Niederdruckluftgewehr; Aufbau verboten?

Es gibt 11 Antworten in diesem Thema, welches 1.835 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (3. Juli 2006 um 23:28) ist von gregthecrack.

  • Hallo Leute,

    es gibt da ein interessantes Buch von Richard Middleton mit dem Titel MAN-POWERED BULLETS.
    Da ist im hinteren Teil eine Bauanleitung für ein primitives Niederdruckluftgewehr, das mittels eines aufgeblasenen Fahrradschlauchs betrieben wird.

    Ich nehme mal an, dass der Nachbau in der BRD verboten wäre, stimmt das?
    Und wie sind hier die Bestimmungen im Einzelnen?

    Kennt sich jemand aus?

    Viele Grüsse an alle,
    blowpipe

    PS: ich hoffe, der Beitrag ist hier richtig plaziert

  • Jo, thematisch ist es hier schon okay.

    Der Knackpunkt ist, ob die Energie vor dem Schuß gespeichert werden kann und nur auf Druck auf den Abzug o.ä. freigegeben wird (nachzulesen in Anlage 1 WaffG). Das unterscheidet auch eine Armbrust (im WaffG erfaßt) von einem Bogen (frei und nicht im WaffG).

    Zur Beurteilung müßte man ansonsten die exakte Konstruktion kennen - gibt's da ne Grafik oder sowas?

    Zum Bau von Luftgewehren (und scharfen Waffen sowieso, generell alle im WaffG erfaßten Arten außer eben der Armbrust) braucht man mindestens eine nichtgewerbliche Genehmigung nach § 26 WaffG.

    Es kommt dann aber noch auf die Mündungsenergie an:

    Unterabschnitt 2 - Vom Gesetz ausgenommene Waffen
    1. Schusswaffen (Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nr. 1.1), die zum Spiel bestimmt sind, wenn aus ihnen nur Geschosse verschossen werden können, denen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 0,08 Joule (J) erteilt wird

    (der hier oft, aber falsch erwähnte Feststellungsbescheid des BKA mit der Wieder-Anhebung dieser Grenze auf 0,5 statt 0,08 Joule gilt nur für Federdruckwaffen (Softair), nicht aber für Druckluftwaffen!)


    Ich bin der Keith Richards dieses Forums und immer noch hier...

  • Zur Beurteilung müßte man ansonsten die exakte Konstruktion kennen - gibt's da ne Grafik oder sowas?

    Hallo,
    Danke für die schnelle Antwort!
    Ja, gibts, hier eine knappe Zeichnung!

    Ein Fahrradschlauch ist an einem Rohr (Lauf) mittels Schnurumwicklung befestigt. Das andere Ende des Schlauchs ist ebenfalls verschlossen.
    Direkt hinter dem Lauf ist der Schlauch mittels einer geeigneten Mechanik abgeklemmt.
    Nach dem Aufpumpen bricht der Schuß, indem die Abquetschung geöffnet wird.
    Quasi eine Art Blasrohr mit Luftballon-Antrieb ;)

    Aber ich denke, die 0,08J-Grenze überschreitet soetwas in jedem Fall...

    Hoffe, man kann die Zeichnung halbwegs durchschauen!

    Viele Grüsse!

  • kurze frage: wo wir grad von vorderladern mit funkenzündung reden:

    was ist denn eine kartoffelkanone (wird von vorn geladen, und einschüssig), mit piezo-zündung(funkenzündung) :ngrins:

  • Nicht schon wieder das alte Thema. Nein, die hat kein Vorbild das vor dem 1. Januar 1871 entwickelt wurde.

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
    -Wenn du im Sarg liegst, haben sie dich das letzte Mal reingelegt!-

  • Danke für die Info, hatte es mir ja schon fast gedacht!

    In dem o.g. Buch sind übrigens auch einige "bullet crossbows", also Armbruste, die Kugeln verschießen, vorgestellt.
    So etwas wäre dann wohl ironischerweise in der BRD erlaubt, nehme ich an :n17:
    Obwohl die vorgestellten Geräte ziemlich krasse Mündungsgeschwindigkeiten erreichen bei recht hohem Geschossgewicht... und einer ziemlich guten Präzision, wie der Autor versichert.

    Also noch mal Danke fürs Posten und viele Grüsse!!!

  • Zitat

    Original von germi
    Nicht schon wieder das alte Thema. Nein, die hat kein Vorbild das vor dem 1. Januar 1871 entwickelt wurde.

    Und schießen darf man auch mit den Vorderladern für die es ein Vorbild gibt auch erst NACH einem amtlichen Beschußtest.

    Stell' Dir vor, es ist Krieg und keiner geht hin. Dann kommt der Krieg zu Dir. Willst Du jedoch Gutmensch sein, behalt' einfach die Hälfte ein.

  • Das würde nicht reichen...die hat kein Vorbild von vor 1871, zweitens keine Steinschloss-, Perkussions- oder Luntenzündung. Also nix mit Beschuss. Zumal man die selber nicht bauen darf, oder hast du eine Lizenz zur Herstellung einer Schusswaffe?

    Und jetzt mal Schluss hier mit dem Thema Kartoffelkanone, das hat früher schon genervt und ist wie schon gesagt illegal. Ansonsten ist hier dicht.

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
    -Wenn du im Sarg liegst, haben sie dich das letzte Mal reingelegt!-

  • Hi germi,

    da hast Du was in den falschen Hals bekommen!

    Meine letzte Bemerkung war ganz bestimmt nicht ernst gemeint.
    Ich dachte, das erklärt sich aus dem Inhalt der Aussage von selber...
    ...das nächste Mal winke ich mit dem Zaunpfahl, wenn ich einen Scherz mache (mittels smili o.ä.).

    Kartoffelkanonen, was soll man davon halten? So kreativ die Idee auch ist und abgesehen davon, dass der Bau in der BRD verboten ist:
    es besteht obendrein noch akute Verletzungsgefahr beim Zünden der Brennkammer!

    Dem muß man wohl nichts mehr hinzufügen.

    VG, blowpipe