Nabend...
will ja keinem den Spaß verderben aber ist es hiermit konform:
Anlage 2 (zu § 2 Abs. 2 bis 4)
Waffenliste
Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 2002, 3999 - 4002
Abschnitt 1:
Verbotene Waffen
Der Umgang mit folgenden Waffen und Munition ist verboten:
1.5.4
Patronenmunition mit Geschossen, die einen Leuchtspur-, Brand- oder Sprengsatz oder einen Hartkern (mindestens 400 HB 30 - Brinellhärte - bzw. 421 HV - Vickershärte -) enthalten, ausgenommen pyrotechnische Munition, die bestimmungsgemäß zur Signalgebung bei der Gefahrenabwehr dient;
Gruß
Steinschleuder