Problem mit Käufer

Es gibt 16 Antworten in diesem Thema, welches 1.672 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (21. November 2006 um 10:47) ist von Bachforelle.

  • Hi ich hatte ca vor zwei Wochen bei Ebay eine Softair verkauft ,nach einer woche kam auch die positive Bewertung vom Käufer.

    Heute bekam ich eine Email von wegen ich hätte Ihn eine Defekte softair geschickt aber ICh sage euch die Softair war in Takt. Er schreibt mit er will sein geld zurück.

    Was zwei Menschen wissen ist kein Geheimnis.........

  • Da du Privatverkäufer bist, musst du keinerlei Ersatz oder Ähnliches leisten, seine Forderung kann sich der Kerl getrost in den Hintern schieben.

  • Guten Abend,
    Erst eine Positive bewertung und dann sagen das die Softair Kaputt ist?Meines Erachtens nach hört sich das so an das sie Kaputt gegangen ist.
    *lol*
    Sein Problem.Weil Privat verkauf.

    Einmal editiert, zuletzt von Alexrimes (20. November 2006 um 21:40)

  • Muss man theoretisch nicht. Die meisten machen es aber. Zudem muss bei gewerblichem Verkauf eine Rechnung mitgeschickt werden. War bei meiner HW 94 so die ich bei einem gewerblichen Egunner gekauft habe, obwohl diese Bj. 1990 ist, habe ich Garantie auf der Waffe.

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
    -Wenn du im Sarg liegst, haben sie dich das letzte Mal reingelegt!-

  • Muss man glaub ich, aber da das jeder macht, geh ich ma davon aus dass das auch hier nicht vergessen wurde.

    Überhaupt kann der Käufer keinerlei Forderugnen stellen, erst positiv bewerten und dann die Waffe schrotten geht einfach nicht.
    Der müsste erst mal belegen, dass er die Waffe bereits in defektem Zustand erhalten hat.

  • Er kann innerhalb von 14 Tagen vom Kauf zurücktreten, mehr aber auch nicht. Wenn man was auf die Art kauft hat man es sofort auf Herz und Nieren zu prüfen und nicht erst Tage oder Wochen später, und vorher auch noch positiv bewerten. Erst testen, wenn alles ok dann positiv bewerten.

    Für mich hat das ganze einen komischen Beigeschmack, irgendwas stinkt da...

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
    -Wenn du im Sarg liegst, haben sie dich das letzte Mal reingelegt!-

  • Auch wenn er die Waffe möglicherweise beschädigt hat?

    Bei einem Rücktritt müssen die Handelsgegenstände in dem Zustand der Auktionsbeschreibung zurückgegeben werden soweit ich weiß.

  • Ja, muss im Urzustand zurückgegeben werden. Beschädigungen müssen finanziell ausgeglichen werden soweit ich weiß...

    Aber wir bewegen uns hier wieder auf dünnem Eis:

    Ich bin kein Anwalt oder sonstiger Rechtsverdreher. Ich gebe hier nur meine persönliche Meinung ab, und keine Rechtsberatung!

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
    -Wenn du im Sarg liegst, haben sie dich das letzte Mal reingelegt!-

  • hallo,

    ich habe seit heute ein ähnlichen fall. habe eine waffe versteigert und habe die waffe letzte woche am montag oder dienstag verschickt. heute mail mir der käufer dass an der waffe was fehlt und ich hätte es in der beschreibung nicht erwähnt. ich bin mir sicher dass sie vor dem versand funktioniert hat da ich 2 schüsse abgefeuert habe. wer garantiert mir jetzt dass er z.b. beim trockenschiessen dieses teil "verloren" hat? ich denke mal ich nehme die waffe zurück und umgehe so den ärger. bei dem teil was fehlt handelt es sich um das schlagstück aus dem hahn einer me 69.

  • Hallo,

    ein privat Verkäufer muss grundsätzlich kein Widerrufsrecht einräumen.
    Wenn man mit einem kurzen Kommentar jegliche Gewährleistung ausgeschlossen hat kann der Artikel auch defekt sein solange man es selbst nicht weiss. Sollte man allerdings wissen, dass der Artikel defekt ist darf man dies nicht verschweigen. Das wäre dann arglistige Täuschung. Natürlich kann der Verkäufer immer behaupten er wusste es nicht und ist auch dann fein raus.
    Ich kaufe grundsätzlich nur bei Power Sellern. Da ist die Chance am größten das alles problemlos läuft

    Alex

    Edit: Hat man allerdings ausgeschlossen das man keine Garantie übernimmt kann ein Jurist da einem einen Strick draus drehen, da man als Privatperson prinzipell keine Garantie geben kann und darf.

    :thumbsup:

    Einmal editiert, zuletzt von Maverick14 (20. November 2006 um 22:51)

  • Kann es wirklich sein dass man sich unter ziviliserten Menschen um den "horrenden" Betrag von 5,50 Euro streitet? ;)

    Der Käufer hat sich zum Preis von ca. 1 Schachtel Zigaretten mit einer Softäir gespielt, die dabei vermutlich endgültig in die ewige Jagdgründe gewandert ist.

    Gut ist es und Schluss ist es! Ich würde den weiteren Kontakt einstellen, Bewertungen wurden bereits ausgetauscht, er war scheinbar bei Erhalt der Waffe zufrieden.

  • Zitat

    Original von ALFHA1802
    Kann es wirklich sein dass man sich unter ziviliserten Menschen um den "horrenden" Betrag von 5,50 Euro streitet? ;)

    Ich schmeiß mich weg *lol*, der Versand, mit Schleifchen drum, ist schon teurer als die Plastepistole

  • Hallo,

    Der Käufer hat Anspruch auf Lieferung einer Ware, die der Beschreibung
    entspricht. Andernfalls kann er die Rückgängigmachung des Kaufvertrages
    verlangen. Egal ob gewerblicher oder privater Verkauf. Das hat mit Garantie
    oder Gewährleistung nichts zu tun.
    Nachdem eine positive Beurteilung erfolgt ist, kann davon ausgegangen werden,
    dass die Ware ohne offensichtliche Mängel war. Natürlich kann auch noch später
    ein versteckter Mangel zu Tage treten. Da gilt es zu beweisen, dass der
    Verkäufer davon wusste. In dem Fall hat der Käufer Anspruch auf Rückgängigmachung.
    Auch hier gilt: Keine Gewähr, ist nur mein Wissen, vor einigen Jahren in der
    Ausbildung erworben.
    Wegen so einem Klacks so ein Gedöns machen ist schon :bash:

    Edit:
    Mann kann den Faden noch weiter spinnen:
    War der Käufer geschäftsfähig (Alter)?
    Ist überhaupt ein Vertrag zustande gekommen?......


    Gruß
    Bachforelle

    Einmal editiert, zuletzt von Bachforelle (21. November 2006 um 10:51)