Durch Gasschuss erblinden?

Es gibt 36 Antworten in diesem Thema, welches 4.723 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (14. Juli 2006 um 19:19) ist von White.

  • :laugh: :laugh: :laugh: :laugh: :laugh:
    He, wir sind hier in Deutschland...wenn der Täter zum Kläger wird, dann soll er auch solche Grundregeln des Überfalls beachten!!! :n17:

    MfG M.

    Einmal editiert, zuletzt von MickeY (22. Juni 2006 um 00:55)

  • Tja sobald du dich gewehrt bist du Täter nicht Opfer. Kenne einen Fall da hat der Täter auf Schadenersatz und scherzensgeld geklagt unter anderem weil er nicht im Knast an den Freizeitaktivitäten teilnehmen konnte. Der Richter sprach im dann sogar Geld zu. Das dazu.
    :evil:
    Ohne Kommentar!!!
    :bash:

  • gut zu wissen
    Also da man dadurch erblinden kann werde ich wohl lieber woanders hinschiessen.
    Aber ich vertrau der Sache nicht ganz., ich meine wenn ich in Brust oder Rücken schiesse, ist er dann wirklich kampfunfähig, auch wenn es ein Muskulöser Typ ist? Ich meine ich kann mir das irgendwie net vorstellen das der Druck so heftig ist, kann mir jemand mal vielleicht ein Testvideo zeigen?

  • Zitat

    Original von kane
    gut zu wissen
    Also da man dadurch erblinden kann werde ich wohl lieber woanders hinschiessen.
    Aber ich vertrau der Sache nicht ganz., ich meine wenn ich in Brust oder Rücken schiesse, ist er dann wirklich kampfunfähig, auch wenn es ein Muskulöser Typ ist? Ich meine ich kann mir das irgendwie net vorstellen das der Druck so heftig ist, kann mir jemand mal vielleicht ein Testvideo zeigen?

    Wie meinst du das mit Kampfunfähig??? Wenn du in mit einer Knall-Patrone abschießt, wird er vl erschrecken und mit glück weglaufen... mit Pech weiß er das es eine PAK ist und du hast noch mehr Probleme!!!

    Mit der Liebe ist es genau so wie mit dem Leben. Es bring nicht nur Glück und Freude, sonder hin und wieder auch Schmerz. Wir akzeptieren die Schwierigkeiten des
    Lebens, warum dann nicht auch die der Liebe??

  • Zitat

    Original von kane
    ich meine wenn ich in Brust oder Rücken schiesse

    Warum bitteschön möchtest Du jemand in den RÜCKEN schießen?

    Noch ein closevote, bevor das hier ausartet!

    Rheinländischer Europäer.

    "Wenn ich bei Magdeburg in die norddeutsche Tiefebene komme, beginnt für mich Asien." - Konrad Adenauer

  • Also eine SSW ist nicht dazu da jemanden Kampfunfähig zu machen..., wie der name Schon sagt "SchreckSchuss" soll allein einen psychischen Effekt auslösen.
    Den Schock, der dir wiederum die paar Sekunden verschaffen soll um abzuhauen weil der Gegner irritiert ist.

    Diese Waffe ist auch nicht als Verteidigung gedacht sondern als reine Präventivmaßnahme..., wenn du mit Reizstoff schießt musst du dir klar darüber sein, dass dies den Angreifer keinesfalls lange aufhalten wird, sollte er dabei körperlichen Schaden nehmen bist du dafür rechtl. belangbar sollte dies nicht aus einer Notwehr oder Afektsituation heraus geschehen.

    EDIT: Es gilt auch hier die Verhältnismäßigkeit der Mittel...

    Tja, so ist das Leben, hart, aber ungerecht.... ;)

    Einmal editiert, zuletzt von SchattenKrieger (22. Juni 2006 um 16:36)

  • Zitat

    Original von SchattenKrieger
    Also eine SSW ist nicht dazu da jemanden Kampfunfähig zu machen..., wie der name Schon sagt "SchreckSchuss" soll allein einen psychischen Effekt auslösen.
    Den Schock, der dir wiederum die paar Sekunden verschaffen soll um abzuhauen weil der Gegner irritiert ist ...

    Das soll jetzt aber keine Aufforderung sein, sich mit den Begrifflichkeiten "Gaspistole", "Schreckschusswaffe" oder dergleichen, im geschichtlichen, entwicklungsbezogenen Kontext auseinander zu setzen - oder?
    Denn die ursprünglichen Gaser, vor gut hundert Jahren, rangierten noch unter dem Begriff "Scheintod".
    Also - alles Kunstbegriffe, um diesen Waffentyp von den scharfen Waffen unterscheiden zu können.


    Und dieses "kampfunfähig machen" ist wohl auch aus dem Landser-Jargon entnommen. Soldaten sollen nicht töten, sondern "nur" kampfunfähig machen" - was meist aufs Gleiche rauskommt.


    Kurzum: natürlich sind SSW ursprünglich als nicht-tödliche Verteidigungswaffen konzipiert worden.
    Was man mittlerweile damit auch zu Silvester veranstalten kann, kam erst später.

  • Nein das sollte keine Auforderung sein die Begrifflichkeiten zu zerflücken...
    wobei der geschichtliche Hintergrund schon interessant ist ;)

    Das mit dem Kapfunfähig machen aus dem Soldatenjargon hat eine andere Bewandnis, denn verwundete Soldaten binden Kräfte, tote nicht...
    Heißt wenn jemand angeschossen wird rennen da noch X Leute zum helfen hin, wer hilft kann nicht kämpfen somit ist die Truppe Geschwächt, aber das wollte ich hier auch nicht näher ausführen...

    Es ging mir eigentlich darum, das eine moderne SSW nicht den Gegner ausschalten soll, sondern einem lediglich die Zeit zur Flucht verschaffen...
    Denn seien wir mal ehrlich von einem Schuss CS oder Pfeffer Pulver (mal angenommen der Wind stimmt und man steht nicht dagegen) wird man einen angreifer nicht aufhalten können, wenn man aber nen ganzes Magazin entleert ist das schone keine Notwehr mehr.

    Tja, so ist das Leben, hart, aber ungerecht.... ;)

  • 1. Ja, das mit den Begrifflichkeiten war von mir natürlich auch nicht ernst gemeint. Wobei das mit der Entwicklung der Dinger und den Namen dafür schon interessant ist.
    :ngrins:

    2. Begriffe aus dem Kreigshandwerk sind ebenfallsspannend, aber passen wohl nicht so recht hierher.

    3. Abwehren/ Aufhalten: das ist nun mal so, wie bei jedem Angriff. Das läuft wohl nur im Dojo (Karateschule & Co.) so ab, dass man Angriff - Parade - Gegenschlag ausführt und sich dann höflich verbeugt.
    Im Alltag wird wohl kaum einer so blöd sein und warten oder noch mal drauf halten. Da sind dann kurze, schnelle Schritte angesagt.
    ;)

  • Zitat

    Original von Vogelspinne
    [...]
    Auf keinen Fall mit der SSW drohen, nur ziehen und sofort schiessen, da fast jede SSW durch die Laufsperre und bei Revolvern durch die zu kleinen Trommelbohrungen sehr schnell als solche erkannt ist.
    Der Einsatz einer SSW muss sehr wohl durchdacht sein, sonst hast du mächtig Probleme mit dem Angreifer oder später mit der Staatsanwaltschaft. Das Beste ist immer noch, dem Ärger aus dem Weg zu gehen.

    Dazu muss ich dann doch mal was schreiben:
    Wenn ich so handeln würde, würd ich mich aus dem Staub machen. Wer sich nicht auskennt im Notwehrrecht, kann sich mindestens mal auf eine Vorstrafe wg. gefährlicher Körperverletzung freuen.
    Wer die Waffe zieht und direkt schießt, bekommt Probleme mit dem Gesetz.

    Die korrekte Vorgehensweise ist:
    (1. Versuchen, die Sache anders zu klären)
    (2. IMMER 5 Meter Abstand lassen und Ausweichen (Warnen, Abstand zu halten, ohne jedoch zu erwähnen, dass man bewaffnet ist))
    3. Ist dies nicht mehr möglich und man fühlt sich sehr bedrängt, Waffe ziehen sofern auch objektiv eine bedrohliche Lage vorliegt
    4. Drei Schritte zurück gehen mit den Worten "Achtung ich habe eine Waffe und werde sie auch benutzen" (Da es in 90% der Fälle dunkel ist, ist es fraglich ob die zu kleine Trommelbohrung auffällt, damit entfällt dieses Argument :n17: )
    5. Hilft dies nicht, Warnschuss abgeben (Wichtig, entfällt jedoch bei Waffen, bei denen man Atrappe durch Schuss erkennt)
    6. Wenn dies nicht durch Erfolg gekrönt ist, gezielte Schüsse in die unteren Beine abgeben (entfällt bei Reizgaswaffen)
    7. Erst wenn es keine andere Wahl mehr gibt, darf ein möglicherweise auch tödlicher Schuss als sog. "ultima ratio" in Betracht gezogen werden.
    8. "Unfall"-Stelle sichern, Rettungsdienst und Polizei alarmieren, sofern zumutbar auch rettende Sofortmaßnahmen einleiten

    Dies gilt prinzipiell für alle Waffen, deren Beschaffenheit dazu geeignet ist und nach dem Zwecke ihrer Herstellung auch dazu gemacht worden sind, Menschen auf mechanischen oder chemischen Wege Schaden zuzufügen.

    Zu beachten: Die Schutzwehr nach Notwehrprovokation (also absichtliches Herbeiführen der Notwehrlage um dann schließlich Notwehr zu üben) ist hier teilweise schon drin.
    Gegen offensichtlich Irrende, Betrunkene, Geisteskranke und schuldlos handelnde sowie gegen Kinder darf keine Trutzwehr (aktiver Angriff) geübt werden, lediglich Schutzwehr. Erst wenn keine andere Möglichkeit mehr besteht und die Schutzwehr nicht hilft darf Trutzwehr in Betracht gezogen werden.

    Weiterhin darf man sich auch mit verbotenen Waffen verteidigen, auch mit Schusswaffen, Hieb-und Stichwaffen etc. die man unerlaubt bei sich führt. Für die Notwehr ist das irrelevant. Nicht jedoch für das WaffG!

    (Trägt man jedoch ein CS-Gas und ein Pfefferspray mitsich, sollte man einen guten Grund angeben, wenn man das Pfefferspray anstelle des CS-Gases benutzt!)

    Ich weiß, dass das alles "gute Tipps sind" und sich das alles in der Realität meist nicht so durchführen lässt, jedoch sollte jeder wissen, was ihm blühen kann, wenn er voreilig handelt. Vielleicht steigert dies die Hemmschwelle bei einigen auf ein notwendiges Maß, damit sich die Mühle nicht weiterdreht. Wenn jeder eine Knarre zieht weil er halt grade eine dabei hat und angepöbelt wird, antworten die Pöbler vielleicht irgendwann mit 'echten' Waffen.

    Vermeide jeden Streit - dann kommst du weit! :new11: :laugh:

    (Alle Angaben ohne Gewähr)

    Einmal editiert, zuletzt von White (14. Juli 2006 um 15:03)

  • Wir sind hier in einem Forum für freie Waffen!

    Wer 5 mtr. Abstand hält und es schafft zusätzlich 3 Schritte rückwärts zu machen, kann sich auch zur Flucht umwenden. Deine Erklärung einem Staatsanwalt gegenüber, Du warst 8 Meter entfernt, aber hast Dich bedroht gefühlt, möchte ich gerne hören!

    Dein "ultima ratio" auch im polizeilichen Sprachgebrauch so blumig "finaler Rettungsschuss" genannt, wird hier uninteressant bleiben. Erneut sei der Hinweis angebracht, es handelt sich hier um ein Forum für freie Waffen!

    Interessant auch warum man in Deutschland davon ausgehen kann dass angegriffene Personen zu Ihrer Verteidigung eine scharfe, geladene Waffe bei sich führen. Bei der geringen Anzahl weisser Waffenscheine eine sehr verwegene Annahme. Und dienstliche Waffenträger haben eine entsprechende Ausbildung um im Vorfeld den Waffengebrauch zu vermeiden. Und wenn dienstliche Waffenträger Ihre Dienstwaffe anwenden, kündigen sie dies vorher an! Allerdings nicht mit den Worten "ich habe eine Waffe", sondern mit der Offenlegung/Legitimation Ihres dienstlichen Auftrages b.w Benennung ener Amtshandlung.

    Zitat

    Original von White.....Weiterhin darf man sich auch mit verbotenen Waffen verteidigen, auch mit Schusswaffen, Hieb-und Stichwaffen etc. die man unerlaubt bei sich führt.......

    Jetzt denke ich wird klar warum Du vom "ultima ratio" ausgehst! :(
    Die Forumsmitglieder hier sind äusserst gut informiert über die gesetzlichen Regelungen - und noch viel positiver.....sie halten sich auch strikt an die gesetzlichen Vorgaben! Also wird niemand eine verbotene Waffe oder illegal geführte Schusswaffe mitführen!!

    Und der Rettungsdienst wird sicher benötigt werden, wenn Du einem bösartigen Angreifer aus 5 bis 8 Metern Entfernung eine Ladung CS/CN entgegenschickst. Er wird zwar physisch unbeeindruckt bleiben - seine Psyche wird sich allerdings in Richtung "Fleischwolf auf 2 Beinen" verändern.


    Das Einzige passable und durchdachte an dieser ganzen Pseudo-Verfahrensweise ist der 1. Punkt: - Streitvermeidung b.w. rhetorische Konfliktbewältigung.

    Und weil es auch ein Punkt meiner Konfliktbewältigung ist, endet an diesem Punkt für mich die Diskussion rund um die SV mit SSW auch schon wieder!

    2 Mal editiert, zuletzt von ALFHA1802 (14. Juli 2006 um 16:18)

  • ich kann immer noch nciht verstehen, dass einigen Leuten wenn sie angegriffen werden Angst vor späteren Konsequenzen haben. Wenn ich angegriffen werde dann wehr ich mich womit ich kann. Wenn ich das nicht tue brauch ich unter Umständen wirklich keine Angst mehr vor einer Anzeige zu haben da ich im Komma liegen könnte oder Ähnliches.

    :thumbsup:

  • Zitat

    Original von flens69
    Wenn Du meinst, Du brauchst das, dann kaufe Dir lieber ein Pfefferspray. Wirkt gut, ist mehr Wirkstoff drin, ist leicht und klein und im Falle des Falles machst Du vor Gericht mit Sicherheit die bessere Figur, wenn Du lediglich ein Spray zur Tierabwehr dabei hattest, anstatt eine Zimmerflak...... Just my 0.02$

    Der springende Punkt ist das man ein Pfefferspray gar nicht gegen Menschen einsetzen darf!
    wenn ich mich mit den Händen verteidige, und jemanden Töte(Kampfsport) ist das Notwehr. Aber wenn ich ein Pfefferspray verwende, ist das Körperverletzung, ist das fair?

    Mein Rat, ein Elektroschocker, gibts bei Kotte&Zeller.

    stolzer Besitzer von: S-M8; Sig Seal S552(M82)

  • Zitat

    Original von Gangrel

    Der springende Punkt ist das man ein Pfefferspray gar nicht gegen Menschen einsetzen darf!
    wenn ich mich mit den Händen verteidige, und jemanden Töte(Kampfsport) ist das Notwehr. Aber wenn ich ein Pfefferspray verwende, ist das Körperverletzung, ist das fair?

    Mein Rat, ein Elektroschocker, gibts bei Kotte&Zeller.

    nein nein. Wenn du Kampfsport betreibst und tötest dann jemanden hast du genauso ein Problem. Wenn du im Kampfsport ausgebildet bist, dann weist du was tödlich ist und was einen nur ausser Gefecht setzt und du weist auch, dass du deinem gegenüber höchstwahrscheinlich überlegen bist und ihn eventuell töten könntest. Und genau das wird der Richter dir dann auch sagen.

    :thumbsup:

  • Zitat

    Original von ALFHA1802
    [...] viel blabla [...]

    Hoffe mal die anderen verstehen besser als du, was gemeint ist.
    Du hast da noch ein paar Lücken.
    (Ein Aufsatzschuss mit einer Schreckschusswaffe ist als ultima ratio zu sehen.
    Wer sich ein bisschen auskennt kennt die Verhältnisse in "unseren" Ghettos. Scharfe Waffen sind dort keine Seltenheit (klick ). Ich komme eben aus einer anderen Generation, und die weiß auch, was ich meine. Jeder, der eine SSW zieht sollte damit rechnen das der Gegenüber eine echte dabei haben könnte. Aber das ist dann das Problem des einzelnen. Das mit der Entfernungssache hast du völlig missverstanden. Solche Entfernungsangaben sind dynamisch. Es geht um das Bemühen Abstand zu halten. Und eben wenn das nicht klappt, dann geht es erst zum nächsten Punkt. Und nicht jeder, der das hier liest, ist automatisch ein Forenmitglied).

    @Ballerbolle:
    Eine Zusammenfassung aus verschiedenen Lehrbüchern, Kommentaren, Vorlesungen und Gerichtsurteilen, bei denen ich Anwesend war, ohne übliches Kauderwelsch.Hier gibts das Prüfungsschema. Wer sofort zieht und schießt erkennt nicht, dass die obj. Notwehrlage an dem fehlenden rechtswidrigen Angriff bzw. an der Gegenwärtigkeit (wenn man schon niedergeschlagen wurde und dann die Angreifer, ohne Beute, niederschießt) scheitert. Hängt natürlich alles von vielen Faktoren ab und wird nach Einzelfall entschieden.
    Zu beachten ist immer: "Warnung aussprechen, Warnschuss, Schuss in Beine (wenn keine SSW), hilft alles nix, darf zum ultima ratio gegriffen werden)


    Gangrel:
    Pfefferspray sollte nie gegen Menschen angewendet werden. Ist es jedoch erforderlich im Rahmen einer Notwehr, darf es auch gegen Menschen angewendet werden. Da das Mitsichführen von Pfefferspray nicht strafbar ist, sind keine Konsequenzen zu befürchten.

    3 Mal editiert, zuletzt von White (14. Juli 2006 um 19:35)