oh man ich hasse "Recht",
jetzt frage ich auch nochmal, um es auf den punkt zu bringen ... bedeutet das für den vereinsfreien ab-schützen er darf nur auf einem geprüften schießstand schießen oder auch irgendwo auf privatgrundstück auf eigene haftung?
auf der einen seite heist es "gilt nur für vereine" auf der anderen seite wird mit der schießstandspflicht herum gewedelt. was denn nun?
euer genervter Guntram