Hallo, ich habe mir gerade die Angaben des BKA zu Waffen in der FAQ des BKA durchgelesen und dort gibt es eine Ausnahmegenehmigung zum Besitz von bisher gelieferten Spring- und Fallmessern an behinderte Berechtigte nach dem sozialen Entschädigungsrecht (Kriegsopferversorgung u.a.)
Dort steht : Gemäß §40 Abs.4 WaffG wird Berechtigten nach dem Bundesversorgungsgesetz die widerruffliche und unbefristete Ausnahmegenehmigung erteilt, nach Anlage 2 Abschnitt 1 Nr. 1.4.1 WaffG verbotene Spring- und Fallmesser, die vor dem 30.06.2003 durch die Versorgungsbehörten der Länder ausgegeben wurden , zu besitzen und zu führen.
Was für Messer wurden da von den Versorgungsbehörten an Kriegsopfer ausgegeben???
Hat schonmal irgendwer was davon gehört das die Länder bzw. die Versorgungsbehörten der Länder Messer ausgegeben haben???
Mich würde mal interessieren um was für verbotene Messer es sich dabei gehandelt hat.