.


    tja nur wie das gehen soll bzw. umgesetzt werden soll sagt keiner... :crazy3:
    Ähn nur mal so angenommen, das würde so kommen.

    Dann müsste man für eine LEP-Waffe die Sachkunde machen :wogaga: und noch besser finde ich, dann wären sie bedürfnispflichtig und damit eigentlich unverkäuflich.
    Weil wer sollte ein Bedürfnis nachweisen können für eine :F: Luftdruckwaffe ??? ein Jäger wohl nicht, ein Sportschütze auch nicht mir ist keine Diziplin bekannt. Wer bitte soll dann noch rechtmäßig LEP´s erwerben. :new16: :crazy3:

    Wenn ich so drüber nachdenke, kann man das Waffg. nicht wirklich mit Logik in Zusammenhang bringen. :(

    Ich mag die Stille nach dem Knall..

    Waffensachverständiger im VWG

    Einmal editiert, zuletzt von thomas magnum (28. Januar 2007 um 17:11)

  • Es wird wohl auf´s selbe hinauslaufen, wie damals- ich glaube es war 1976- als alle bis dahin frei erwerblichen 4mm und 6mm :F: Waffen plötzlich EWB pflichtig wurden. Mein Vater hatte damals auch eine ME4R, die mußte er binnen einer gewissen Frist bei der Ordnungsbehörde melden und bekam dann relativ problemlos eine grüne WBK dafür. Für weitere neuanschaffungen wird dann nochmal einmalig ein Voreintrag benötigt. Das kostet natürlich auch alles Geld, ist aber die einzige möglichkeit, das Zeug weiterhin legal zu besitzen.
    Und ich denke, das wird bei den LEP Waffen genauso ablaufen. Für Altbesitz bekommt man eine grüne WBK, will man weiterhin neue dazu kaufen muß man wahrscheinlich auch einen einmaligen Voreintrag beantragen (für den man dann mit Sicherheit auch die Sachkunde nachweisen muß) , eben genauso wie man es im Moment mit den "freien" 4mm und 6mm Waffen handhabt!

    Einmal editiert, zuletzt von ROXEN (28. Januar 2007 um 17:38)

  • Ja, das ist so hirnrissig, dass ich mir nicht vorstellen kann, dass es dabei bleibt. Es ist ja auch nicht anzunehmen, dass so eine Maßnahme irgendeinen Gewinn für die innere Sicherheit bringen würde...

    Das Problem ist halt: wenn sich ein Beamter in Berlin sowas jetzt ausgedacht hat -- wer setzt sich dann in Berlin für die Interessen von LEP-Sammlern ein? Die Schützenverbände wahrscheinlich eher nicht.

    Dabei ist das nun wirklich eine Idee, bei der man noch eher leicht zeigen kann, dass sie blödsinnig ist, aber hohe Kosten verursacht.

    Marcus