Braucht Ihr eigentlich auch einen kleinen Waffenschein (wenn Ihr ne SSW bei euch habt) wenn Ihr nach Deutschland zu Besuch kommt. Oder reicht bei Euch der Perso aus
Schweizer und Östereicher
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GamoPt80 -
5. Januar 2007 um 21:21 -
Geschlossen
Es gibt 14 Antworten in diesem Thema, welches 1.730 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (
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Deutsche Lande = Deutsche Gesetze
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Wie soll das den gehen? ZB Aus der Schweiz "bestellen"
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Hi,
Gib mal "SSW schweiz" in die Suchmaschine rein... dann wird dir einiges Klar
fG
darko -
Tja, das deutsche Waffengesetz gilt für alle Personen die sich auf dem Hoheitsgebiet der BRD befinden. Das heißt, auch ein Schweizer oder Österreicher braucht einen KWS um hier eine Schreckschuss führen zu dürfen. Zudem dürfen natürlich nur SSWs mit eingeführt werden.
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Na, ich glaube er meinte ob die Ösis und Schweizer in D eine SSW ohne KWS führen dürfen!
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Nehmen wir mal an er hat die SSW im Auto und wird an der deutschen "Grenze" durchsucht, und der Zoll findet diese SSW. Wäre das dann "Waffenschmuggel"?
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Zitat
Original von GamoPt80
Nehmen wir mal an er hat die SSW im Auto und wird an der deutschen "Grenze" durchsucht, und der Zoll findet diese SSW. Wäre das dann "Waffenschmuggel"?Hmm...
meist haben die Dinger ja kein PTB, in D ergo WBK pflichtig.Aber ich glaube da gibts son extraparagrafen für das Verbringen von Waffen durch den Geltungsbereich des WaffG.
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@ Darko: Ist die Frage ob der Schweizer "Bewilligungsschein" auch hier seine Gültigkeit hat ?
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Die meisten in Österreich erhältlichen SSWs haben das Mal und zwar dieses hier:
Denn die meisten Modelle kommen von hier.
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Zitat
Original von BigBorner
Deutsche Lande = Deutsche GesetzeDie deutsche Schweiz ist auch deutsches Land. Trotzdem hat sie nicht diesselben Gesetze wie die Bundesrepublik.
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Nur die schönen Blow nicht
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Zitat
Original von Blindgänger
Die deutsche Schweiz ist auch deutsches Land. Trotzdem hat sie nicht diesselben Gesetze wie die Bundesrepublik.
Das muss ich nich begreifen?
Nur weil die Schweiz ein kleines Land ist, heisst das nich das sie nicht auch ein souveräner Staat ist.Wenn ich deutsche Lande sage, dann meine ich nicht die Deutschsprachigen Länder sondern Deutsches Hoheitsgebiet.
Und da sind deutsche Gesetzte sowas von Gültig, das glaubst du garnicht. -
Egal welcher Staat, der jeweilige Schein zum Führen einer SSW gilt immer nur im Hoheitsgebiets des jeweiligen Staates. Beispiel: Will ich im Urlaub in Tschechien eine SSW führen, benötige ich die dortige Lizenz und umgekehrt.
Da in Deutschland ein mindestens fünfjähriger dauerhafter Wohnsitz und die Unbedenklichkeitsbescheinigung von Nöten ist, können pauschal gesagt Ausländer in Deutschland keine SSW führen. -
Es gibt die Europäische Waffenbesitzkarte auf der Waffen eingetragen werden können und dann ins EU-Ausland mitgenommen werden dürfen.
Rein theoretisch würde es da reichen wenn ich eine Einladung hier im Forum bekommen würde irgendwo schießen zu kommen, dann darf ich das als Begründung benutzen für die Dauer der Veranstaltung meine Waffe mitzunehmen (nicht zu führen!) und am Veranstaltungsort zu "benutzen".
Da SSW's (genauso wie LG's) aber allgemein weder meldepflichtig noch genehmigungspflichtig sind, weiß ich aber nicht ob diese auch auf die Europäische Waffenbesitzkarte eingetragen werden können.Gruß Georg