Vor Mitte der 70er Jahren konnte man auch mehrschüssige Vorderladerrevolver frei erwerben.
Heute geistern noch Umbauten solcher Vorderlader zum Kauf im Internet herum:
1. Variante
in der Trommel eine Kammer unberührt, alle anderen Kammern durchgebohrt, so daß nichts mehr geladen werden kann und auch keine Pistons angebracht werden können. Somit quasi einschüssig und erlaubt??
2. Variante
1 Piston in der Trommel offen, alle anderen Pistons zu- und festgeschweist.
Wie sieht hier die Rechtslage aus?
PS
Bei den alten Dekoumbauten von Gewehren ohne BKA-Raute mit nur zugeschweißtem Patronenlager ist mei Wissens der Besitz weiterhin erlaubt??