ZitatOriginal von Duke_ALF
Du darfst die ja gar nicht verkaufen, weil Du sie schon gar nicht besitzen darfst
...doch, mit WBK-Eintrag.
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ZitatOriginal von Duke_ALF
Du darfst die ja gar nicht verkaufen, weil Du sie schon gar nicht besitzen darfst
...doch, mit WBK-Eintrag.
Hallo,
angenommen das Gesetz ist verändert worden (wundern würde es mich nicht) wo kann ich dann überprüfen, dass das Kaliber dem Vorbild entspricht bzw. wie der Staat meint das es sein müsste?
Alex
Hast du eine gelbe WBK wo die eingetragen ist, und wenn ja, dann ist das mit dem Verkauf ja kein Problem. Bei der einen raus und bei der anderen rein. Wie üblich halt.
Ich persönlich rege mich auf, da im Endeffekt versucht wird uns wieder ein Stück Freiheit abzuknapsen, nämlich der Freiheit so eine Waffe ohne großartige juristische Hindernisse zu erwerben. Zudem müssen die Waffen ja dann auch in einen entsprechenden Tresor, wo vorher ein abschließbares Behältnis gereicht hätte. Zieht also nen ganzen Rattenschwanz hinterher.
€: Habe mal nachgeschaut, also der Text ist noch der gleiche wie vorher auch.
ZitatOriginal von Duke_ALF
Ich geh mal davon aus das es Gunimo betrifft.Gunimo korregier mich einfach, falls es nicht so sein sollte.
Hol dir rechtlichen Rat ein, wie Du diese Waffe ohne Ermittlungen und legal los werden kannst
Wie gesagt, die Anfrage beim BKA läuft, allerdings werden die nicht zeitnah antworten:
- Dies ist eine automatische Eingangsbestätigung ! -
Vielen Dank für Ihre E-Mail an das Bundeskriminalamt.
Grundsätzlich beantworten wir alle Anfragen und Hinweise persönlich. Sie erhalten von uns zu gegebener Zeit Nachricht.
Leider ist aufgrund der Vielzahl der hier eingehenden Nachrichten eine zeitnahe Beantwortung nicht in jedem Fall möglich.
Von Rückfragen zum Bearbeitungsstand bitten wir abzusehen.
Betreffen tut mich das Thema nur in so weit, als dass ich eine Kentucky-Pistole 4,5 mm besitze.
Das Schreiben des Sachverständigen war nicht an mich gerichtet, es wurde mir lediglich von einem Leser meiner Website zur Kenntnis gegeben, welcher eine entsprechende Waffe bei "egun" verticken wollte.
Gunimo, wenn Du die Waffe schon auf WBK eingetragen hattest, dann müsste auch Dir verständlich sein das Du sie nur an WBK Besitzer weiterverkaufen kannst
ZitatOriginal von Duke_ALF
Gunimo, wenn Du die Waffe schon auf WBK eingetragen hattest, dann müsste auch Dir verständlich sein das Du sie nur an WBK Besitzer weiterverkaufen kannst
Ich habe keine WBK!! Ich bekam erst heute Kenntnis von dem angeblichen Erfordernis.
Ich werde die Pistole niemals in eine WBK eintragen lassen. Eher zersäge ich den Trümmer eigenhändig.
Vielleicht musst Du das garnicht, wende dich doch mal an Dr König!
Jeder Richter müsste seine Ausführungen wiederlegen und das könnte schwierig werden.
Dr. König ist zwar Anwalt, aber nicht für Waffenrecht!
ZitatOriginal von Duke_ALF
Vielleicht musst Du das garnicht, wende dich doch mal an Dr König!
Nö, dessen hier geäußerten Rechtsauslegungen im Bezug auf einige Waffen-Themen empfand ich als eher abenteuerlich.
Dann doch lieber BKA.
Man sollte sich an einen guten Fach und Sachkundigen Anwalt wenden.
edit: ihr wart schneller
ZitatOriginal von Maverick14
Hallo,angenommen das Gesetz ist verändert worden (wundern würde es mich nicht) wo kann ich dann überprüfen, dass das Kaliber dem Vorbild entspricht bzw. wie der Staat meint das es sein müsste?
Alex
Eine interessante Fragestellung!
Vermutlich muss man dann im kronketen Falle Historiker und Waffensachverständige befragen, bzw. im Zweifel ein teueres Gutachten in Auftrag geben.
ZitatOriginal von gunimo
Nö, dessen hier geäußerten Rechtsauslegungen im Bezug auf einige Waffen-Themen empfand ich als eher abenteuerlich.
Dann doch lieber BKA.
Wiederlegt wurden sie nicht!
ZitatOriginal von Duke_ALF
Wiederlegt wurden sie nicht!
Doch, aber das wollte man nicht hören, bzw. es wurde wortreich bestritten.
ZitatOriginal von gunimo...Doch, aber das wollte man nicht hören, bzw. es wurde wortreich bestritten.
Andreas,
sage doch nicht "man" zu Herrn Dr. .........., soviel Zeit muss sein
Im Ernst: Bei so einer weitreichenden Problematik, die beim Ansatz des worst-case-management mit dem Verlust der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit enden könnte, ist mir die Aussage des BKA weitaus wichtiger.
Ein Anwalt, dazu noch ein nicht auf Waffenrecht spezialisierter, wird erhebliche Mühe aufwenden müssen sich in die Materie einzuarbeiten. Beziehngsweise wird dieser selbst einen Historiker und/oder Waffensachverständigen einschalten müssen.
Der Gedankengang von gunimo eine Anfrage beim BKA zu stellen ist IMHO der richtige Weg zur Abklärung im Vorfeld.
Alfred
BKA halte ich trotzdem für übertrieben, der Leiter einer Waffenabteilung des örtlichen Polizeipräsidiums kennt sich aus und nimmt sich Zeit.
ZitatOriginal von Duke_ALF
BKA halte ich trotzdem für übertrieben, der Leiter einer Waffenabteilung des örtlichen Polizeipräsidiums kennt sich aus und nimmt sich Zeit.
...nimmt sich Zeit für eine individuelle Auslegung nach seiner persönlichen Einschätzung und wird dann keine rechtsverbindliche Aussage tätigen.
Aber er wird Dich erst einmal in Ruhe lassen und die Polizeibeamten auch!
ZitatOriginal von Duke_ALF
Aber er wird Dich erst einmal in Ruhe lassen und die Polizeibeamten auch!
Das macht er ohne Anfrage auch, weil er dann ja nicht weiß, dass ich eine besitze.
Du stehst aber besser da und Du hast eine persönliche Bezugsperson, welche Du aus der Ferne beim BKA nicht hast.
Sicher ist aber, wenn Du beide Stellen informiert und eine Anfrage gestellt hast das möglicherweise zwei verschiedene Meinungen eintreffen.
Da wärst Du auf jedem Fall mit einer Meinung vom Polizeipräsidium besser gefahren!
Ich drück Dir aber die Daumen das Du ohne Schaden aus der Sache rauskommst!
Ich denke, daß die Anfrage beim BKA richtig ist, denn die Antwort ist dann für das gesamte Bundesgebiet geltend. Eine Aussage eine örtlichen Polizeipräsidiums ist nur für den Geltungsbereich des Präsidiums gültig und jedes andere Präsidium kann anderer Meinung sein - das Waffg. halt ist sehr auslegbar.
Das Problem mit den VL-4.5mm-Pistolen bezieht sich aber auf fast jeden einschüssigen VL, da sehr selten bei den heutigen VL-Replikas das Originalkaliber verwendet ist. Militärische VL-Replikas haben meist das historisch korrekte Kaliber, aber alle Billigheimer ala´Kentuckypistole haben moderne Standartläufe im Kaliber .36, .44, .45 und .50 und sind zudem noch sehr häufig Perkussionswaffen. Historisch korrekt sind bei diesen Modellen Steinschloß und Kaliber wie .42, .43, usw.. Hinzu kommen Phantasievarianten wie z.B. das Kentucky-Modell " Bounty Hunter" mit überlangen 40 cm Lauf im Kaliber . 44 und .45, das Modell ist eine Erfindung des italienischen Herstellers. Beispiele wie dieses könnte ich noch eine lange Reihe nennen, trotzdem werden diese VL frei ab 18 weiterhin verkauft.
Die wenigsten VL, welche heute bei Frankonia etc. angeboten werden, weisen die historischen Schaftformen, Kaliber und Zündung auf. Somit wären all diese VL WBK-pflichtig!