Unbekanntes Messer. Verboten oder nicht?

Es gibt 50 Antworten in diesem Thema, welches 11.147 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (8. Oktober 2006 um 11:19) ist von Kentucky.

  • Es gibt sogar sowas schon zu kaufen.
    Ich weiß bloß jetzt nicht mehr genau wo.
    Hab im Netz mal ein Bild von gesehen. Da ist statt der Klinge ein abgerundetes Stück Stahl drin, vorne auch rund und somit kein gefährlicher Gegenstand. Das Ganze hieß "Trainingsbutterfly" oder so ähnlich.

    Gruß K.

    Only a government that is afraid of its citizens tries to control them.

    Die Feder ist mächtiger als das Schwert. Vorausgesetzt natürlich sie ist als Verschlussfeder in einer Glock 17 verbaut! :lol:

    Einmal editiert, zuletzt von Kentucky (11. September 2006 um 20:10)

  • Und das soll hier legal sein?

    Immerhin wird ein Messer nicht nach der Schärfe definiert. Nach dem Prinzip könnte man auch stumpfe Butterflies zusammen mit einem Schleifstein verkaufen, darf man aber nicht.

    Wenn, dann muss das Material wohl gänzlich ungeeignet sein, um noch Messer genannt zu werden.

    Gruß,
    Dennis

    Versuch' in Zeichen fortzueilen, ungefangen ist mein Geist,
    ehe sich die Zeilen schließen, glaub' ich frei zu sein, meist.

    W

  • Zitat

    Original von HassesFreigang
    Immerhin wird ein Messer nicht nach der Schärfe definiert.

    Gute Frage, aber WAS definiert ein Messer? ???

    Irgendwas muss es ja sein. Zumal man bei Deko-Schwertern immer mal wieder was von der "definierten Unschärfe" lesen kann. Was wohl bedeuten soll, wenn die Klinge an der Schneide noch eine bestimmte Reststärke hat, gilt das Schwert nicht als Waffe und darf auch ohne Schloss und Käfig an die Wand.

    Ich weiß allerdings nicht was da dran ist. Im Gesetz habe ich dazu nichts gefunden. Mag aber gut sein das es einen Feststellungsbescheid oder ähnliches gibt.

    Zitat


    Nach dem Prinzip könnte man auch stumpfe Butterflies zusammen mit einem Schleifstein verkaufen, darf man aber nicht.

    Wenn man das Gesetz umgehen will geht es viel einfacher. Du kannst ein solches Messer rechtlich problemlos zerlegt verkaufen. Beim Messer gibt es, anders als bei Schusswaffen, keine wesentlichen Teile. Dabei darf die Klinge auch durchaus scharf sein. Es gab sogar Läden die angeboten haben Springmesser und Butterfly per Schweißpunkt in ein Messer mit feststehender Klinge umzuwandeln. Die sind dann ebenfalls legal.

    Stell' Dir vor, es ist Krieg und keiner geht hin. Dann kommt der Krieg zu Dir. Willst Du jedoch Gutmensch sein, behalt' einfach die Hälfte ein.

    Einmal editiert, zuletzt von Erklärbär (11. September 2006 um 22:19)

  • Es geht sogar noch einfacher bei Springmessern.
    Wie Erklärbär schon geschrieben hat gibts keine "wesentlichen Teile" bei verbotenen Messern.
    Also einfach Springmechanismus raus und evtl. noch das innere so verändern daß er nicht wieder eingebaut werden kann und schon hat man ein nicht verbotenes Klappmesser.

    Ich hab mir zB. damals diese Stilett-Springer näher angesehen weil ich nach einer Möglichkeit suchte wie man diese trotz des Gesetzes legal behalten kann. Da muss innen nur ein Haltezapfen für die Blattfeder abgebrochen werden und schon kann man es nicht mehr zurückbauen. Das Feststellen der Klinge funktioniert dann trotzdem noch, nur springen tut da halt nix mehr.

    Und zu dem "Trainingsbutterfly".
    Ich glaub nicht daß das rechtlich gesehen ein Problem ist, sonst wäre ja auch beispielsweise ein Stück Flachstahl ein Messer. Der Flachstahl könnte ja schließlich scharf geschliffen werden.


    Gruß K.

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    Einmal editiert, zuletzt von Kentucky (11. September 2006 um 22:31)

  • Stimmt allerdings, da drückt sich unser Gesetz der schwammig aus.

    "Tragbare Gegenstände, die ihrer Art nach nach dazu beschaffen sind, die Abwehrfähigkeit eines Menschen herabzusetzen oder zu beseitigen" sind schonmal Waffen aber genau da scheiden sich die Geister.
    Meine Schaukampfschwerter sind allesamt "Waffen", aber wurden sie je gebaut, um jemanden zu verletzen? Wohl kaum. Ebenso verhält es sich mit "Kampfmessern" und anderen Dingen, die bei mir an der Wand hängen.

    Bei diesem Thema gibt es keine absoluten Fakten, sondern eigentlich nur Grauzonen. Rein theoretisch könnte man jedes Messer, ob verboten oder nicht, durch irgendwelche abstrusen Modifikationen laut Gesetzestext her legal bekommen, aber ob das dann auch etwas bringt, ist die Frage. Ein "Messer" als Waffe lässt sich nunmal nur schwer eindeutig definieren, da Messer Alltagsgegenstände sind und da kann man einfach keine klare Grenze ziehen.

    Fakt ist eben nur, dass wir hier keine amerikanischen Verhältnisse haben, bei denen man behaupten kann, man hätte ja nicht wissen können, dass der Kaffee im Becher heiss war, als man ihn sich über den Schoß kippte und sich verbrühte. Daher glaube ich, dass falls man einen Gesetzeshüter mit Kenntnis über das WaffG im Fachpunkt Messer treffen sollte und dieser ein solches Stück identifiziert, man durchaus rechtliche Konsequenzen zu fürchten hätte.
    Natürlich ist ein Trainingsmesser keine Waffe, das verlangt die Logik alleine, aber zumindest das Praragraphengewirr lässt sich so oder so auslegen und genau da beginnt das Problem.

    Gruß,
    Dennis

    Versuch' in Zeichen fortzueilen, ungefangen ist mein Geist,
    ehe sich die Zeilen schließen, glaub' ich frei zu sein, meist.

    W

  • Da hast du recht, alleine das immer wieder gern genommene Beispiel mit dem Küchenmesser mit 30cm-Klinge und dem Stiefelmesser mit doppelseitig geschliffener 8cm-Klinge mutet reichlich seltsam an.
    Eins von den beiden ist wesentlich gefährlicher als das Andere und trotzdem laut Gesetz keine Waffe,ratet mal welches :wogaga:

    Gruß K.

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  • Ich könnte mit so einem Trainingsbutterfly nicht glücklich werden.
    Bei den vielen lustigen Tricks zum Training der Geschicklichkeit der Fingerchen, gehört es dazu das dieselben
    auch einmal bluten...*lol*
    Ich will keine Quetschungen, ich will Real- steel, und damit basta.
    Wenn ich das nicht kriegen kann, dann will ich nichts:new16: . Und mein großes Kochmesser ist viel gefährlicher als
    ein Butterfly jemals sein wird.;-)
    Gruß
    Marco

    Jene,
    die ihre Schwerter zur Pflugscharen schmiedeten,
    pflügen nun für Männer,
    die ihre Schwerter behielten.

  • Dan weiss ich was für dich, Arkangel.

    Mach's mit Bandstahl, polstere die Kanten, damit du keine Quetschungen hast und lege eine Rasierklinge auf den Tisch, wenn du damit "übst".
    Immer, wenn du dich dann geschnitten hättest, kannst du ja zur Rasierklinge greifen und dir einmal kurz in den Finger schneiden.

    Noch mehr Realismus gibt's nur bei PC-Spielen :D*lol*

    Gruß,
    Dennis

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    W

  • Der letzte Schnitt mit einem Balisong beim Üben liegt allerdings schon fast 20 Jahre zurück...;-)
    Nach einigen Jährchen Pause garantiere ich allerdings für nichts. Obwohl, ich kenne da einen, der hat noch
    eines...
    Das ist schööön schaaf...
    ...und damit hat er letztes Jahr mal probiert, und er hat sich nicht geschnitten:crazy2: .
    Leider ist der gute Mann ein Außengeländer und hat da auch den Wohnsitz seines Messers und seiner selbst:new16: .
    Schade
    Marco

    Jene,
    die ihre Schwerter zur Pflugscharen schmiedeten,
    pflügen nun für Männer,
    die ihre Schwerter behielten.

  • Also ich will ja nicht angeben ,aber in all den Jahren des Griffschalenschwenkens hab ich mich kein einziges Mal geschnitten!!
    Ich muss dazusagen ,mein allererstes selbstgekauftes Messer war ein Butterfly.
    Ich war damals vielleicht 14 und scheinbar ein Naturtalent :))
    Hab auch anfangs fast täglich damit rumgespielt und bis zum Verbot hatte ich auch eine menge Spaß dran.

    Ich ertapp mich heute noch wie ich meinen Schlüsselbund in BF-Stil schwenke.

    Ich finds jedenfalls schade daß es die Teile hier nicht mehr gibt.

    Gruß K.

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    Einmal editiert, zuletzt von Kentucky (12. September 2006 um 21:08)

  • Hier mal mein Senft hierzu:

    Unter Bezugnahme auf Visier Januar ´06, Seite 128 handelt es sich bei diesem Messer wohl um ein Patent eines Herrn H.A. Anderson aus GB.

    Es heißt dort weiter, dass dieses u.a. von Nazi-Memorabilia-Fälschern als "NZ-418 ** Close Combat Push Knife" verkauft wurde. Bei der Google-Bildersuche findet man ein entsprechendes Modell mit "German Paratrooper Knife" - mit diversen Swastika übersät - deshalb will ich`s mal nicht verlinken. Man beachte hier auch das Eickhorn-Eichhörnchen.

    Zur Frage der Legalität/Verwechslung mit einem Butterfly-Messer ist der aktuelle Feststellungsbescheid des BKA zum Modell "Triple Action" der Fa.Cold Steel hier interessant. Ich meine doch, die Lage bei diesem Modell ist hier ähnlich. (Zu finden auf der BKA Seite unter Aktuelles)

    Das S&W PowerGlide (I, II) und das United Cutlery Paratrooper-Knife sind die einzigen mir bekannten aktuellen Modelle - leider hierzulande schwer zu bekommen.

    :::::::::::::::::
    LG: FWB 300s, Browning Airstar; Walther LG 55 (Tiroler Schaft) u.a.; - LP: FWB 65; Weihrauch HW 40 PCA; RO 71
    SSW: Erma EGP 45, EGP 55, KGP 690, Weihrauch HW 37, HW 10 GR, Walther P 22, Mauser Hsc Mod. 90

  • Nachtrag:

    Die Messer werden auch Pantographic Knife / Pantografen Messer genannt - (Ein Pantograf ist ein Gerät aus der Kartographie zur Übertragung von Zeichnungen. )

    Zwar wird auf nicht wenigen Seiten (u.a. Wikipedia) behauptet, dass das Messer als Ausrüstungsgegenstand dt. Falschirmschützen i. WW2 Verwendung fand, da es an entsprechenden Quellennachweisen jedoch mangelt, halte ich das nach wie vor für Unsinn.

    Ich wäre also auch an weiteren Info´s/Richtigstellungen etc. interessiert.

    :::::::::::::::::
    LG: FWB 300s, Browning Airstar; Walther LG 55 (Tiroler Schaft) u.a.; - LP: FWB 65; Weihrauch HW 40 PCA; RO 71
    SSW: Erma EGP 45, EGP 55, KGP 690, Weihrauch HW 37, HW 10 GR, Walther P 22, Mauser Hsc Mod. 90

  • Danksschön.
    Ich kann mir auch nicht vorstellen was ein Fallschirmjäger damit machen sollte, der Öffnungsmechanismus erscheont mir doch etwas umständlich dafür.

    Gruß K.

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  • Habe irgendwo mal gelesen, das dieses Modell neuerdings zu den "Verbotenen Gegenständen" gehören soll.

    Fakt ist aber 100%, das das BW-Fallschirm-Kappmesser/Fallmesser zu den verbotenen Gegenständen gehört.

    ...leider. Aber so ist nunmal das WaffG :cry:

  • was dasn fürn kappes?

    mit welcher begründung is das BW fallschirmkappmesser nen verbotener gegenstand, wenn fallis mit den dingern tagtäglich damit zu tun haben? nen kumpel von mir hat bei den fallis gedient und hat das messer heut noch...und bis lang hat sich keiner drüber beschwert...

    "Wenn man sich in die Hose pisst, hält das nicht lange warm."

  • Zitat

    Original von OG Blattschuß
    mit welcher begründung is das BW fallschirmkappmesser nen verbotener gegenstand, wenn fallis mit den dingern tagtäglich damit zu tun haben?

    Beim Bund können sie das ja auch, die Bundeswehr fällt bekanntlich unter §55 WaffG und hat somit ziemliche Narrenfreiheit...

    Man munkelt sogar, die bei der Bundeswehr hätten sogar Waffen die unter das Kriegswaffenkontrollgesetz fallen. ;)

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  • @ritz

    war nich gegen dich gerichtet....

    ich find's nur total bekloppt, daß ein messer von soldaten benutzt werden darf, teilweise bei denen nach dienstzeit verbleibt und "normalos" die teile nicht besitzen dürfen...behämmert....einfach nur behämmert...

    "Wenn man sich in die Hose pisst, hält das nicht lange warm."

    Einmal editiert, zuletzt von OG Blattschuß (2. Oktober 2006 um 23:19)