Transport einer CO2-Pistole

Es gibt 8 Antworten in diesem Thema, welches 1.271 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (8. Januar 2007 um 12:32) ist von Xiphogonium.

  • 'n Abend,

    ich habe jetzt verschiedene Infos und Hinweise zur Gesetzeslage gelesen, aber wirklich schlauer bin ich dadurch auch nicht geworden. :n17:

    Es geht - wie der Betreff schon sagt - um den Transport von CO2-Waffen. Wenn ich die Waffe von zu Hause zum Garten bringen will, was muss ich dabei beachten?

    Die Waffe darf nicht geladen sein, soviel ist klar. Also: Magazin raus. Wie sieht es mit der CO2-Patrone aus? Die kann drin bleiben, oder?
    Magazin/Munition und Waffe müssen voneinander getrennt sein (so habe ich das zumindest verstanden). Was bedeutet das konkret?
    Und schließlich habe ich noch verschiedene Aussagen dazu gefunden, ob der/die Transportbehälter abschließbar (Vorhängeschloss?) sein müssen?

    Wäre schön, wenn ihr da etwas Klarheit rein bringen könntet. :)

    Schonmal Danke und schöne Grüße,
    Frank

    "Never give up, never surrender!" Cmdr. Peter Quincy Taggart

  • Guten Abend, laut WffG. darf eine Waffe von einem zum anderen Ort verbracht werden, wenn sie nicht ZUGRIFFSBEREIT ist,
    das heißt, sie sollte in einem geschlossenen Futteral/Koffer o.ä. sein, von VERSCHLOSSEN steht nirgendwo was.
    Übrigens: Diabolos sind KEINE Munition, dürfen also dabei sein.
    Der Gesetzgebe macht keinen Unterschied, ob Waffe geladen oder nicht,
    ABER BITTE NICHT ZUGRIFFSBEREIT !

  • HW35: Danke, genau danach hatte ich gesucht. :) Aber nach dem Lesen der Threads gibt es wohl wieder nur die Erkenntniss, dass es im Zweifelsfall doch wieder Interpretationssache ist...

    gunimo: Deine HP ist wirklich genial und sehr informativ!

    mrmz53: Wenn ich den Link von gunimo lese, dann steht da unter §12 Abs. 3 Ziffer2 WaffG.: Eine Waffe darf „nicht schussbereit[...sein...]". - Heißt das nicht "ungeladen". Okay, wenn man sehr großzügig interpretiert, wäre eine geladene und gespannte Waffe auch nicht schussbereit, so lange sie gesichert ist - die Sicherung verhindert ja gerade die Abgabe eines Schusses. ;)

    Nochmals Danke für alle Antworten,
    Frank

    "Never give up, never surrender!" Cmdr. Peter Quincy Taggart

  • Zitat

    Original von mrmz53

    ...Der Gesetzgebe macht keinen Unterschied, ob Waffe geladen oder nicht,
    ABER BITTE NICHT ZUGRIFFSBEREIT !

    Oh-oh! :confused2:

    Definition „nicht schussbereit und nicht zugriffsbereit“:

    Eine Waffe ist zugriffsbereit, wenn sie mit wenigen Handgriffen in den Anschlag gebracht werden kann. Als schussbereit gilt eine Waffe dann, wenn sich eine Patrone darin befindet, egal wo diese Patrone ist (Magazin, Patronenlager).

    Es empfiehlt sich, um unnötigen Problemen aus dem Wege zu gehen, eine Waffe entladen und gesichert in einem geschlossenen Behältnis, räumlich getrennt von der Munition, zu befördern.

  • Zitat

    Original von gunimo
    Es empfiehlt sich, um unnötigen Problemen aus dem Wege zu gehen, eine Waffe entladen und gesichert in einem geschlossenen Behältnis, räumlich getrennt von der Munition, zu befördern.

    Im gleichen Koffer darf die Munition aber IIRC sein, oder? Solange sie nicht direkt IN der Waffe ist sondern in einem separaten verschlossenen Fach oder einer eigenen Umverpackung hält man ja die Zahl der nötigen Handgriffe hoch genug.

    Die CO2-Kartusche würde ich nebenbei bemerkt zum Transport nicht in der Waffe lassen - ganz einfach weil ich die IMMER nach dem Schießen rausnehme um die Ventile zu entlasten :lol:

    Rheinländischer Europäer.

    "Wenn ich bei Magdeburg in die norddeutsche Tiefebene komme, beginnt für mich Asien." - Konrad Adenauer

  • Ich würde die in die mitgelieferte Verpackung, bei Umarex also in den Koffer, stecken und dann noch in einen Rucksack. Da kann dir keiner was. Die Waffe sollte natürlich komplett entladen sein, keine Kapsel drin, und Diabolos sind keine Munition im Sinne des WaffG. Das sind lediglich Geschosse. Ich würde die Diabolos und die Kapseln in die seperate Tasche stecken die man in der Regel noch am Rucksack hat, außer man fährt jetzt zum Büchsenmacher weil was an der Waffe zu machen ist, dann sollte man die Sachen nicht mitnehmen.

    Eine Waffe die in einer Pistolen- oder Gewehrtasche transportiert wird, gilt nicht als Zugriffsbereit.

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
    -Wenn du im Sarg liegst, haben sie dich das letzte Mal reingelegt!-

  • Ich habe mir - um diesem Problem erst gar nicht zu begegnen (KWS hin oder her) - einen dieser praktischen Kurzwaffen-Koffer mit zwei Fächern zugelegt, die separat abschliessbar sind, mit unterschiedlichen Schlössern. Die eine Seite hat Zahlenschlösser, die andere Schlüssel. So kann nix passieren, egal ob man SSW oder CO2 oder sonstwas transportiert.

    Mike