Hallo,
hab ich das gerade richtig mitgekriegt, daß man "Schreckschußpistolen" jetzt nicht mehr ohne weiteres führen darf?
danke.
P.S. wie schießt ihr eigentlich zu Sylvester? mit Gehörschutz oder ohne?
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Hallo,
hab ich das gerade richtig mitgekriegt, daß man "Schreckschußpistolen" jetzt nicht mehr ohne weiteres führen darf?
danke.
P.S. wie schießt ihr eigentlich zu Sylvester? mit Gehörschutz oder ohne?
Wer sagt das?!?!?!!!
Bring nicht solche Herzattackgefähdenden Parolen hier raus, ohne gute Quellen.
Am 1.4. wären hier schon beinahe welche jämmerlich eingegangen, weil sie nicht das Datum geschnallt hatten.
Ich hab Sylvester "oben ohne" geschossen und bereut.
Nächstes mal nehme ich Stöpsel.
Ist Ohropax eigendlich geeignet?
Eddi
Quelle NTV.
Naja, vielleicht (hoffentlich) hab ich mich verhört.
Also mit meiner 8mm gings letztes Jahr eigentlich. Aber hab jetzt ne 315er die ist *wesentlich* lauter. Hab mal im Keller geschossen ohne Stöpsel und da waren meine Ohren schon recht taub für nen Moment !
Das ist richtig !
Mit dem heute im Bundestag beschlossenen neuen Waffenrecht wird für das Führen der Waffen ein "kleiner Waffenschein" nötig!
Zitat von der Website des Bundesinnenministeriums ( http://www.bmi.bund.de/frame/dokumente/Artikel/ix_77893.htm ) :
ZitatAlles anzeigen
Restriktionen für Reizstoff-, Schreckschuss- und SignalwaffenDie so genannten Gas- und Schreckschusswaffen werden in hohem Maße bei der Verübung von Straftaten der Schwerkriminalität (z.B. Raub, räuberische Erpressung, Geiselnahme) benutzt; sie machen etwa die Hälfte aller im Zusammenhang mit Straftaten sichergestellten Waffen aus. Dies hat insbesondere aus dem Kreis der Bundesländer und seitens der Polizei zu der Forderung nach der Einführung staatlicher Restriktionen für diese bisher lediglich dem Alterserfordernis von 18 Jahren unterliegenden Waffen geführt.
Dieser Forderung wird durch die Einführung des so genannten Kleinen Waffenscheins entsprochen:
Für diejenigen Personen, die solche Waffen in der Öffentlichkeit führen möchten, ist eine behördliche Erlaubnispflicht vorgesehen. Der Ausdruck "Kleiner Waffenschein", der im Gesetz verankert wird, umschreibt folgenden rechtlichen Sachverhalt: Die Gas- und Schreckschusswaffen sind erlaubnispflichtig. Die Erlaubnispflicht umfasst aber, wie sich aus der Waffenliste ergibt, nicht den Erwerb und Besitz; hierfür gilt nach wie vor nur das Alterserfordernis der Volljährigkeit. Das Führen dieser Waffen unterliegt jedoch der Erlaubnispflicht, und zwar der Prüfung der Zuverlässigkeit und persönlichen Eignung - § 2 Abs. 2 und 4 in Verbindung mit der Waffenliste (Abschnitt 2 Unterabschnitt 3 Nr. 2, 2.1). Diese wird in Form des Kleinen Waffenscheins erteilt - § 10 Abs. 4 Satz 4 (neu).
Darüber hinaus wird eine besondere Hinweis- und Protokollierungspflicht von Waffenhändlern bei der Veräußerung von solchen Schusswaffen vorgesehen, der Verletzung mit Bußgeld bedroht ist - §§ 35 Abs. 2, 53 Abs.1 Nr. 18.
Während die Vorschriften für Schusswaffen verschärft werden, wird der Erwerb und Besitz von Reizstoffsprühgeräten bereits Jugendlichen ab 14 Jahren gestattet. Sie haben damit die Möglichkeit eines wirksamen Verteidigungsmittels - § 3 Abs. 2, Anlage 2 Abschnitt 1 Nr. 1.3.5.
Das Lächerliche ist halt, daß Erwerb und Besitz erlaubnis- und registrierungsfrei frei bleiben. Wer mit den Gaswaffen Verbrechen begehen will, dem wird der kleine Waffenschein herzlich egal sein. Deshalb hatte die Gewerkschaft der Polizei diese Regelung ja auch schon als "Lachnummer" bezeichnet.
Gruß,
Marcus
Man müsste dazu was lesen können.
Manchmal werden Wünsche von Politikern schon als Tatsache verkauft.
Oh, lese gerade, daß es stimmt.
Das heisst, eigendlich betrifft es mich nicht in dieser Formulierung.
Nur Sylvester könnte es Probleme geben.
Im Keller zählt nicht.
In geschlossenen Räumen wirkt sogar ne Flobert verheerend.
Da hatte ich auch schon mächtig Tinnitus.
Eddi
Ach so: die neuen Regelungen gelten natürlich nicht ab sofort , sondern erst mit Inkrafttreten des Gesetzen, wahrscheinlich nach einer Übergangszeit! Genaueres wissen wir nächste Woche, wenn der neue Gesetzentwurf erhältlich ist.
Marcus
Erstmal muss das Gesetz in Kraft treten.
@ED :
Normales Ohropax ist sicher besser als nix, aber es gibt in Waffenläden oder Läden für Arbeitsbedarf
wesentlich bessere Orstöpsel.
Na ja, mit den vorgestellten Änderungen kann man leben, denke ich.
Kleiner Führerschein, OK erst mal Ärgerlich für den, der führen will.
Aber für Luftdruckwaffen gibt es keine Änderung.
Auf N24 hab ich eben nicht schlecht gestaunt.
Bei der Disskusion über das Massaker betrieben die beiden Modaratoren etwas "Smalltalk" und sie bemerkten, dass es ja ca 10mio legale und 20mio illegale Waffen in .de gibt. Dabei wäre die Verschärfung des heiss diskutierten Waffengesetzes eigendlich hinfällig, da man ja nicht weiss, wo diese Waffen herkommen.
Nebenbei befzweifelte sie, daß diese Amokläufer eine Waffenbesitzkarte (wörtlich so gesagt, nicht Waffenschein, wie viele Journalisten) haben.
Da scheint trotz oder gerade wegen dieser grausamen sinnlosen Taten ein Umdenken stattzufinden zu sachlicher, richtiger Betrachtung des Problems?
Sylvester schiessen (in der Öffendlichkeit) war ja vorher schon rein rechtlich illegal.
Jetzt könnte man dabei seinen Kleinen Waffenschein verlieren.
Eddi
Ob das nun was bringt oder nicht, ist den Berliner Wegelagerern doch total egal. Wichtig ist, daß man damit ordentlich Kohle verdienen kann, wo Deutschland ja eh schon so arm dran ist. Wahrscheinlich muß dieser Lachschein alle 2 Jahre neu genehmigt werden, was dann wiederum Geld in die gebeutelten Kassen bringt!
Wer es noch nicht bemerkt hat: In diesem Staat werden nur Gesetze verabschiedet, die den Reichen das Leben noch leichter machen, oder die Staatskassen füllen!!! Gesetze werden schon lang nicht mehr aus logischen Gründen erstellt, sondern aus finanziellen. Und das bringt mich tagtäglich immer wieder ordentlich auf die Palme.
ZitatOriginal von edbru
Sylvester schiessen (in der Öffendlichkeit) war ja vorher schon rein rechtlich illegal.
äh, wie kommst du darauf
es is überhaupt nicht illegal in der öffentlichkeit zu schießen, da man ja bis jetzt die waffe auch führen durfte. der einzige grund für eine anzeige oder klage wäre die sache mit der lärmbelästigung.
das schießen selber is nicht illegal.
MfG
(ein etwas über das neue gesetz enttäuschter) Mac
Ps: weiß eigentlich jemand schon wie man diesen kleinen waffenschein kriegen soll? ich hab vor langem mal gehört, das dazu ein polizeiliches führungszeugnis ausreichen soll.
also wäre cs-gas in dosen damit ab 14 jahren frei verkäuflich ?
ZitatOriginal von Marcello
äh, wie kommst du darauf
es is überhaupt nicht illegal in der öffentlichkeit zu schießen, da man ja bis jetzt die waffe auch führen durfte.
Hier irrst Du aber gewaltig. Auchmit einer Schreckschusswaffe darfst Du nur auf Deinem befriedeten
Besitztum schießen. Die Lärmbelästigung kann Dir trotzdem blühen. Schießen an Silvester auf der
Straße ist nur geduldet. Wie hat gunimo mal so treffend gesagt: Das ist Brauchtum. Und wenn was
passiert, dann hat sich das Brauchtum aufgebraucht. Dann wird normal ermittelt. Mit allen
Konsequenzen. Sprich unerlaubtes Schießen auserhalb genehmigter Schießstände. Egal ob vorn
nur Lärm rauskommt.
Pellet
Marcello
Eine Waffe führen zu dürfen, heisst doch noch lange nicht, sie auch nach Gutdünken Einsetzen zu dürfen.
Wie bei scharfen Waffen, gibt es auch bei Signalwaffen genaue Festlegungen, wann sie benutzt werden dürfen. Sylvester ist nicht aufgeführt.
Nameless_the_2nd
Wie es geregelt wird, steht ja noch nicht fest.
Könnte so werden?
Vielleicht dürfen die dann auch nur die Eltern kaufen?
Eddi
ok gut, hab ich wieder was gelernt
MfG Mac
Das Gesetz muß erst noch durch den Bundesrat, und es steht zu befürchten, daß da noch ein paar "Kompromisse" geschlossen werden müssen. Auf Reizgas ab 14, den Wegfall des Anscheinsparagraphen und ähnliches würde ich mich noch nicht verlassen, bevor das Gesetz ganz durch ist.
Nächste Woche wird der Gesetzentwurf veröffentlicht, dann wissen wir wenigstens schon mal den aktuellen Stand. Ich befürchte, daß auch für die Luftfraktion noch ein paar Hämmer dabei sind, zum Beispiel bei den Aufbewahrungsvorschriften. Na ja, wir werden sehen...
ZitatOriginal von Old_Surehand
Ich befürchte, daß auch für die Luftfraktion noch ein paar Hämmer dabei sind, zum Beispiel bei den Aufbewahrungsvorschriften. Na ja, wir werden sehen...
Mal den Diabolo nicht an die Wand
Zählen nun Schreckschusswaffen ab sofort zu den erwerbscheinpflichtigen? Ich hoffe doch, dass Ihr die Signal-Sparte im Forum beibehaltet.
Gruß
mach Dich nicht selbst verrückt.
Noch ist alles wie gehabt. So ein Gesetz wird nicht von Heut auf Morgen geändert. Und wenn die Medien oder irgendein Politiker schreit, so ist das noch lange nicht gleich Amtlich.
Wie Old_Surehand schon sagte, muß die Vorlage erst noch durch den Bundesrat. Aber vorher müssen sich ja alle erst wieder über die neue Lage einigen.
Vielleicht sollten sie ein Gesetz erlassen, daß explizit den Amoklauf verbietet. Dürfte genauso wirksam sein, wie die vorgeschlagenen Änderungen.
Eddi
ZitatOriginal von edbru
...
Vielleicht sollten sie ein Gesetz erlassen, daß explizit den Amoklauf verbietet. Dürfte genauso wirksam sein, wie die vorgeschlagenen Änderungen.
DER war gut! Das werde ich in meinem nächsten Brief verwenden, wenn ich darf.
Wer lesen kann, ist klar im Vorteil! ;)Erwerbsscheinpflichtig heißt, daß man zum ERWERB einen Schein braucht!
Gruß,
Marcus
äh.. ja sicher. Jeder der will.
Hab ich da jetzt ein copyright drauf?
Eddi