'n Abend,
ich habe jetzt verschiedene Infos und Hinweise zur Gesetzeslage gelesen, aber wirklich schlauer bin ich dadurch auch nicht geworden.
Es geht - wie der Betreff schon sagt - um den Transport von CO2-Waffen. Wenn ich die Waffe von zu Hause zum Garten bringen will, was muss ich dabei beachten?
Die Waffe darf nicht geladen sein, soviel ist klar. Also: Magazin raus. Wie sieht es mit der CO2-Patrone aus? Die kann drin bleiben, oder?
Magazin/Munition und Waffe müssen voneinander getrennt sein (so habe ich das zumindest verstanden). Was bedeutet das konkret?
Und schließlich habe ich noch verschiedene Aussagen dazu gefunden, ob der/die Transportbehälter abschließbar (Vorhängeschloss?) sein müssen?
Wäre schön, wenn ihr da etwas Klarheit rein bringen könntet.
Schonmal Danke und schöne Grüße,
Frank