info neue nebel und airsoftgranaten

Es gibt 18 Antworten in diesem Thema, welches 2.999 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (5. Dezember 2006 um 11:44) ist von Paramags.

  • Naja - "zugelassen" sind scharfe Waffen irgendwie ja auch, aber wie sieht´s mit der Benutzung / Erwerb aus?

    In welchem Rahmen darf man die Granaten denn einsetzten bzw. überhaupt erwerben? Ich würde die Dinger mal mit Silvester-Artikeln gleichsetzten.

    mfg
    Sascha

    Wer nicht merkt, daß er von Idioten umgeben ist, merkt das aus einem gewissen Grund nicht..... :D

  • Zitat

    Original von OG Blattschuß
    quantas costas?

    Y donde lo compras

    EDIT: Ok, mein spanisch ist nicht das beste, daher: Wo hast du die gekauft?

    Sollte ich mich in einer meiner Behauptungen irren,
    nehme ich alles zurück und behaupte das Gegenteil.

    Einmal editiert, zuletzt von Thommy82 (27. November 2006 um 23:03)

  • Ich wills auch wissen.
    Wenn die Dinger legal sind, kannst du doch ruhig den link posten.

    SSWs: Reck Miami 92F vernickelt, Reck Miami 92 und 2X ME 38 Compact 1X vernickelt
    Softairs: CA SLR 105 A1, HFC M92 CO2, ASG R-357, Mossberg M500 und eine billige Umarex Navy Commando
    Sonstiges: Recurvebogen, "Panzer II"-Armbrust und ne Schleuder

  • Also die Nebelpötte werden wohl legal sein. Sowas ähnliches bekommt man ja auch völlig legal bei Ranger o.ä.
    Bei den Softair-Nades bin ich mir nicht so sicher...

  • Guten Tag,
    wäre mir nicht so sicher das die Seite legale Artikel, zumindest Waffen führt.
    Man bekommt nirgends - natürlich gleich als erstes geguckt - eine CA36 für 305€ inkl. 20% (??? Österreich was) MwSt. - was in diesem Beispiel 50€ sind, d.h. 250€ wollen die, bei ASG - lieferer aus Dänemark - kostet die schon 213€ exkl. MwSt., dies wären keine 10€ Gewinn!

    Werde mich mit denen einmal in Verbindung setzten!

    Mit freundlichen Grüßen,

    HK G36

    EDIT @ Untermänner:
    Was ist denn nun los? Ich sagte doch nur das es unlogisch ist!
    Kann mir schon vorstellen das es keine Deutschen sind! Aber mal ehrlich, so wenig will doch niemand der vernünftig im Kopf ist!

    Waffen: Meine :n1: CA G36 und :marder: KJW P8. Zu sehen links, hoch. Die Muniton die in der P8 ist, ist 9mm PARA Platzpatronen Muniton, nicht scharf! Beide tragen ein soltzes :F:
    GLÜCK AB und PER ASPERA! AD ASTRA!

    2 Mal editiert, zuletzt von HK G36 (28. November 2006 um 21:53)

  • sorry hk g36, aber langsam gehst du auch mir auf den sack!

    ist doch deren problem was sie verdienen!

    wie sagte es ein "weiser mann" : wenn man keine ahnung hat einfach mal fresse halten!

    mfg Celica

    User wartet sehnsüchtig auf eine SIG551 Airsoft welche er mit einem EOTech 552, einem Gemtech SD, einem Harris Zweibein und einem 3Punkt Sling bestücken würde...optional ein 40mm-Granatwerfer

    :D Keine Angst, der beisst nicht...Er will doch nur spielen! WE1911er :D

  • Naja ohne BAM-Nummer oder Klasse T!-Zertifizierung sind diese pyrotechnischen Artikel in der BRD aber tatsächlich nicht zulässig und illegal, wie Polenböller.

    Einmal editiert, zuletzt von snoop (30. November 2006 um 20:30)

  • Zitat

    Original von celica
    sorry hk g36, aber langsam gehst du auch mir auf den sack!

    ist doch deren problem was sie verdienen!

    wie sagte es ein "weiser mann" : wenn man keine ahnung hat einfach mal fresse halten!

    mfg Celica

    Du nimmst mir die Worte aus dem Mund!

    Aber zum Thema:
    Die Rauchbomben usw sind bestimmt was nützliches,aber ob sie in DE legal sind (wäre ja mal ne Ausnahme) bezweifel ich da der Shop in A ist und auch Laserpointer und Taschenlampen verkauft,was ja in De verboten ist (welcher Idiot hat sich das eigentlich ausgedacht?).

  • Zitat


    Die Rauchbomben usw sind bestimmt was nützliches,aber ob sie in DE legal sind (wäre ja mal ne Ausnahme) bezweifel ich da der Shop in A ist und auch Laserpointer und Taschenlampen verkauft,was ja in De verboten ist (welcher Idiot hat sich das eigentlich ausgedacht?).

    Den einzig einleuchtenden Grund kann ich persönlich vielleicht noch darin sehen, dass man sich hier möglicherweise die Begegnung eines Bewaffneten mit einem Beamten vorstellte - selbst wenn Erstere legal bewaffnet sein sollte, kann der Polizist die Situation nur ungenügend einschätzen, wenn er durch die an der Waffe montierte Lampe das Gesicht des Schützen, seine Arme und Hände, und vor allem die Waffe nicht erkennen kann.
    So betrachtet macht es sogar noch Sinn, finde ich gerade überraschend.

    Liebes Tagebuch. Es gibt Triple-Trigger-Menschen: Kurze, schnelle Sätze - unterbrochen von bestimmtem, aufforderndem Schweigen. :D

  • Zitat

    Original von Greyhawk

    Den einzig einleuchtenden Grund kann ich persönlich vielleicht noch darin...


    Das Verbot von Leuchten an Schusswaffen stammt aus einer Zeit, als man der Wilderei damit begegnen wollte (was macht ein Reh, wenn es angeleuchtet wird? In ländlichen Regionen kennt jeder Autofahrer die Sache mit dem Fernlicht aus eigener Erfahrung). Es ist IMO auch wegen der Drohwirkung und wegen dem Unfug, den man mit Lasern anstellen kann (jemandem direkt in die Augen zu leuchten) bis zum heutigen Tage aufrechterhalten worden.

    Einmal editiert, zuletzt von sunix (4. Dezember 2006 um 21:31)

  • @swatchef tackelberry

    Beantworte mir lieber mal was diese Nebelgranaten mit Airsoft zu tun haben. Rein Garnix. Diese sind ebenso wie deine vorgestellten Handgranaten nur was für das Slirming und nicht für das normale Schießen. Skirming ist bei uns kein Thema und das weist du auch zu genüge. Von daher bin ich mal so frei und beende das nun hier.

    Gruß
    Thomas (Admin)