Luftgewehre > 7,5 J und field target

Es gibt 23 Antworten in diesem Thema, welches 2.666 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (2. November 2006 um 20:39) ist von thomas magnum.

  • Hallo ,

    ich bedanke mich erstmal für die Antworten, der Link war prima und bietet viel lesestoff.
    Eine andere Frage wäre, ist es Richtig das es beim Field Target verschiedene Klassen und damit auch verschieden starke Luftgewehre gibt >7,5 J ,die bekommt man ja nicht einfach so, welche Voraussetzungen müßen dafür gegeben sein.

  • Zitat

    Original von Paramags
    Um ein 16J Luftgewehr zu erwerben musst du die selben vorraussetzungen erfüllen als wen du eine scharfe Schusswaffe erwerben möchtest. Das heist Mitglied in einem Verein, regelmäßiges Training (18 x im Jahr) und dann noch die Waffensachkunde.


    Oder einfacher: Man kriegt einfach ein REGISTRIERTES Gewehr von seinem "Großvater". ;D
    Hab halt Schwein gehabt!!!

  • @ Der Bayer
    Du bist gerade mal 15 Jahre, hast ein LG vom Opa "geerbt", und meinst nun der King zu sein.
    Da das Gewehr mehr als 7,5 Joul und kein :F: zu haben scheint, darfst Du es nicht einmal zu Hause schiessen.
    Also bist Du gezwungen, damit auf einen geeigneten Schießstand zu gehen.
    Falls das überhaupt erlaubt ist.

    Ich habe nichts gegen (wie Du selbst sagst) pubertäre Jung´s, aber in diesem Alter solltest Du noch unter Aufsicht schiessen, wenn überhaupt.

    Gruss Rudi

    Gruß Rudi

    Den Charakter eines Menschen erkennst Du daran, was dieser bereit ist für Dich zu tun, obwohl Du gerade nichts für ihn tun kannst
    4mm/6mm Waffen mit 'F' :nuts:

  • Zitat

    Du bist gerade mal 15 Jahre, hast ein LG vom Opa "geerbt", und meinst nun der King zu sein.


    na nun lass ihn doch, er ist halt stolz auf das alte Luftgewehr ist doch ok...

    Zitat

    Da das Gewehr mehr als 7,5 Joul und kein 'F' zu haben scheint, darfst Du es nicht einmal zu Hause schiessen.


    das ist natürlich war, du darfst damit nur auf einem zugelassen Schießstand schießen, und das auch nur mit der schriftlichen Genehmigung deiner Erziehungsberechtigten und in Anwesenheit eines Schießsportleiters.
    Ich glaube der muß sogar im Besitz der JuBaLi sein das weis ich aber nicht ganz genau.
    Gruß Thomas

    Ich mag die Stille nach dem Knall..

    Waffensachverständiger im VWG

  • Zitat

    Original von Paramags
    Hallo Erwin

    Um ein 16J Luftgewehr zu erwerben musst du die selben vorraussetzungen erfüllen als wen du eine scharfe Schusswaffe erwerben möchtest. Das heist Mitglied in einem Verein, regelmäßiges Training (18 x im Jahr) und dann noch die Waffensachkunde.

    Das mal kurz und Bündig.

    Gruß
    Thomas

    Wo im Gesetz steht 18 x im Jahr? NIRGENDS ;)

    molon labe FWR-Mitglied #2xxxx
    4mm-Kurzwaffen mit :F:, auf WBK.
    Manchmal verliert man, manchmal gewinnen die Anderen. :nod:

  • Es macht mich wahnsinnig!!!!
    Jeder kann es, ausser mir!!! Ich kapier einfach nicht, wie ihr das anstellt!
    Kann mir jemand helfen?
    Zum Recht: 1. Ich glaube, dass mein Gewehr registriert ist.
    2.Keiner wird mich deswegen verfolgen, da das Gewehr bei meinem Opa liegt. ;)

    Einmal editiert, zuletzt von DerBayer (31. Oktober 2006 um 23:24)

  • Zitat

    Wo im Gesetz steht 18 x im Jahr? NIRGENDS


    stimmt aber... die meisten Sachbearbeiter wollen sogar 20x im Jahr belegt haben. Bei meinem Sachkundelehrgang waren drei Referenten, ein Polizeibeamter (Schießausbilder bei der Polizei), einer war Waffensachverständiger(der nimmt Schießstände ab usw.) und einer aus der Kreisbehörde der auch zuständig ist für WBK´s. Und genau der Mann sagte 3x oder 10x im Jahr reichen nicht. Von regelmäßigem schießen gehen sie ab 20x aus.
    Gruß Thomas

    Ich mag die Stille nach dem Knall..

    Waffensachverständiger im VWG

  • Wovon die ausgehen ist wurscht.

    Im Gesetz steht Regelmaßig, mehr nicht.


    Zitat

    die meisten Sachbearbeiter wollen sogar 20x im Jahr belegt haben

    Das braucht man nicht belegen, nur die Mitgliedschaft im Verein. ;)

    molon labe FWR-Mitglied #2xxxx
    4mm-Kurzwaffen mit :F:, auf WBK.
    Manchmal verliert man, manchmal gewinnen die Anderen. :nod:

    Einmal editiert, zuletzt von ViperM (31. Oktober 2006 um 23:34)

  • Habe ich mir in meinem Schützenverein auch sagen lassen noch ganz am Anfang. "Erstmal kommst du ab und zu ganz unverbindlich mal zu uns schießen und wir tragen das dir dann mindestens 20X im Jahr ein". Denke also, dass ist ein ungeschriebens Gesetz.

  • RALF ich bin ja bei dir...und meistens deiner Meinung. ;)

    Zitat

    Wovon die ausgehen ist wurscht.


    nee ist es eben nicht, glaubst du das wenn du z.b. 10x im Jahr schießt das die dir dein Bedürfnis abnehmen. ???
    So und wenn der Sachbearbeiter dann sagt nöö das ist mir zu wenig den Voreintrag bekommen sie nicht.
    Was willst du dann machen den Sachbearbeiter verklagen oder was machst du dann ??? die haben eine ganze Menge Ermessungsspielraum.

    EDIT: Hey editieren wärend ich noch am Antwort schreiben bin.... :confused2:

    EDIT2: oder andersrum welcher Vereinsvorsitzende unterschreibt dir dein Bedürfnis wenn du dich nur 10 x im Jahr auf dem Schießstand sehen lässt. ???

    Ich mag die Stille nach dem Knall..

    Waffensachverständiger im VWG

    2 Mal editiert, zuletzt von thomas magnum (31. Oktober 2006 um 23:42)

  • Zitat

    Original von ViperM


    Das braucht man nicht belegen, nur die Mitgliedschaft im Verein. ;)

    Dem Sachbearbeiter vielleicht nicht, aber dem Landessportleiter muss du das belegen.
    Und in NRW möchter er, das du an mind. 18 Trainingseiheiten regelmäßig teilgenommen hast. Sonst gibt es keine Befürwortung seitens des Verbandes zur Erteilung einer WBK.
    Zumindest im FT Sport ist das so. Und darum ging es hier.

  • Ich hab noch eine FT-Frage (nicht dass ich da jetzt mitmachen möchte, aber neugierig ist halt der Mensch .. ;) :(

    Dürfte ich mit meinem 38J Hunter 1250 in der Preller-Klasse bei FT mitschießen, bzw. gibt es FT-Klassen wo die Energie nicht auf 16J limitiert ist? (und sind die 16J die obere Limitgrenze, oder gibts da auch Toleranzen?)

    Gruß Georg

    "Als erste zivilisierte Nation haben wir ein Waffenregistrierungsgesetz. Unsere Straßen werden dadurch sicherer werden; unsere Polizei wird effizienter und die Welt wird unserem Beispiel in die Zukunft folgen!"
    (Adolf Hitler, Reichsparteitag am 15.09.1935)

  • Nein.
    Weltweit gibt´s die 16,3 Joule Regelung.
    ( Na gut, Amerika ... 27 Joule )
    Es könnte auch hier eine "Sondergruppe bis max. 27 J " zugelassen werden, aber das liegt im Ermessen des Wettbewerbsleiters und des Veranstalters.

    Außerdem sind die Siluetten nicht für diese Leistungen ausgelegt.

    Quelle

    FWR-Mitglied 26256 ...und Du? :deal: -+- Field Target -Mitglied im DFTC2000 -+- Co2-Mehrdistanz.de

    Alles, was ist, dauert 3 Sekunden: Eine für vorher, eine für nachher und eine für mittendrin ...

  • Also ich kenne das auch so, daß man 18x beim Schiessen sein muß, zudem ein Schießbuch führen muß, die WBK zu bekommen.

    Bezüglich Gewehr ohne :F:: wenn das vor 1970 gebaut wurde(was sein könnte, da das Gewehr von seinem Opa ist), dann ist es weder WBK-pflichtig und darf auch über 7,5 J haben.

    Dh, er darf auch zu Hause schiessen, wenn die Gegebenheiten erfüllt sind.

    Sollte es aber auf einer WBK stehen(was der Satz: "registriertes Gewehr" nahe legt) dann darf das nicht so ohne Weiteres "vererbt" werden, ohne daß der Begünstige nicht auch ne WBK hat. Zumindest wenn beide auf rechtlich sicherer Basis stehen wollen.

    HF®.

    Der mit dem Terminatorbein. ;)

  • Das ganze will aber nicht die Waffenbehörde sehen sondern der Landesverband der das Bedürfnis für den Schützen ausstellt. Ich musste mein Schießbuch Kopieren und mit den Unterlagen vom Verein (Beantragung des Bedürfnisses) zum BDS-Bayern schicken der für mich zuständig ist. Das mit dem 18x hab ich auch in der Sachkunde so gelernt, wo das steht weis ich nicht.


    Was das Gewehr angeht eben nicht. Wenn es über 7,5J hat darf er es zwar ab 18 (ist er ja noch nichtmal) besitzen aber nur auf zugelassenen Ständen schießen. Das Schießen mit Waffen zuhause ist nur bis zu 7,5J erlaubt, alles was drüber ist MUSS auf den Schießstand.

    Was das "Erben" angeht, das geht zunächst nur wen jemand Stirbt und für diesen Fall gibt es eine sogenannte Erben-WBK (Grüne WBK OHNE Munitionseintrag) was hier wegen der frei erhältlichen Geschosse namens Diabolo wiederrum nix bringt. So werden auch Großkaliebergewehre vererbt solange die Legal waren.

    Gruß
    Thomas

  • Paramags: kurz ein OT bzgl Erben-WBK: die gibt's aber nicht mehr, oder ??
    Nachricht auch gerne per PN, damit's hier net zugemüllt wird.

    Wenn ich jetzt ein altes Gewehr ohne :F: habe, muß ich das zum Überprüfen bringen, ob die Schußenergie über 7,5J liegt ??

    Falls das dann mehr als 7,5J hat, muß ich das dann abgeben ?? Sonst bleibt dann ja nur die WBK übrig.

    HF®.

    Der mit dem Terminatorbein. ;)

    Einmal editiert, zuletzt von boogie_de (1. November 2006 um 17:18)

  • Zitat

    Original von boogie_de
    Wenn ich jetzt ein altes Gewehr ohne :F: habe, muß ich das zum Überprüfen bringen, ob die Schußenergie über 7,5J liegt ??

    Falls das dann mehr als 7,5J hat, muß ich das dann abgeben ?? Sonst bleibt dann ja nur die WBK übrig.

    Wenn es vor 1970 gebaut wurde musst du garnichts überprüfen. Wenn es über 7,5 Joule hat, dann darfst du damit eben nur nicht zuhause schießen.

  • Zitat

    Wenn ich jetzt ein altes Gewehr ohne Das 'F' habe, muß ich das zum Überprüfen bringen, ob die Schußenergie über 7,5J liegt ??
    Falls das dann mehr als 7,5J hat, muß ich das dann abgeben ?? Sonst bleibt dann ja nur die WBK übrig.


    Überprüfen lassen brauchst du nix, so lange du mit dem Gewehr nicht zu Hause schießen willst. Wenn du nur auf dem Schießstand schießen willst ist es unerheblich wie viel Joule es hat. Wenn du aber vor hast auch zu Hause (außerhalb eines Schießstandes) damit zu schießen, dann musst du es prüfen lassen, denn nicht wissen schütz vor Strafe nicht.
    Das überprüfen ist bei einem guten Büma übrigens kostenlos und dauert keine 5 min.
    Gruß Thomas

    Ich mag die Stille nach dem Knall..

    Waffensachverständiger im VWG