Tragen von Waffen

Es gibt 19 Antworten in diesem Thema, welches 2.416 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (14. November 2006 um 12:44) ist von HWJunkie.

  • Wie sieht das den rechtlich und real aus , wenn ich an Silvester mit meiner Schreckschuss-Waffee auf die Straße gehe (kleinen Waffenschein hab ich) und dort mit ihr rumschieße ?

    "Am Bahnhof waren drei Mäntel. In den drei Mänteln waren drei Männer, und in den drei Männern waren drei Kugeln..."

  • Ganz einfach:
    :knast:

    KWS berechtigt dich niemals zum Schießen, nur zum Führen. Wie das an Silvester beachtet wird ist wohl unterschiedlich, aber ich riskiere es nicht.

    Mit freundlichen Grüßen,
    La Hire, Forumsnutzer
    (diese Angabe ist für den BND. Macht vieles einfacher.)

  • Was gäbe es den im aller schlimmsten Fall,wenn ich auf offener Straße erwischt werde ??

    "Am Bahnhof waren drei Mäntel. In den drei Mänteln waren drei Männer, und in den drei Männern waren drei Kugeln..."

  • Bringt nichts!

    Feuerwerkschiessen nur auf befriedetem Besitzum erlaubt!

    KWS kann ,wenn man in der Silvesternacht von Polizisten kontrolliert wird, hilfreich sein wenn es um das Thema Transport geht, weil man geladen ja transportieren darf.

    Delikat ist es trotzdem weil man ja nur auf befriedet schiessen darf und auf dem Weg zum Kumpel (Silvester feiern auswärts) gleich kontrolliert zu werden ist recht selten.

    Gruß,
    Markus

  • Ich habe hier mal irgendwo gelesen:

    mit KWS ist es eine Ordnungswidrigkeit und die Waffe wird eingezogen.

    ohne KWS ist es eine Straftat und die Waffe wird eingezogen.

    da gebe ich aber keine Garantie drauf, und es ist auch keine verlässliche Rechtsauskunft. (oh man da kommt der Betriebsrat in mir wieder durch) :crazy2:

    Gruß Thomas

    Ich mag die Stille nach dem Knall..

    Waffensachverständiger im VWG

  • Zitat

    Was gäbe es den im aller schlimmsten Fall,wenn ich auf offener Straße erwischt werde ??

    Scheint so, als ginge es dir nicht um freie Waffen, sondern darum, unter dem Schutzmäntelchen des freien Waffenscheins mit deiner SSW mal den dicken Max
    mit der SSW auf der Stasse zu Silvester zu machen.
    Der Spaß ist dir wohl sogar ein bisschen Ärger wert, sonst würdest du nicht nach dem "aller schlimmsten Fall" fragen.

    Was wäre denn OK für dich ?
    20 Tagessätze und 60 Sozialstunden im Altersheim ?

    Am besten wäre, du würdest deine SSW an Silvester zuhause lassen, wenn du ausgehst.
    Oder zuhause bleiben u. vom Balkon oder dem eigenen Grundstück aus schiessen.

    Ansonsten habe ich die Befürchtung, du schadest mit der Umsetzung deines Ansinnens dem Ruf der Sammler und Liebhaber von SSWen u. damit auch allen anderen Nutzern von freien Waffen.

    Harry

  • is318

    dämliche antwort !! Welcher Besitzer einer Schreckschuss-Waffe benutz diese an Silvester nicht ????

    "Am Bahnhof waren drei Mäntel. In den drei Mänteln waren drei Männer, und in den drei Männern waren drei Kugeln..."

    Einmal editiert, zuletzt von Kleins (13. November 2006 um 22:53)

  • Klar benutzen Sammler, mich eingeschlossen, manche ihrer Schätzchen, auch an Silvester.

    Aber ich würde nie gegen gültiges Recht verstoßen und damit wild rumballernd auf der Straße rumsrpingen.

    Ich bewege mich Silvester in meinem Hof, meine Pyrso verlassen das Grundstück nicht.

    Bitte verschone uns weiterhin mit deinem fragen, nach was wäre wenn und wie werde ich bestraft. Es ist verboten und weiter gibt es nichts zu diskutieren.

    Gruß

    cz75

    Edit: Ich kann nichts dämliches an der Antwort von is318 finden, an deiner Fragestellung schon

    2 Mal editiert, zuletzt von cz75 (13. November 2006 um 23:00)

  • Zitat

    is318 dämliche antwort

    die "dämliche antwort" war meinerseits wohlwollend formuliert.

    Zitat

    Welcher Besitzer einer Schreckschuss-Waffe benutz diese an Silvester nicht

    Wie du am Beitrag von cz75 erkennen kannst, gibt es auch SSW-Interessierte, die mit dem Thema "SSW-Silvesterschiessen" verantwortungsvoll umgehen, u. sich über ihre Rechte u. Pflichten im klaren sind.
    Nicht nur das, die SSW-Leute hier im Forum bauen ihre Waffen blind auseinander u. wieder zusammen, können Hinweise und Ratschläge zu Problemen damit geben, kennen das Zubehör in- u. auswendig e.t.c.

    Und du ??

    Bevor du jetzt irgendwelchen Mist ablässt: Schalte einfach mal dein Gehirn ein.

    Harry

  • Hallo!

    Eigentlich interessiert mich das Thema nicht besonders, aber das bisher Geschriebene bedeutet ja dann, daß die Benutzung von Pyros (zu Sylvester/auch mit KWS) in der Stadt schonmal ausgeschlossen ist. Befriedetes Gelände gibt´s wohl nur JWD (wo sich Kuh u. Schwein "Gute Nacht" sagen).
    Aber die eigentl. Frage finde ich gar nicht so schlimm, u. wieso heißt es gleich "er will nur den goßen Max auf der Straße markieren"?
    Ich könnte mir vorstellen, daß es eher um den Weg zu einer Sylvester-Party geht, wohin man die SSW zwangsweise transportieren müßte. Oder die Straße vor seiner Wohnung (Soll er im Wohnzimmer rumballern?)
    Wenn ich eine hätte, würde ich sie auch gerne benutzen (auch woanders), wenn es denn erlaubt wäre.
    Außerdem frage ich mich, ob es gerade zu Sylvester nicht evtl. Sonderregelungen dafür gibt, da Böller etc. normalerweise auch nur dann erlaubt sind u. verkauft werden.

    Was soll man dann überhaupt mit SSW-Pyros anstellen, wenn man nicht gerade auf einem einsamen Bauernhof oder einer Almhütte lebt?

    EDIT: Ich will hier niemanden angreifen oder belehren, aber wenn das bisher Geschiebene rechtlich korrekt ist, könnte man Pyros auch ganz verbieten, oder?

    mfg
    Sascha

    Wer nicht merkt, daß er von Idioten umgeben ist, merkt das aus einem gewissen Grund nicht..... :D

    Einmal editiert, zuletzt von Fisher´s Sam (14. November 2006 um 00:00)

  • Zb beispiel im Garten deines Mietshauses, im Schrebergarten eines Freundes oder sonstwo schiessen
    Und dem Threatstarter gieng es ja nicht ums führen, sonder ums schiessen, sonst hätte er ja nicht nach der Strafe gefragt, es passiert ja nicht das man auf einmal losballert ohne vorher den Vorsatz gefasst zu haben.

    SSWs: Reck Miami 92F vernickelt, Reck Miami 92 und 2X ME 38 Compact 1X vernickelt
    Softairs: CA SLR 105 A1, HFC M92 CO2, ASG R-357, Mossberg M500 und eine billige Umarex Navy Commando
    Sonstiges: Recurvebogen, "Panzer II"-Armbrust und ne Schleuder

  • Zitat

    Original von thomas magnum
    mit KWS ist es eine Ordnungswidrigkeit und die Waffe wird eingezogen.

    Sieht so aus, wobei man OWI auch nicht zu Locker sehen sollte. Klingt immer so nach Parkknöllchen. Nur das dieses Parkknöllchen nach dem Waffengesetz bis zu 10000€ kostet.

    Stell' Dir vor, es ist Krieg und keiner geht hin. Dann kommt der Krieg zu Dir. Willst Du jedoch Gutmensch sein, behalt' einfach die Hälfte ein.

  • Zitat

    Nur das dieses Parkknöllchen nach dem Waffengesetz bis zu 10000€ kostet.


    jo ich kann auch nur jedem davon abraten an Silvester auf nicht befriedetem Besitz rum zuballern. Ausserhalb benötigt man eine Schießerlaubnis...und das ist nicht zuverwechseln mit dem KWS.
    Gruß THomas

    Ich mag die Stille nach dem Knall..

    Waffensachverständiger im VWG

  • Also der KWS berechtigt wirklich nur zum tragen in der Öffentlichkeit (geladen) und benutzen in Notwehrsituationen (aber meist wird das Opfer dann zum Täter da eine SSW sogar tötlich sein kann oder schlimme Verbrennungen macht).
    Aber durch einen KWS darfst du nicht einfach rumlaufen und rumballern.
    Soviel ich weiß nur auf deinen privaten Grundstück, auf Veranstaltungen die gemeldet sind und auf privaten Boden stattfinden und Zuhause mit der Erlaubnis des Grundstückbesitzers.

    Ich wohne in einer Mietwohnung und Silvester ballert hier bestimmt jeder fünfte in meiner Straße mit einer SSW rum. Sogar Pyromuniton fliegt dabei durch die Luft in Richtung andere Straßenseite. Es heißt das Pyromunition nicht das eigene Grundstück verlassen darf, aber halten tut sich Silvester niemand dran, hab noch keinen gesehen der das tut.
    Dort finde ich das Gesetz wieder schwachsinn, denn eine handelsübliche Silvesterrakete fliegt auch nicht gerade nach oben vom Balkon, sondern in richtung Haus auf der anderen Straßenseite. Anders geht es ja nicht. Also werde ich Silvester mit Knallpatronen und Pyromuniton vom Balkon schießen, egal ob die Dinger zum anderen Haus fliegen (natürlich über das Haus, und nicht direkt auf den Balkon, das ist uns mal passiert das nen besoffener Typ Silvester so ein Ding, ich glaub nen Ratterer, uns auf den Balkon an die Fensterscheibe schoss -.-)
    Ich will Silvester meinen Spaß, dazu sind die SSWs ja auch da, und keiner, nichtmal die polizei selber, interessiert es dann ob die Pyrorakete nicht senkrecht in die Luft geht sondern leicht geneigt in richtung andere Straßenseite, die ja nicht mehr zum Grundstück gehört. Oh wie schlimm... nach oben schießen kann ich nicht, da ist bereits der nächste Balkon.

  • Am Balkon würd ich nicht schießen :crazy3: Nicht notwendig dass sich Nachbarn ohne Gehörschutz ne SSW aus den paar Metern anhören müssen oder die Viecher vom Nachbarn Amok laufen (Tierbesitzer wissen wie spaßig Silvester sein kann wenn was lautes nah hochgeht)

  • Wow! 10000€ Ordnungsgeld ist heftig! :confused2: Da bin ich froh, das ich Im "Befrideten Raum schießen kann und darf. :new11:

    9 Tugenden :
    Ehre - Treue - Mut - Wahrheit - Gastfreundschaft - Selbständigkeit - Disziplin - Fleiß - Ausdauer

  • Zitat

    Original von Erklärbär
    Sieht so aus, wobei man OWI auch nicht zu Locker sehen sollte. Klingt immer so nach Parkknöllchen. Nur das dieses Parkknöllchen nach dem Waffengesetz bis zu 10000€ kostet.

    Naja, aber sehen wir es realistisch.. noch niemand hier ist jemals wegen Gebrauchs seiner SSW an Silvester belangt worden !

    ..was wohl nicht dran liegt das jeder ausschliesslich auf befriedetem Besitz herumballert :))

    Hat mal jemand mitgezählt wie oft wir diese DIskussion schon hatten ? :crazy3:

    Gruss, Jörg