Ein Hallo, ein Lob und eine Frage

Es gibt 11 Antworten in diesem Thema, welches 1.590 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (14. Januar 2007 um 21:42) ist von Erklärbär.

  • Hallo!

    Nach längerer Pause möchte ich mich wieder öfter dem Schießsport widmen. Dabei hat mir dieses Forum bezüglich meiner Neuanschaffung sehr geholfen! Alle meine Fragen wurden über die Suchfunktion perfekt beantwortet! Das hier ist ein klasse Forum mit sehr fachlichen Hinweisen und Tipps - großes Lob an alle Beteiligten! :huldige:
    Da ich aber aus beruflichen Gründen keine Zeit für einen Verein habe, suche ich nach einer Möglichkeit zum Langwaffe schießen im/um PLZ 75.
    Bis jetzt habe ich noch nichts über eine Interessengemeinschaft oder Freizeitschützen in meiner Region gefunden.
    Für sachdienliche Hinweise wäre ich sehr dankbar!


    Gruß
    Günni

    Siege wenn Du kannst, verliere wenn Du musst, kapituliere nie!

    +++ UMAREX AirMagnum +++ Beretta 92 XX Treme +++

  • Hallo und willkommen!

    Konkret kenne ich nun keinen Verein etc. in deiner direkten Umgebung, aber die
    beiden großen Schießsportverbände werden in der Gegend sicherlich vertreten
    sein. Schau doch einfach mal auf deren Internetseiten und nimm Kontakt mit
    dem in deinem Bereich liegenden Landesverband auf, die können dir da
    sicherlich genaueres sagen:

    Hier die Links:
    DSB: http://www.schuetzenbund.de/dsb/landesverbaende/
    BDS: http://www.bdsnet.de/start.htm

    Viel Spaß noch hier im Forum!

    Gruß,
    Dennis

    Versuch' in Zeichen fortzueilen, ungefangen ist mein Geist,
    ehe sich die Zeilen schließen, glaub' ich frei zu sein, meist.

    W

  • Zitat

    Original von AirMagnum
    Bis jetzt habe ich noch nichts über eine Interessengemeinschaft oder Freizeitschützen in meiner Region gefunden.

    Das wird so oder so nicht ganz einfach. Sobald das ganze einen auch nur ansatzweise offizielleren Charakter bekommt ist es auch mit :F:-Waffen ganz schnell Essig mit dem Schießen ohne Schießstandzulassung, ausgebildeten Aufsichten, Standordnung, 1.-Hilfe Koffer, Notbeleuchtung u.s.w. u.s.f.

    Somit finden sich in aller Regel keine "reinprivate Interessengemeinschaften der Freizeitschützen" über die man "was findet". Das sind dann eben ein Paar Kumpels mit denen man schießt, aber das stellt man normal ja nicht ins Internet, und schon gar nicht um Mitglieder zu werben. Da finden sich in dem Bereich höchstens irgendwelche Kiddie-Gruppen die durch den Wald Rennen bis ihnen die Polizei die Softairs abnimmt.

    Stell' Dir vor, es ist Krieg und keiner geht hin. Dann kommt der Krieg zu Dir. Willst Du jedoch Gutmensch sein, behalt' einfach die Hälfte ein.

  • [quote]Original von Erklärbär
    Das wird so oder so nicht ganz einfach. Sobald das ganze einen auch nur ansatzweise offizielleren Charakter bekommt ist es auch mit :F:-Waffen ganz schnell Essig mit dem Schießen ohne Schießstandzulassung, ausgebildeten Aufsichten, Standordnung, 1.-Hilfe Koffer, Notbeleuchtung u.s.w. u.s.f.
    /quote]

    Ich bin davon ausgegangen, da man ja mit :F: Waffen in eigenen geschlossenen Räumen schießen darf, daß es da keine bürokratischen Probleme gibt.
    Was hat da jetzt einen offiziellen Charakter, wenn sich ein paar Gleichgesinnte in den eigenen 4 Wänden einen Schießstand bauen und gelegentlich Scheiben löchern? Ich habe eigentlich gedacht hier solche Leute zu finden, die die Möglichkeit haben und auch nutzen. Muß ja nichts professionelles sein! Geschlossener Raum, mehr als 10m Distanz - das reicht für's erste.

    Siege wenn Du kannst, verliere wenn Du musst, kapituliere nie!

    +++ UMAREX AirMagnum +++ Beretta 92 XX Treme +++

  • Hallo AirMagnum

    Erklärbär wollte dich nur darauf hinweisen, dass es kaum "Freizeitschützenver-
    einigungen" im Internet geben dürfte, da diese eben voll und ganz auf privater
    Ebene agieren und demnach auch keine neuen Mitglieder werben wollen oder
    müssen. Meine lokale Pokerrunde ist ja auch nicht im Netz vertreten. Ähnlich ist
    es eben bei solchen Freizeitschützen, die einfach mal gerne in der Grupppe ein
    wenig im Haus schießen wollen.

    Verboten ist das natürlich generell nicht, aber es gibt wohl eben kaum Internet-
    präsenzen, die davon handeln. Das macht die Suche eben schwierig. Einen
    offiziellen Charakter bekommt es eben, wenn man laut gesetz "sportliches
    Schießen" ausübt und dazu ist eine abgenommene Schießstätte notwendig. Das
    ist bei dir zwar nicht der Fall, aber man findet im Netz eben gerade diese
    "offiziellen" Vereine etc.

    Ansonsten bliebe natürlich noch zu hoffen, dass hier jemand in deiner Gegend
    wohnt und auch Lust darauf hätte.

    Gruß,
    Dennis

    Versuch' in Zeichen fortzueilen, ungefangen ist mein Geist,
    ehe sich die Zeilen schließen, glaub' ich frei zu sein, meist.

    W

  • Seit Anfang dieses Jahre gilt: Wer einen ständigen Schießstand, auch privat für sich selber, betreibt, muss diesen durch die zuständige Behörde abnehmen lassen.
    Das ist mit den gleichen Auflagen und Kosten wie in einem Schützenverein verbunden. Die beliebten Co2-Pistolen zum Plinken sind aber fast in jeden Schützenverein nicht erlaubt zu schiessen. So bleibt einem nur, vor dem Plinken / Schiessen seinen provisorischen Schießstand zu errichten und nach dem Plinken / Schiessen alles wieder zu demontieren.
    Und wenn regelmäßig mehrere Schützen / Plinker zusammen schiessen, wird es meldepflichtig als schießsportliche Vereinigung = Schießsportverein mit all seinen Auflagen, Kosten und Vorschriften.

  • Zitat

    Original von HassesFreigang
    Ansonsten bliebe natürlich noch zu hoffen, dass hier jemand in deiner Gegend
    wohnt und auch Lust darauf hätte.

    Gruß,
    Dennis

    ...genau darauf spekuliere ich! Eisbär habe ich schon richtig verstanden, ich wollte nur mein Kopfschütteln über diese "gesetzlichen Regelungen" kundtun.

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    +++ UMAREX AirMagnum +++ Beretta 92 XX Treme +++

  • @Vogelspinne
    ...oh man, da könnte einem der Spaß schon wieder vergehen! :evil:
    Aber danke für diesen ausfühlichen Hinweis!

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    +++ UMAREX AirMagnum +++ Beretta 92 XX Treme +++

    Einmal editiert, zuletzt von AirMagnum (13. Januar 2007 um 19:22)

  • Zitat

    Original von Duke_ALF
    @ Vogelspinne

    Kannst Du für deine Ausführungen eine Quelle benennen?

    Gruß

    Alf

    Steht in: Bundesrat 826. Sitzung vom 13.10.06 Zustimmungen und Änderungen.

  • Zitat

    Original von Vogelspinne
    Steht in: Bundesrat 826. Sitzung vom 13.10.06 Zustimmungen und Änderungen.

    Soviel ich weiß ist die Verwaltungsvorschrift aber noch immer nicht Rechtsgültig, da noch nicht verkündet. Ist scheinbar etwas zu viel verlangt die Änderungen da eben mit Cut and Paste einzuarbeiten.

    Aber wen es interesiert:

    http://www.bundesrat.de/nn_8336/Shared…nFile.pdf/81-06(B).pdf

    Leicht durch hervorhebungen Editiert:

    Zitat


    Der Bundesrat hat in seiner 826. Sitzung am 13. Oktober 2006 beschlossen, der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift gemäß Artikel 84 Abs. 2 des Grundgesetzes mit folgender Maßgabe zuzustimmen:

    [..]

    77. Zu Abschnitt 1 Nr. 27.1.1 Abs. 5
    In Abschnitt 1 Nr. 27.1.1 ist Absatz 5 wie folgt zu fassen:
    „Sofern für gelegentliches Schießen im befriedetem Besitztum nach § 12 Abs. 4 Satz 2 Nr. 1 Buchstabe a mit erlaubnisfreien Druckluft-, Federdruckwaffen und Waffen, bei denen zum Antrieb der Geschosse kalte Treibgase Verwendung finden, vorübergehend eine besondere Herrichtung erfolgt und schießtechnische Einrichtungen vorgehalten werden, wird im Falle privater, nichtöffentlicher, al-so insbesondere nicht kommerzieller oder gewerblicher Nutzung, keine erlaubnispflichtige Schießstätte nach § 27 Abs. 1 betrieben.“

    "gelegentlich" ergo: Keine feste, organisierte, regelmäßige Veranstaltungen.
    "kalte Treibgase" ergo: Kein Schießen mit 4mmM20 mehr.
    "vorübergehend" ergo: Keine fest gebauten Schießstände mehr.

    Und das ist auch der Sinn, wie direkt darunter in der Begründung sehr klar gemacht wird.

    Zitat


    Abgrenzung der Reichweite des § 12 Abs. 4 Satz 2 Nr. 1 Buchstabe a WaffG zur Erlaubnisbedürftigkeit nach § 27 Abs. 1 WaffG und notwendige Klarstel-lung der bestehenden Rechtslage, insbesondere auch dahingehend, dass eine Erlaubnisfreiheit für eine Schießvorrichtung mit Publikumsverkehr nicht greift.
    Wenn ein Ort im befriedeten Besitztum, an dem regelmäßig mit bestimmten besitzerlaubnisfreien Waffen geschossen werden soll, für diesen Zweck im Sinne der Definition in Absatz 1 Sätze 1 und 2 auf Dauer besonderes herge-richtet wird, handelt es sich auch im Fall einer rein privaten, nichtöffentlichen Nutzung grundsätzlich um eine erlaubnispflichtige Schießstätte. § 27 Abs. 1 WaffG differenziert hinsichtlich der Erlaubnisbedürftigkeit einer Schießstätte weder nach erlaubnispflichtigen Schusswaffen oder nicht erlaubnispflichtigen Schusswaffen noch nach Schusswaffen mit einer bestimmten Bewegungsener-gie oder Antriebsart noch nach der Art der Nutzung. Selbst Schießstätten für nicht erwerbserlaubnispflichtige und nicht führerlaubnispflichtige Armbrüste sind erlaubnisbedürftig (vgl. Nr. 27.1.1 Abs. 4).
    § 12 Abs. 4 Satz 2 Nr. 1 Buchstabe a WaffG erlaubt zwar bei Vorliegen der dort genannten Voraussetzungen das Schießen außerhalb einer Schießstätte; er greift jedoch schon dem Wortlaut nach nicht, wenn es sich durch dauerhaftes Herrichtungen zum Zwecke des Schießens und dauernde Vorhaltung von schießtechnischen Einrichtungen um eine Schießstätte handelt. Insbesondere stellt die Vorschrift keinen Befreiungstatbestand von der Erlaubnispflicht einer Schießstätte dar. Die Befreiungstatbestände sind vielmehr abschließend in § 27 Abs. 2 WaffG aufgeführt. Auch für den Fall einer nur privat genutzten, aber ständig vorgehaltenen Schießanlage ist dort aber keine Befreiung von der Er-laubnispflicht vorgesehen. Die jetzige Fassung der Verwaltungsvorschrift wür-de im Ergebnis zu einer vom Gesetzgeber nicht gewollten allgemeinen Freistel-lung von bestimmten privat genutzten Schießstätten führen.

    Stell' Dir vor, es ist Krieg und keiner geht hin. Dann kommt der Krieg zu Dir. Willst Du jedoch Gutmensch sein, behalt' einfach die Hälfte ein.

    Einmal editiert, zuletzt von Erklärbär (14. Januar 2007 um 21:45)