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Es gibt 167 Antworten in diesem Thema, welches 24.298 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (17. Februar 2008 um 14:22) ist von NickK.

  • SOLLTE jemals irgendeiner auf die idee kommen, (nachts) in meine bude einzusteigen und ich bekomme das mit, dann bekommt er es mit "mister .45" zu tun. ganz einfach.

    sicher, gleich losballern wäre schon wegen der später anfallenden renovierung zu bedenken, aber bevor ich mich oder meine freundin oder sonstwen von einem aufgeputschten typen mit einem schraubendreher abstechen lasse, bloß weil er keine zeugen oder die cops gebrauchen kann, habe ich lieber die OPTION, eine solche situation für mich zu entscheiden. die später auftetenden probleme mit der justiz (selbst, wenn man meint, man sei im recht) sind sicher keine freude, aber wie gesagt, die OPTION entsprechend zu reagieren, habe ich dann doch ganz gerne.

    wahrscheinlich wird solch ein fall nie eintreten, auch das ist eine art ruhekissen. zudem kommen die pösen purschen auch eher dann, wenn keiner zuhause ist. es sei denn, es geht um den autoschlüssel, der neuerdings gern so beschafft wird, damit man das gefrickel mit der WFS nicht hat >>> "ey, gib misch schlussel von wagen oder ich mach dich messer!"

    jens

  • Bei einem Besuch bei einer Gerichtsverhandlung (Klassenausflug zu meiner Schulzeit und schon viele Jahre her) konnte ich einen Polizisten der bei sehr vielen Strafverhandlungen dabei war zu diesem Thema fragen. Es gilt schon als Notwehr auf den Täter zu schiessen wenn er irgendein Gegenstand bei sich habe wo man den Gegner schwer verletzen oder töten könne. Hierzu gehören alle Kuhfüße, Messer, Äxte, Hämmer usw. Mit blosen Händen kommen ja wohl die wenigsten Einbrecher.
    Hatte aber von einem früheren Schützenkollegen mitbekommen das ein Verbrecher durch ein Schuß schwer verletzt wurde. Vor dem Strafgericht kam der Schütze frei aber vor dem Zivilgericht konnte der Täter den Schütze auf Schmerzensgeld verklagen und bekam Recht :evil:.
    Bei so einer Rechtssprechung halte ich die Overkill Kaliber als einzige Lösung und wenn man sowas nicht hat flüchten,verstecken oder was sonst noch in so einer Situation möglich ist.
    Habe mir auch schon mal darüer Gedanken gemacht. Aber stellt euch in einem absolut ruhigen Wohnraum z.B. Nachts ein Schuss mit 357Mag , 45ACP ohne Gehörschutz vor. Das ist wie ein Kanonenschlag und Tinnitus läst grüßen, ohne den gigantischen Ärger der dann noch folgt.
    In unserer Wohngegend wird gottseidank wenig eingebrochen auch weil die Nachbarn aufmerksam schon im Vorfeld verdächtige Personen beobachten. Diese Personen die sich auffällig verhalten freundlich auf der Straße ansprechen ob man Ihnen helfen kann ist hierbei ebenfalls von Vorteil. Diese Auffälligkeiten dürfen gerne der Polizei mitgeteilt werden (incl. Personenbeschreibung). Die ist über solche Infos immer dankbar und im Interesse aller ehrlichen Bürger.

  • Zitat

    Original von Flammpanzer
    SOLLTE jemals irgendeiner auf die idee kommen, (nachts) in meine bude einzusteigen und ich bekomme das mit, dann bekommt er es mit "mister .45" zu tun. ganz einfach.

    sicher, gleich losballern wäre schon wegen der später anfallenden renovierung zu bedenken, aber bevor ich mich oder meine freundin oder sonstwen von einem aufgeputschten typen mit einem schraubendreher abstechen lasse, bloß weil er keine zeugen oder die cops gebrauchen kann, habe ich lieber die OPTION, eine solche situation für mich zu entscheiden. die später auftetenden probleme mit der justiz (selbst, wenn man meint, man sei im recht) sind sicher keine freude, aber wie gesagt, die OPTION entsprechend zu reagieren, habe ich dann doch ganz gerne.

    wahrscheinlich wird solch ein fall nie eintreten, auch das ist eine art ruhekissen. zudem kommen die pösen purschen auch eher dann, wenn keiner zuhause ist. es sei denn, es geht um den autoschlüssel, der neuerdings gern so beschafft wird, damit man das gefrickel mit der WFS nicht hat >>> "ey, gib misch schlussel von wagen oder ich mach dich messer!"

    jens

    Genauso sehe ich das auch, SOLLTE ich in eine solche Situation kommen, was in Anbetracht der verbauten Türe sehr unwahrscheinlich ist, wird die Person sehr schnell die Erfahrung einer körperlichen Begegnung mit einer stattlichen Anzahl Federal Hydroshock machen.

    Was anschliessend kommt ist mir in diesem Moment sicherlich egal, da geht es um meine Frau und mich und unserer beiden Unversehrtheit.
    Was mit dem Eindringling ist?
    Mir völlig egal, eigene Schuld!

    Was ein Richter dann vielleicht sagt oder auch nicht, in der entscheidenen Situation völlig unerheblich!

  • Zitat

    Habe mir auch schon mal darüer Gedanken gemacht. Aber stellt euch in einem absolut ruhigen Wohnraum z.B. Nachts ein Schuss mit 357Mag , 45ACP ohne Gehörschutz vor. Das ist wie ein Kanonenschlag und Tinnitus läst grüßen

    völlig richtig. aber den tinnitus* habe ich ohnehin schon, also schei... drauf. :crazy2:

    jens

    * ich sage nur gefechtsschießen/sturmabwehrschießen aus einem unterstand heraus mit dem ganzen zug und dann ohne ohrenpröppel. leider habe ich das damals etwas zu spät bemerkt.

  • Zitat

    Original von Flammpanzer
    [QUOTE]Habe mir auch schon mal darüer Gedanken gemacht. Aber stellt euch in einem absolut ruhigen Wohnraum z.B. Nachts ein Schuss mit 357Mag , 45ACP ohne Gehörschutz vor. Das ist wie ein Kanonenschlag und Tinnitus läst grüßen

    In einer Stresssituation nimmt man Umwelteinflüsse anders war, auch einen Knall einer .45 acp, wobei ich den Knall einer .45 acp als "verträglicher" empfinde als der einer schnellen 9 Para.

    Eine .45 ACP ohne Gehörschutz in einem 25 m2 Raum kann man aus eigener Erfahrung verkraften, bei mir zumindest Folgeschäden.
    Natürlich nicht auf Dauer *lol*

    Davon abgesehen: Wenn nach erfolgreicher Situationsbereinigung es auch in den Ohren "klingelt" kann und muss ich damit leben.
    Aber besser leben mit Tinitus als tot und die Ohren sind sauber ;)

  • Ich denke im Grunde gesehen genauso. Bedenke aber bitte wenn es mehrere sind.Wenn es dunkel ist Licht anmachen ermöglicht dem Gegner auch eine schnelle Flucht. Ein so schnell bewegliches Ziel mit dem ersten Schuß dort zu treffen das er sich die Radieschen von unten anschauen muss ist dann auch schwierig :)). Nachschüsse werden bei einem täterfreundlichen Richter (und die gibtes in deutschen Gerichten massenhaft) dann als versuchten oder vollendeten Totschlag gewertet und du hast dein Leben dann endgültig versaut. Selbst wer aus Furcht und Schrecken handelt, handelt schuldhaft aber nicht strafbar. Kein Knast aber bettelarm dran, denn Schmerzensgeldforderungen können sich auch im 6 stelligen Bereich liegen und ich weis nicht ob registrierte Waffen als nicht pfändbare Gegenstände des alltäglichen Gebrauchs gelten :confused2:.

  • Zitat

    Original von funshooter
    Nachschüsse werden bei einem täterfreundlichen Richter (und die gibtes in deutschen Gerichten massenhaft) dann als versuchten oder vollendeten Totschlag gewertet und du hast dein Leben dann endgültig versaut. ...

    Allerdings auch nur wenn durch den ersten Schuss der Täter nicht das Weite gesucht hat. Wenn er dann versucht dich zu überrumpeln ist der zweite Schuss ebenfalls gedeckt da damit ja versucht wird einen rechtwidrigen Angriff auf Leib und Leben zu verhindern.

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
    -Wenn du im Sarg liegst, haben sie dich das letzte Mal reingelegt!-

  • Zitat

    Original von funshooter
    Ich denke im Grunde gesehen genauso. Bedenke aber bitte wenn es mehrere sind.Wenn es dunkel ist Licht anmachen ermöglicht dem Gegner auch eine schnelle Flucht. Ein so schnell bewegliches Ziel mit dem ersten Schuß dort zu treffen das er sich die Radieschen von unten anschauen muss ist dann auch schwierig :)). Nachschüsse werden bei einem täterfreundlichen Richter (und die gibtes in deutschen Gerichten massenhaft) dann als versuchten oder vollendeten Totschlag gewertet und du hast dein Leben dann endgültig versaut. Selbst wer aus Furcht und Schrecken handelt, handelt schuldhaft aber nicht strafbar. Kein Knast aber bettelarm dran, denn Schmerzensgeldforderungen können sich auch im 6 stelligen Bereich liegen und ich weis nicht ob registrierte Waffen als nicht pfändbare Gegenstände des alltäglichen Gebrauchs gelten :confused2:.

    Klar stimmt wohl alles, aber was interessiert mich das in diesem Moment wenn es um meinen Pelz geht?

    Lieber das Leben versaut als ganz die Lichter aus!

    Und wenn der Täter beim Licht anschalten stiften geht, noch besser, dann ist die Situation gerettet ganz ohne Munitionsverschwendung und Löcher in der Wand.

  • naj ich denke schon das man nicht nur den Finger vom Abzug nimmt um löcher und Munition zu spaaren :new16:
    wenns n dummer Jugentlicher ist der einfach nur ins Falsches haus gestiegen ist.......
    aber soeiner würde auch beim anschalten des lichts verschwinden.
    mfg

    Rhöm Rg 96.......m16 a3....... Walter nighthawk...........s26 blowback softair........dieverse Messer

  • [Klar stimmt wohl alles, aber was interessiert mich das in diesem Moment wenn es um meinen Pelz geht?

    Lieber das Leben versaut als ganz die Lichter aus!

    Und wenn der Täter beim Licht anschalten stiften geht, noch besser, dann ist die Situation gerettet ganz ohne Munitionsverschwendung und Löcher in der Wand.[/quote]

    Klar bei einer gezielten Bedrohung hast du Recht. Bedenke das z.B. viele Einbrecher Minderjährige sind und die haben i.d.R. keine Kaschis, MG3s
    oder ähnliches bei sich

  • Also ich glaube, dass allerwichtigste in solch einer Situation ist sich zu überlegen, wohin der Täter fliehen wird und wo man selbst steht. Natürlich positioniert man sich am besten irgendwo wo eine Deckung vorhanden ist und ein Angriff durch einen weiteren Täter von hinten nicht möglich ist. Licht an und eine deutliche Aufforderung stehen zu bleiben wird wohl am besten sein. Ich glaube, dass der/die Täter im ersten Augenblick einmal extrem überrascht sind, diese Sekunden gilt es zu nützen. Sollte Ihnen auffallen, dass sie einem bewaffneten Hausbesitzer gegenüberstehen, ist wohl kaum mehr mit Gegenwehr zu rechnen. Ansonsten wird ohne Vorwarnung geschossen, bis der Täter eindeutig nicht mehr fähig ist anzugreifen.

    Nachschiessen würde ich auf jedenfall unterlassen, dafür gibt es keine Rechtfertigung.

  • Licht anmachen und den Gegener bedrohen halte ich für äußerst gefährlich. Nicht nur weil der Gegner mit seiner Waffe sofort schiessen kann sondern auch das er die Waffe als Spielzeug oder Gaswaffe hält wenns nicht gerade ne Pumpe ist und bei einem kleineren Kaliber immer noch in der Lage sein kann dir schwere Verletzungen zuzufügen. Ausserdem muss man in Deutschland die Munition von der Waffe getrennt aufbewahren was doch etwas zeitaufwendig ist. Gibt es diese Regelung auch in Österreich?

  • Wahrscheinlich nicht. Denn im Gegensatz zu Deutschland zählt Verteidigung des Heims auch zu den Bedürfnissen für eine Schusswaffe, und nicht nur Jagd oder Sport wie hier.

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
    -Wenn du im Sarg liegst, haben sie dich das letzte Mal reingelegt!-

  • Also ich würde ja noch empfehlen wenn man das Haus verlässt !! und nicht gerade zu Hause ist Fenster und Türen mit Claymores zu präparieren ;D :laugh:
    Ansonsten würde ich noch den Ringtrick empfehlen ;)

    Inwiefern SSW's für home Defense geeignet sind weiß ich nicht. Jedoch denke ich man ist mit einem vernüftigem Taser oder Pfefferspray besser bedient. Oder auch Sais für die es können ;)

  • ich hab sowas neben dem Nachttischchen stehen:
    http://www.epicycle.org.uk/images/minigun2.jpg
    und wenn ich hör das jemand gegen die im Flur platzierten Tellermienen kommt schies ich durch die Tür wenn sich bis dahin nicht sie Selbstschussanlage um das Problem gekümmert hat:
    http://www.bugojanci.ch/mediac/400_0/media/killerhund.jpg
    ......
    mfg

    Rhöm Rg 96.......m16 a3....... Walter nighthawk...........s26 blowback softair........dieverse Messer

    2 Mal editiert, zuletzt von gunrunner (30. September 2007 um 19:51)

  • Zitat

    Original von funshooter
    Ausserdem muss man in Deutschland die Munition von der Waffe getrennt aufbewahren

    Nicht wenn man einen Schrank der Klasse Null oder höher hat. Und grade die Nullschränke gibt es (wohl nicht zufällig) immer öfter in "Nachttischeinbautauglicher" Größe wo dann genau 1-2 Großkaliber Kurzwaffen rein passen.

    Ja, die sind nicht ganz Billig, aber durchaus noch im finanzierbaren Rahmen der meisten GK-Schützen.

    Stell' Dir vor, es ist Krieg und keiner geht hin. Dann kommt der Krieg zu Dir. Willst Du jedoch Gutmensch sein, behalt' einfach die Hälfte ein.

    2 Mal editiert, zuletzt von Erklärbär (30. September 2007 um 22:06)

  • Was ist eigentlich dann der Unterschied zwischen 0 und B?
    Bräuchte ich in einem 205 KG B Schrank dann keine Trennung mehr vorzunehmen? Wo ist die gesetzl. Verankerung (WaffV)?

  • Zitat

    Original von Erklärbär
    Und grade die Nullschränke gibt es (wohl nicht zufällig) immer öfter in "Nachtischeinbautauglicher" Größe

    Ich hoffe mal sehr das die eher "Nachttischeinbautauglich" sind. Oder Du hast wesentlich mehr Appetit als ich :laugh:

    Rheinländischer Europäer.

    "Wenn ich bei Magdeburg in die norddeutsche Tiefebene komme, beginnt für mich Asien." - Konrad Adenauer