Nur ma sone Frage

Es gibt 54 Antworten in diesem Thema, welches 4.647 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (5. September 2006 um 04:47) ist von Erklärbär.

  • Zitat

    Ulrich Eichstädt
    Der Namen Rebell is mir bei Registrieren einfach so eingefallen hat echt keinen bewandnis ^^.

    MfG
    Rebell

    Welcher Nick ist den jetzt regestriert : Rebell oder RebeLL :crazy2:
    "Kleinigkeiten" werden schnell zu Stolpersteine...... :))

    Für ein gerechtes Waffengesetz,und freie Bürger.

  • Der im Profil zu lesende, mit zwei großen LL. So muß er sich zumindest anmelden, die Namensfunktion ist "case sensitive", wie das so schön neudeutsch heißt.


    Ich bin der Keith Richards dieses Forums und immer noch hier...

  • EWB steht echt oft in anzeigen und auch bei egun. da hab ich dann wohl was verwechselt ;D

    "Zwei Dinge sind unendlich: das Universum und die menschliche Dummheit; aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.""Der übernächste Krieg wird nur noch mit Pfeil und Bogen entschieden." [B]Albert Einstein (1879-1955), dt.-amerik. Physiker[/B]

  • Nur mal so gefragt, weil's gerade paßt (EWB, WBK usw.), was eine WBK ist, ist mir klar. Die berechtigt ja "nur" zum legalen Besitz einer scharfen Waffe.

    Aber wie heißt das "Teil" das zum Führen einer solchen befugt?

    Ich meine z.B. Personen-Schützer, nicht staatliche sondern "private Bodyguards", dürfen ja auch geladene Waffen führen.

    Der Sportschütze hingegen darf meines Wissens seine Waffe ja nur ungeladen zum Schießplatz/Wettkampf tranportieren.

    :F:'s: CO2: CP99c Bicolor, CP88 6" Nickel Top Point II / LP: Daisy Powerline 717 / LG: HW 77+ZF4x32

    Real's: GLOCK 17, Remington 870, Remington 700

    BDS, BDMP, FWR

  • Was du oben geschrieben hast stimmt.

    Das Ding was du meinst heisst schlicht und einfach "Waffenschein".

    SSWs: Reck Miami 92F vernickelt, Reck Miami 92 und 2X ME 38 Compact 1X vernickelt
    Softairs: CA SLR 105 A1, HFC M92 CO2, ASG R-357, Mossberg M500 und eine billige Umarex Navy Commando
    Sonstiges: Recurvebogen, "Panzer II"-Armbrust und ne Schleuder

  • Zitat

    Original von High Pressure
    Aber wie heißt das "Teil" das zum Führen einer solchen befugt?

    Ich meine z.B. Personen-Schützer, nicht staatliche sondern "private Bodyguards", dürfen ja auch geladene Waffen führen....

    "Waffenschein"

    Glaube nicht jedem Fernsehbericht in dem wieder mal gezeigt wird wie in einer Hinterhofscheune private "Bodyguards" ausgebildet werden. Natürlich wird in jedem Bericht gesagt dass nach der aAusbildung die Mitarbeiter mit einer geladenen, scharfen Schusswaffe über die Strassen spazieren dürfen, da sie dann einen Waffenschein bekommen.

    Ich habe meinen Sachbearbeiter der Waffenrechtsbehörde gefragt ob diese "Branche" mit entsprechend vielen Waffenscheinen ausgestattet ist - er hatte dazu erstmal ein herzhaftes lachen. Wenn man weiss, dass in einer Grossstadt wie München die ausgegebenen unbeschränkten Waffenscheine in einen DIN A4 Umschlag passen würden, sieht das anders aus.

    Geldtransporteure bekommen bei Fahrtantritt Ihren Waffenschein mit der Waffe ausgehändigt und sobald sie wieder einrücken wird beides wieder abgegeben.
    Die Story von der Gewerbeanmeldung als Privatdetektiv oder Bodyguard, und dem daraus resultierenden automatischen Zugang zu einem Waffenschein ist uralt - aber genauso unwahr.

    Beste Chance auf einen Waffenschein hat man scheinbar als Richter oder Staatsanwalt.

    Gruss
    Alfred

    Einmal editiert, zuletzt von ALFHA1802 (31. August 2006 um 00:35)

  • Zitat

    Original von ALFHA1802
    ...
    Die Story von der Gewerbeanmeldung als Privatdetektiv oder Bodyguard, und dem daraus resultierenden automatischen Zugang zu einem Waffenschein ist uralt - aber genauso unwahr.

    So war das auch nicht gedacht. Sollte keine Frage sein, wie man "auf die Schnelle" in den Besitz eines Waffenscheins kommt.

    Wollte nur wissen, ob das Teil wirklich schlicht und ergreifend Waffenschein heißt.

    odda vleicht doch "grosse Waffenschein" boh ey... :laugh: :laugh: :laugh: *scherz*

    :F:'s: CO2: CP99c Bicolor, CP88 6" Nickel Top Point II / LP: Daisy Powerline 717 / LG: HW 77+ZF4x32

    Real's: GLOCK 17, Remington 870, Remington 700

    BDS, BDMP, FWR

  • Zitat

    Original von High Pressure..odda vleicht doch "grosse Waffenschein" boh ey... :laugh: :laugh: :laugh: *scherz*

    @ High Pressure:

    Den Scherz konnte ich mir Heute auch schon nicht verkneifen :))

    Und auf die "Schnelle" werden wir Normalsterblichen sowieso niemals an einen Waffenschein kommen. Nichtmal "Langsam" und auch nicht an einen "grossen" ;)

  • Conny hat es da besser!

    Kennt ihr bestimmt aus der RTL Reportage, ich schalte nur wegen Schrowange ein *lol*

    Greencard gewinnen, auswandern, deutsche Tugende zeigen (nein, nicht die alten, sondern handwerklich) und mal eben so eine Hütte in Texas am See ausbauen.
    Zwischendurch mal eben einen Revolver ziehen und auf dem eigenen Grunstück versuchen in die Pampa zu schiessen *lol*

    Negatives Beispiel gibt es auch, die Auswanderer auf Vox.
    Speziell eine Familie die mit Schulden an dem Vermieter aus Deutschland einfach nach Spanien auswandert oder besser versucht.
    Krass, mit welchen Vorstellungen manche ihre Sachen packen.

  • Zitat

    Original von ALFHA1802
    Beste Chance auf einen Waffenschein hat man scheinbar als Richter oder Staatsanwalt.

    Ist für Richter wohl auch nicht so einfach... Jedenfalls haben wir 2 Richter im Verein. Einen am Verwaltungsgericht, der andere sogar am Amtsgericht. Der letztere hat mit den "wirklich schweren Jungs" zu tun. Beide haben mir schon vor einiger Zeit erzählt keinen Kollegen mit Waffenschein zu kennen, und beide haben selber auch nur "ganz normal" als Sportschützen ihre WBK.

    Was die Staatsanwälte angeht, meines Wissens brauchen die normal keinen. Ich meine jedenfalls gehört zu haben, das die als "ermittelndes Staatsorgan" bei Bedarf eh berechtigt sind Waffen zu Führen. Vielleicht weiß darüber jemand genaueres?!?

    Stell' Dir vor, es ist Krieg und keiner geht hin. Dann kommt der Krieg zu Dir. Willst Du jedoch Gutmensch sein, behalt' einfach die Hälfte ein.

    Einmal editiert, zuletzt von Erklärbär (31. August 2006 um 02:59)

  • Tja, da denken die Behörden immer etwas seltsam. Bei der Genehmigung eines WS für etwa einen Richter muß auch geprüft werden, ob der in der Lage ist, sich mit der Waffe auch zu wehren. Wenn eher Gefahr besteht, daß er sich selbst oder andere versehentlich verletzt (also mit dem Ding nicht umgehen kann) oder daß ihm die Gangster die Waffe einfach abnehmen und somit eine weitere legale Waffe in die Illegalität abwandert, dann wird kein WS erteilt.

    Sportschützen erkennt man je nach zuständigem Gericht den WS ab und zu zu, da fachkundig, auch wenn sie zum Umgang Dinge tun müßten, die man ausgerechnet als Sportschütze nicht machen darf. Oder es gibt irre Beamte, die dann argumentieren, man könne sich ja im Angriffsfall mit der Sportwaffe verteidigen (was wiederum wegen des ungeladenen Transportierens und nicht zugreiffsbereit Führen zu besonderer Artistik zwingen würde).


    Ich bin der Keith Richards dieses Forums und immer noch hier...

  • Zitat


    "Ich bin ja aus Österreich" (mit IP-Nummer aus Bochum)

    Österreich liegt neuerdings in Bochum :confused2: :laugh:
    Wer nicht weiß, dass mit jedem Beitrag auch die jeweilige IP gespeichert wird...
    der sollte sich erst garnicht die Mühe machen verbotene Fragen zu stellen.

  • OT

    Was hier wieder an Antworten anliegt.................
    Einfach Geil :)) .

    Deswegen lieb ich das Forum so, weil man hier oft genug auch witzige Antworten liest.
    Diese sind dann sogar meist noch Fachkundig.
    Nicht selten habe ich beim lesen der Beiträge gelacht.

    Auch wenn man hier mal ab und an eins auf die Fingers kriegt.
    Leuts.......... ihr seid echt Hip.

    :laola:


    Gruß
    Easy

    Wer anderen ne Gräbe grubt, sich selber in den Nacken Pubt!

    Der Anfang einer jeden Katastrophe, ist eine beschissene Vermutung.

    Einmal editiert, zuletzt von Easy (31. August 2006 um 16:07)

  • Zitat Ulrich Eichstädt:


    "...Transportierens und nicht zugreiffsbereit Führen zu besonderer Artistik zwingen würde).

    Ja Uli, wo ist denn deine Konzentration geblieben ;-). Oder bist du hier der Vogel Greif....?

    ..und weiterhin keine schmutzigen Sachen hier, gell...

    Gruß
    Powerslave

    - Die Kunst im Leben besteht darin nicht dümmer zu erscheinen als man tatsächlich ist -

  • Zitat

    Glaube nicht jedem Fernsehbericht in dem wieder mal gezeigt wird wie in einer Hinterhofscheune private "Bodyguards" ausgebildet werden. Natürlich wird in jedem Bericht gesagt dass nach der aAusbildung die Mitarbeiter mit einer geladenen, scharfen Schusswaffe über die Strassen spazieren dürfen, da sie dann einen Waffenschein bekommen.


    Natürlich hast du recht Alfred, das ist Blödsinn der Waffenschein wird in den seltesten Fällen genehmigt.
    Aber letztens war ich echt überrascht, ich arbeite in der Zentrale einer großen Unterhaltungselektronik Firma (nein nicht MediaMarkt aber bei der Konkurrenz ;) ) in der Warenannahme.
    Da kommt morgens ein LKW-Fahrer rein meldet sich an, mit der Frage ob der Mann vom Begleitschutz mit rein dürfte, er wollte nur darauf hinweisen das der Mann bewaffnet ist und fragen ob das ein Problem wär.
    Der Begleitschutzmann kam dann aber doch nicht rein, ich sah aus dem Bürofenster das er seine Waffe (im Hoster) abnahm und in den Kofferraum legte.
    Und da ich immer viele Fragen habe und noch keine Frühstückspause gemacht hatte. Bin ich mal eben raus, und hab einen Moment mit ihm geklönt. Die Waffe war eine H&K USP 9mm Para und er hatte einen Waffenschein. Er sagte das seine Begleitschutz-Firma die einzige im Großraum Gießen ist die Waffenscheine von der zuständigen Behörde bekommen hat.
    Und das auch nur weil sie nachweisen konnten das sie auch Prominente und Politiker bewachen/begleiten. Und auch er muß nach getaner Arbeit seine Waffe samt Waffenschein abgeben.
    Was mich aber an der ganzen Geschichte am meisten verwundert hat ist,
    das er diesmal bewaffneter Begleitschutz für ein LKW voller Notebook´s war.
    Gut über die Firma und den Wert werde ich hier lieber nix weiter sagen,
    nur es liegt im 7 stelligen Euro Bereich.
    Gruß Thomas

    Ich mag die Stille nach dem Knall..

    Waffensachverständiger im VWG

  • 7 stelliger Eurobereich, sollte zur Abschreckung reichen bewaffnet zu sein.
    Benutzen würde ich die "Abschreckung" so nicht, da ist ein bisschen zu viel Rechtsunsicherheit drinn.

    Ob es reicht für einen Überfall auf einen Laptop-LKW von der Schusswaffe gebrauch zu machen?
    Bestimmt nicht.

    Im Sicherheitsgewerbe ist aber alles möglich.

    Warum hast Du nicht mal nach dem Verdienst gefragt *lol*

  • Hey Alf,
    mich interessiert unser Hobby und was dazu gehört, nicht unbedingt was so ein Begleitschutzmann verdient ;)
    Du hättest den mal sehen sollen, Jeanshose, labberiges T-Shirt, Turnschuhe, gut er selber sah ziemlich durch trainiert aus :( (neid macht sich breit, vor 20j. war ich mal ähnlich gut zupasse).
    Tja ich arbeite seit 16 Jahren im WE aber das war das erste mal das eine schwarze Limosine als Begleitschutz hinter einem LKW her gefahren ist.
    Ich mein von den Werttransporten her kenne ich das ja die sind zu zweit und beide mit Revolvern bewaffnet, aber die Jungs bringen oft nur ein Karton (Telefonkarten) naja über den Wert sag ich mal nix.
    Gruß Thomas

    EDIT:

    Zitat

    Ob es reicht für einen Überfall auf einen Laptop-LKW von der Schusswaffe gebrauch zu machen?


    tja das weiß ich auch nicht er wollte auch nicht so alles erzählen ;)
    aber er (seine Firma) wird von dem Notebook-Hersteller bezahlt, nach
    dem die wohl öfter Schwierigkeiten hatten. (welcher Art auch immer)
    ich denke mal er wird wissen was er im Ernstfall darf und was nicht.

    Ich mag die Stille nach dem Knall..

    Waffensachverständiger im VWG

    Einmal editiert, zuletzt von thomas magnum (4. September 2006 um 22:35)

  • Zitat

    Original von thomas magnum
    Gut über die Firma und den Wert werde ich hier lieber nix weiter sagen,
    nur es liegt im 7 stelligen Euro Bereich.
    Gruß Thomas

    Dann reicht es aus, wenn du uns kurz anrufst, wenn er das nächste Mal wieder so viele Notebooks dabei hat und die Knarre im Kofferraum eingeschlossen hat... :nuts:


    Ich bin der Keith Richards dieses Forums und immer noch hier...

  • Zitat

    Original von Duke_ALF
    Ob es reicht für einen Überfall auf einen Laptop-LKW von der Schusswaffe gebrauch zu machen?
    Bestimmt nicht.

    Wieso? Sicher reicht das... Eine Betrachtung des Wertes gibt es im Notwehrrecht nur bei geringwertigen Gütern, da zählt aber schon ein einzelnes Laptop nicht mehr zu, da geht es mehr um Kinder die einen Apfel aus dem Baum klauen.

    Geldtransporteure sind recht durchgängig bewaffnet, und zumindest bei dem Unternehmen das bei uns auf dem Schießstand trainiert weiß ich das 7-stellige Summen da eher die Ausnahme sind. Deren Transporte liegen meist noch im 6-stelligen Bereich. Wenn die Summen zu hoch werden streut man das Risiko lieber auf 2 Transporte.

    Stell' Dir vor, es ist Krieg und keiner geht hin. Dann kommt der Krieg zu Dir. Willst Du jedoch Gutmensch sein, behalt' einfach die Hälfte ein.