führen?

Es gibt 37 Antworten in diesem Thema, welches 4.049 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (25. Mai 2002 um 18:56) ist von pure_fork.

  • Amtlich noch nicht, aber man kann wohl damit rechnen, dass sich das in Kürze ändert; setze meine Hoffnung trotzdem auf FWR&Co. - selber kann ich ja wenig ausrichten. :(

    ...ich habe eigentlich gedacht, dass "erwerbscheinpflichtig" automatisch eine WBK voraussetzt. Vielleicht klärt mich mal einer auf. Hier kann Unwissen schreckliche Folgen haben. :cc :

    Und: `Bambusbieger` im Sinne von `schwarzhaarig`, `mandeläugig` und `mit Stäbchen essen`. :n2:

  • Ui, da habe ich doch glatt Bambusbieger und Bambusfresser (= Panda) durcheinandergebracht. Bitte verzeih mir! ;)

    Erwerbscheinpflichtig würde heißen, man bräuchte eine WBK. Davon ist aber nicht die Rede. Erwerben kann man die Schreckschußwaffen weiterhin frei, ohne WBK - also sind sie auch nicht erwerbscheinpflichtig.

    Nur zum FÜHREN in der Öffentlichkeit braucht man den kleinen Waffenschein. Ein Waffenschein ist keine WBK und eine WBK ist kein Waffenschein! Wenn man die Waffen nur für die Vitrine will, braucht man den kleinen Waffenschein nicht zu beantragen. Das steht aber alles auch schon alles oben.

    So, klarer kann ich es jetzt wirklich nicht mehr formulieren.

    Noch mal alles im Überblick:

    Für großkalibrige Waffen ("scharfe" Waffen) gilt:
    - Für den Erwerb (und Besitz) braucht man eine WBK.
    - Zum Führen in der Öffentlichkeit braucht man einen Waffenschein.

    Für Druckluft- und CO2-Waffen gilt:
    - Der Erwerb ist frei ab 18.
    - Zum Führen in der Öffentlichkeit braucht man einen Waffenschein.

    Für Schreckschußwaffen gilt bisher nach dem alten Waffengesetz:
    - Der Erwerb ist frei ab 18.
    - Das Führen in der Öffentlichkeit ist frei ab 18 (mit Personalausweis, nicht auf Volksfesten u.ä.).

    Nach dem neuen Waffengesetz wird für Schreckschußwaffen gelten:
    - Der Erwerb ist frei ab 18.
    - Zum Führen in der Öffentlichkeit braucht man einen "kleinen" Waffenschein.

    HTH,

    Marcus

  • Wofür soll so ein Schreckschußteil den gut sein ?
    Für was kann man so ein Ding den gebrauchen ?
    Der Mist sollte ganz verboten werden !

    Nun aber mal los.............

  • das ist aber keine tolle einstellung :cc:cc

    da könnt ich genauso sagen, was soll der mist mit einem luftgewehr, mich interessierts nicht, da ich keins hab.

    also los verbieten!!!!

    genauso könnte man sagen, was soll der mist mit dem motorradfahren, da sterben so viele dran.
    auto tuts doch auch, also motorräder verbieten!!! :confused::confused:

    bloß weil es dich nicht interessiert, brauchst du nicht den anderen den spaß verderben.
    jedem das seine (:)

    MfG mac

    Gruß an alle !!! :winke:
    Mac

  • Zitat

    Original von Diana48
    Wofür soll so ein Schreckschußteil den gut sein ?
    Für was kann man so ein Ding den gebrauchen ?
    Der Mist sollte ganz verboten werden !

    Nun aber mal los.............

    Klasse! Fangen wir jetzt hier schon untereinander an, uns madig zu machen?! Wo soll das denn hinführen, wenn schon Waffenbesitzer Waffen verbieten wollen?!
    :evil:

    Gib Gates keine Chance!

    FWR- Mitglied Nr. 22146

  • Zitat

    Original von Diana48
    Wofür soll so ein Schreckschußteil den gut sein ?
    Für was kann man so ein Ding den gebrauchen ?
    Der Mist sollte ganz verboten werden !

    Nun aber mal los.............

    Gähn! :o:

    Netter Versuch, aber das Thema wurde hier schon so oft durchgekaut, daß ich Dich getrost auf die Suchfunktion verweisen kann.

    Marcus

  • old und Marcello

    Na, soviel wollte ich eigentlich gar nicht wissen! Aber trotzdem dankeschön. :vierk:

    Mir war schon bewusst, dass man zwischen der WBK und dem Waffenschein zu unterscheiden hat - das eine für den Besitz, das andere für das Führen.
    Nur hatte ich irgendwo etwas von einer kleinen WBK aufgeschnappt, und daraus habe ich irrtümlicherweise den Schluss gezogen, dass der neue Gesetzesentwurf amtliche Papiere für den Besitz und nicht für das Führen vorsieht. Hätte mir aber auch den post des topic-Eröffners besser durchlesen sollen...

    Wouh, jetzt bin ich erleichtert! :crazy2:

    Gruß und danke für die Geduld

  • irgendwer frage nach dem kleinen waffenschein fuer ptb:
    afaik: macht das auch dein waffenhaendler.
    der muss ja auch der behoerde melden, dass du da was gekauft hat womit man evtl. amoklaufen koennte (so ein leuchtstern inder brust - aua )


    Zitat

    Original von Old_Surehand
    Auf Reizgas ab 14, den Wegfall des Anscheinsparagraphen und ähnliches würde ich mich noch nicht verlassen, bevor das Gesetz ganz durch ist.

    woher hast du den das mit dem anscheinparagraphen ??
    das koennte naemlich tiefgreifende aenderungen mitsichbringen (dann sieht mein luftgewehr bald etwas besser aus ;))
    zuschoen um wahr zu sein

  • Statt Ohropax oder Bw-Selektonen...

    mit Micky-Mäusen kann man danach auch noch Händels Feuerwerksmusik in Zimmerlautstärke genießen!

    5-atü

    Fördermitglied des VDB.

  • Hallo, für das tragen von Schreckschusswaffen wird ein sogenannter "kleiner Waffenschein" eingeführt.

    Sport: GSP, P226, Brünner ZKR
    Knall: PP, PPK, P88, P22, P99
    Hobby: Sharps Quigley .45/70

  • Um nochmal den Beitrag von "Diana 48" aufzugreifen. Was macht mit einer PTB-Waffe noch, außer an Silvester mit einem Aufsatz Pyrotechnik zu verschießen oder vor einem Vergawaltigungsversuch :confused2: mit CN-Gas zu schießen? (Ich habe selber eine für Silvester)

    Gruß an alle

    :winke: Gruß Pure_Fork

  • Reicht das nicht?

    Man könnte vielleicht noch anfügen:
    - Böse Hunde ("Der tuuut nichts! Der will nur spiiieeelen!!!") zum Niesen bringen
    - Silvester ohne Aufsatz sinnlos rumballern
    - Theater- und Filmgebrauch
    - Sich dran freuen (Was tut man mit einem Flugzeugmodell?)
    - Zur Kompensation körperlicher und geistiger Insuffizienzen bei adoleszenten hormonellen Inhibitionen. :crazy3:

    Gruß,

    Marcus

  • - Sich dran freuen (Was tut man mit einem Flugzeugmodell?)

    siehe gunimo... der freut sich an ner ganzen menge :D

    ich denke, das is auch der hauptgrund neben selbstverteidigung (zweifelhafter) und sylvester-spass.

    -xray

    "Der Wohlstand eines Landes beruht auf seiner aktiven und passiven Handelsbilanz, auf seinen innern und äußern Anleihen sowie auf dem Unterschied zwischen dem Giro des Wechselagios und dem Zinsfuß der Lombardkredite; bei Regenwetter ist das umgekehrt." -Peter Panther, 1931

  • Obwohl wir das Thema schon öfter hatten, nochmal zur Frage, ob die Gaspistolen verboten werden sollten:

    Angesichts der Tatsache, dass laut Kriminalstatistik des BKA über die Hälfte aller Raubüberfälle mit Gaswaffen verübt werden, und diese Waffen eigentlich keinen richtigen Sinn haben (zur Selbstverteidigung gibt es bessere Mittel, und für die Silvesterknallerei brauchen sie zumindest nicht wie echte Waffen auszusehen), ist die Frage nach einem Verbot erstmal durchaus berechtigt.

    Wenn man sich allerdings das Verhältnis von Aufwand zu Nutzen eines solchen Verbotes anschaut, kommen einem schon Zweifel:

    In Deutschland gibt einen Bestand von vielen Millionen solcher Waffen (freie Waffen insgesamt: 15 Mio.). Was sollte mit diesen Waffen im Falle eines Verbotes geschehen?

    1. Ein Totalverbot ohne Entschädigung würde dazu führen, daß ein großer Teil dieser Waffen als illegale Waffen weiter im Umlauf wären. Frühere Waffenverbote nichtregistrierter Waffen in Deutschland und anderen Ländern haben gezeigt, daß sehr viele Waffenbesitzer in einem solchen Fall ihre Waffen behalten. Hinzu kommt, daß ein Totalverbot ohne Entschädigung einer Enteignung gleichkommt und verfassungsrechtlich bedenklich wäre.

    2. Ein Totalverbot mit Entschädigung würde den Steuerzahler mehrere 100 Millionen Mark kosten. Auch in diesem Fall ist anzunehmen, daß ein großer Teil der Waffen nicht erfaßt würde. Diese Lösung ist bei der Lage der öffentlichen Haushalte m.E. ausgeschlossen.

    3. Ein Erschweren des Erwerbs, beispielsweise durch Überprüfung der pol. Führungszeugnisse beim Erwerb, plus Registrierung der Waffen auch des Altbestandes ("kleine WBK") war ursprünglich im neuen Waffengesetz geplant. Die Bundesländer haben diesen Vorschlag allerdings zurückgezogen, nachdem sie die Kosten einer solchen Maßnahme überschlagen hatten. Auch in diesem Fall ist anzunehmen, daß gerade diejenigen Besitzer, die kein tadelloses Führungszeugnis haben, ihre Waffen unregistriert behalten würden und ein Schwarzmarkt von unregistrierten Gaswaffen entstehen würde.

    Ein Vorteil dieser Lösung wäre immerhin, daß der Zugang zu Gaswaffen für Kriminelle erschwert würde.

    Man muß sich aber auch fragen: Wie würde es sich auf die mit Waffen ausgeführten Straftaten auswirken, wenn der Zugriff der Täter auf Gaswaffen durch das Waffengesetz - wie auch immer - erschwert würde?

    Würde die Anzahl solcher Straftaten merklich zurückgehen, oder würden die Täter lediglich auf andere leicht erhältliche Waffenreplika wie Softairs o.ä., auf Hieb- und Stichwaffen oder gar auf illegale scharfe Schußwaffen, die für Kriminelle in Deutschland leicht zu bekommen sind, zurückgreifen?

    In diesem Zusammenhang sei auch auf den Fall Großbritannien hingewiesen, wo nach einem Totalverbot aller Handfeuerwaffen die Waffenkriminalität entgegen den Erwartungen deutlich anstieg.

    Ein Verbot muß aber in einem freiheitlichen Staat einen Nutzen haben, beispielsweise die Verbesserung der inneren Sicherheit. Die ist bei einem Gaswaffenverbot, wenn man wirklich hinschaut, m.E. nicht nachzuweisen.

    Man sieht, die Frage ist nicht ganz einfach zu beantworten. Ein Verbot ist aber wegen des riesigen Altbestandes auf jeden Fall keine so einfache Lösung, wie es scheinen mag.

    Gruß,
    Marcus

    2 Mal editiert, zuletzt von Old_Surehand (25. Mai 2002 um 15:34)