Taser = Schußwaffe? Wirklich?

Es gibt 30 Antworten in diesem Thema, welches 3.784 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (19. Januar 2007 um 23:21) ist von JamesBond.

  • Zitat

    Original von Ulrich Eichstädt

    2) Wer beantragt die :F:-Prüfung? Der Hersteller bzw. der Importeur. Und der hat in der Regel kein Interesse, den Verkauf seiner Produkte zu erschweren, indem er sie extra zu Schußwaffen hochstufen läßt und dann das Führen verbietet.


    In der Regel nicht. Bei nonletal.de sehe ich das anders. Weder wurde der X26c importiert, noch rechne ich mit einer Einfuhr des C2. Aber warum braucht man ein kompakteres Gerät, wenn man es eh nicht führen darf? ;)
    Da erscheint es nur logisch, dass nicht nur die kompakteren Geräte nicht importiert werden, nein, der alte M18 wird auch noch immer teurer gemacht!
    Verschwörungstheoretiker an die Front! :))

    Klar, der M18 kam hier schon auf den Markt, da war der X26 nichtmal ein Funkeln im Auge seines Konstrukteurs. Damals wollte man vermutlich einem zukünftigen Verbot vorbeugen.


    Zitat

    Original von Ulrich Eichstädt

    Die Rechtslage zu Tasern ist in der Tat schwierig. Wir sitzen mitten in den letzten Zügen zu einem Special "Security", das neben freien Waffen aller Art (von SSW über RAM, Messer, Spray bis Taser) auch die rechtlichen Voraussetzungen klarlegt. Demnach ist ein Taser ohne Kartusche ein tragbarer, den Waffen gleichgestellter Gegenstand - erst das Aufsetzen der Kartusche macht ihn zu einer Druckluftwaffe mit :F:. Daher darf man etwa nach dem "tasern" auch die Pfeileinheit nicht beim zum Opfer gewordenen Täter liegenlassen, nach der Rechtsprechung wäre das das Überlassen einer Schußwaffe an möglicherweise Nichtberechtigte...

    Einen Käufer habt ihr!

    Zitat

    Original von Ulrich Eichstädt
    Ich muß jetzt weg, schaut fürs erste doch mal bei http://www.nonletal.de/ unter Taser für den zivilen Bereich nach, da ist vieles erklärt.


    Sponsort Lars Lipke nur WO oder auch Co2air.de? *duckundweg* :))

    PS: Ich kann mir auch denken, wer da beim Special mitgewirkt hat...

    FWR 27745

    Gun control is the theory that a woman found dead in an alley, beaten, raped and strangled to death with her own pantyhose is somehow morally superior and preferable to that same woman, alive in that alley, explaining to a police officer how her dead assailant got a bullet in the chest.

    Einmal editiert, zuletzt von DocArnie (19. Januar 2007 um 19:30)

  • hmmm also demnach wäre ein Mörser ja verboten, da ein geschoss durch das stehende rohr getrieben wird,

    eine katjuscha dagegen aber erlaubt, da sie ja nicht aus einem rohr sondern nur von einer art schiene gestartet wird !


    :new11: :n17:

  • Du hast da nicht gerade ein explosives Geschoss mit einer Rakete verglichen, oder? :confused2:

    FWR 27745

    Gun control is the theory that a woman found dead in an alley, beaten, raped and strangled to death with her own pantyhose is somehow morally superior and preferable to that same woman, alive in that alley, explaining to a police officer how her dead assailant got a bullet in the chest.

  • Das "Käthchen" wird wohl eher unter das Kriegswaffenkontrollgesetz fallen, so wie der Mörser übrigens auch.

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
    -Wenn du im Sarg liegst, haben sie dich das letzte Mal reingelegt!-

  • Das kann eigentlich denke ich nur ein Amt klären und zwar das BKA.Die müssten einen Festellungsbescheid machen wo sie nun festlegen ob ein Taser eine Schusswaffe ist oder nicht.

    Gruß ProNothe

    Einmal editiert, zuletzt von ProNothe (19. Januar 2007 um 20:29)

  • Zitat

    Original von DocArnie
    Ob Rohr oder nicht, sei mal dahingestellt. Willkür rulez! :huldige:
    Was mich immernoch interessiert ist, wie es mit der Geschoßlänge und der "Lauf"länge aussieht, wenn es wirklich eine Definition gibt die von einem Verhältnis zwischen beiden Faktoren spricht.

    Was mich viel mehr interessiert: Wenn deine Argumentation vor Gericht bestand hätte, dürfte ich dann eine H&K P11 kaufen? :n17:

    Rheinländischer Europäer.

    "Wenn ich bei Magdeburg in die norddeutsche Tiefebene komme, beginnt für mich Asien." - Konrad Adenauer

  • Wenn sie dir einer verkauft... :))

    FWR 27745

    Gun control is the theory that a woman found dead in an alley, beaten, raped and strangled to death with her own pantyhose is somehow morally superior and preferable to that same woman, alive in that alley, explaining to a police officer how her dead assailant got a bullet in the chest.

  • @ James Bond
    Nicht wirklich!Wenn du dir auf denen ihrer "Homepage" mal die Festellungsbescheide zum WaffG durchliest,siehst du das sie zu 85% FÜR die Waffenbesitzer entscheiden!

    Gruß ProNothe

    2 Mal editiert, zuletzt von ProNothe (19. Januar 2007 um 23:08)

  • und wie beantragt man dann so einen feststellungsbescheid ?

    bzw. wer kann überhaupt beantragen ?

    und was kostet das für denjenigen ?

    Einmal editiert, zuletzt von JamesBond (19. Januar 2007 um 23:21)