Vorderladerrevolver

Es gibt 31 Antworten in diesem Thema, welches 9.017 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (11. März 2007 um 09:24) ist von muffrikaner.

  • Vor Mitte der 70er Jahren konnte man auch mehrschüssige Vorderladerrevolver frei erwerben.

    Heute geistern noch Umbauten solcher Vorderlader zum Kauf im Internet herum:

    1. Variante
    in der Trommel eine Kammer unberührt, alle anderen Kammern durchgebohrt, so daß nichts mehr geladen werden kann und auch keine Pistons angebracht werden können. Somit quasi einschüssig und erlaubt??

    2. Variante
    1 Piston in der Trommel offen, alle anderen Pistons zu- und festgeschweist.


    Wie sieht hier die Rechtslage aus?

    PS
    Bei den alten Dekoumbauten von Gewehren ohne BKA-Raute mit nur zugeschweißtem Patronenlager ist mei Wissens der Besitz weiterhin erlaubt??

  • Hallo wollewox.
    du darfst ab 18 alle einschüssigen lang und kurz Vorderlader die vor 1871 gefertigt wurden, also auch Replikas besitzen.
    Das Proplem ist, wenn du schiessen willst, brauchst du zum Erwerb von Schwarzpulver einen Schein.
    MfG
    Muffrikaner

    Gruß muffrikaner

  • Ich bin mir aber nicht sicher, ob diese Umbauten wirklich frei ab 18J sind. Schließlich kann durch Trommeltausch der Urzustand einfach und schnell wiederhergestellt

    ----------------------- Jäger der verlorenen Erma's ------------------------
    --
    - Waffen- & Munitionssachverständiger, Spezialgebiet Erma ---
    ------------ bitte hier mithelfen, damit es hier weitergeht ------------

  • Zitat

    Original von Pellet
    ALLE Varianten von Vorderladerrevolvern und deren Umbauten
    (Deko ausgenommen) waren spätestens nach 1976 WBK pflichtig.

    das stimmt so nicht, steinschloss-vorderladerrevolver sind frei ab 18 erwerbbar !

    vita brevis, ars longa

  • Zitat

    Original von C_O_2
    das stimmt so nicht, steinschloss-vorderladerrevolver sind frei ab 18 erwerbbar !

    Gibt es sowas überhaupt? Zündnadelrevolver sind frei, dafür aber seeehr teuer.

  • Hallo alle miteinander

    Der Begriff Revolver ist abgeleitet von:

    eng. to revolve = sich drehend (weiterdrehend)

    lat. revolvere = drehende.

    Aus diesem Wortstamm im Zusammenhang mit der Trommel, die sich ja pro Spannvorgang weiterdreht wurde dann der Allroundbegriff "Revolver".

    Pistolen waren damals einschüssige Vorderlader, bei denen das Schwarzpulver und das Geschoss von vorne in den Lauf eingebracht wurden; also klassische Vorderlader mit Schwarzpulver.

    Revolver vor 1871 sind nicht mehr mit dem klassischen Begriff "Vorderlader" zu bezeichnen, es sind aber bis zur Entwicklung von Patronen-Revolvern immer noch klassische Schwarzpulverwaffen.

    Mehrschüssige Repliken für Schwarzpulverladung (egal, welches Ursprungsdatum als Bau-Vorlage dient) sind nicht frei ab 18J. sondern mit der "Gelben" erwerbsscheinplichtig. Um aber wirklich damit schiessen zu können, ist aber der "Schwarzpulverschein", wie bei Schwarzpulverwaffen eben vorgeschrieben, zusätzlich von nöten.

    Ein Schwarzpulver-Revolver ist kein Vorderlader im klassischen Sinn. Jede Kammer der Trommel hat sein eigenes Piston. Also ist die Zündladung getrennt von der Schwarzpulverladung. Auch das Geschoss muss pro Kammer getrennt zugeführt werden. Dies bedeutet aber, daß die geringe Pulvermenge in den Trommelkammern auch nichts wirklich tolles ist. Für Sammler interessant, für Sportschützen sind die einschüssigen, klassischen Vorderladerpistolen, die richtige Wahl.

    Geht mal weg davon, alles, was mit Schwarzpulverladung funktioniert als Vorderlader zu bezeichnen.

    Und mehrschüssige Schwarzpulverwaffen sind WBK-Pflichtig (Gelb!).

    Dies heist nicht, daß dies den Rückschluss zulässt, daß alle einschüssigen Vorderlader frei ab 18J. sind. Auch da gibt es Ausnahmen, auch bei Repliken deren Ursprung vor 1871 liegt.

    Also nicht frei im Sinne des Forums.


    Gruß LostinPast

    9 Mal editiert, zuletzt von LostinPast (24. Dezember 2006 um 15:34)

  • jetz bin ich echt baff!! :)
    von einem Steinschlossrevolver habe ich bis jetzt noch nichts gehört!
    Wusste auch garnich, dass das technisch machbar ist! ich hab mir mal die Mühe gemacht, den Link von C_O_2 zu "reparieren" sag ich mal. Falls der von ihm angegebene bei euch auch nicht funktioniert, versucht es also mit folgendem:
    [URL=http://www.american-firearms.com/american-firearms/z-pic/pics-C/Collier,%20Elisha%20Haydon/pic/46cal-6inch-right.jpg]hier[/URL]
    Das wirft jetzt ca. 675875486 Fragen bei mir auf:
    -Stimmt es, das Steinschlossrevolver obwohl sie ja eindeutig mehrschüssig sind, in deutschland frei erwerbbar sind?
    -Werden die Dinger überhaupt noch von irgendwem nachgebaut, oder muss man die selbst ausbuddeln? *lol*
    -Wie funktionieren die?
    -Ach ja C_O_2:
    kennst du noch andere Steinschlossrevolver? Bin jetzt zu faul die 65654 die auf dieser homepage sind durchzusuchen^^

    4 Mal editiert, zuletzt von BECKS3 (27. Februar 2007 um 17:20)

  • im waffg steht unter erlaubnisfreiem besitz : Schusswaffen mit Lunten- oder Funkenzündung, deren Modell vor dem 1. Januar 1871 entwickelt worden ist unabhängig von der schusszahl sind alle steinschloss- und luntenwaffen frei ab 18 erwerbbar, so ihr "urahn" vor 1971 erstmalig gebaut wurde. bei besitz eines "pulverscheines" darf man sie sogar führen. und nein, ich kenne leider keine weiteren steinschlossrevolver ausser dem von collier.

    vita brevis, ars longa

  • Zitat

    Original von C_O_2
    bei besitz eines "pulverscheines" darf man sie sogar führen.

    Die darf man auch ohne Pulverschein führen - nur halt nicht geladen. ;)

    Mir war garnicht klar, dass mehrschüssige Steinschloßwaffen WBK-frei sind. Wobei ich mal was von freien Steinschloß-Wendern gehört habe.

    Was wäre denn, wenn ich ne Pedersoli Kodiak-Doppelbüchse auf Steinschloß umbauen ließe?

    FWR 27745

    Gun control is the theory that a woman found dead in an alley, beaten, raped and strangled to death with her own pantyhose is somehow morally superior and preferable to that same woman, alive in that alley, explaining to a police officer how her dead assailant got a bullet in the chest.

  • Zitat

    Original von DocArnie
    Was wäre denn, wenn ich ne Pedersoli Kodiak-Doppelbüchse auf Steinschloß umbauen ließe?

    urmodell erstmalig gebaut vor 1871, beantwortet deine frage, glaube ich ...

    vita brevis, ars longa

  • Zitat

    Original von C_O_2
    im waffg steht unter erlaubnisfreiem besitz : Schusswaffen mit Lunten- oder Funkenzündung, deren Modell vor dem 1. Januar 1871 entwickelt worden ist unabhängig von der schusszahl sind alle steinschloss- und luntenwaffen frei ab 18 erwerbbar, so ihr "urahn" vor 1971 erstmalig gebaut wurde. bei besitz eines "pulverscheines" darf man sie sogar führen. und nein, ich kenne leider keine weiteren steinschlossrevolver ausser dem von collier.

    tatsächlich:

    http://bundesrecht.juris.de/waffg_2002/anlage_2_75.html

  • Zitat

    Original von C_O_2

    urmodell erstmalig gebaut vor 1871, beantwortet deine frage, glaube ich ...

    DIe Waffe ist aber nur frei, wenn auch das Schloss früher mal Stein war, ich vweis jetzt grade nicht ob das bei der Kodiak ist, aber wenn nicht, dann immer noch WBK-pflicht.

  • Zitat

    Original von Rambo

    DIe Waffe ist aber nur frei, wenn auch das Schloss früher mal Stein war, ich vweis jetzt grade nicht ob das bei der Kodiak ist, aber wenn nicht, dann immer noch WBK-pflicht.

    Eben das lässt sich ja nicht nachweisen. Es gibt auch VL-Waffen auf dem Markt, die kein konkretes Vorbild haben, aber vom Prinzip her nah genug z.B. an einer Hawken sind, dass man das durchgehen lässt. (Deerhunter rifle von Ardesa)

    Bei VL-Waffen im modernen Look ist das anders. Diese haben meist auch eine andere Zündung (Inline).

    FWR 27745

    Gun control is the theory that a woman found dead in an alley, beaten, raped and strangled to death with her own pantyhose is somehow morally superior and preferable to that same woman, alive in that alley, explaining to a police officer how her dead assailant got a bullet in the chest.