Frage zu kleinem Waffenschein !

Es gibt 72 Antworten in diesem Thema, welches 12.429 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (20. Juni 2006 um 11:28) ist von Baller-Bolle.

  • Wobei es natürich bei Scharfen ausnahem gibt die besagen das du eine Waffe geladen zum Schutz brauchst. Oder man stellst sich einfach ein paar Wachen mit MPs vors Schlafzimmer.

    It's only after we've lost everything that we're free to do anything

  • Aber ich denke schon das die SSW dann keinem u18-jährigem zugänglich sein darf.

    Ja so ein "Feuerlöscher" hat doch was, zur Not kann man, wenn der doch mal leer sein sollte" auch noch mal über dem Kopf kreisen lassen. Hat bestimmt auch was. Und wenn man die Kiste noch so modifizieren könnte das sie Feuer löschen UND Einbrecher verscheuchen kann findet man bestimmt guten Absatz dafür (Ob es effektiv oder sinnvoll ist, ist eine andere Sache).

  • Wir reden vom 08/15 Sportschützen, der muss die Waffen entladen in den Schrank einschließen, und die Munition in ein separates abschließbares Fach. Da sieht man aber wieder wie schwammig der ganze Kram ist.

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
    -Wenn du im Sarg liegst, haben sie dich das letzte Mal reingelegt!-

  • nö, für scharfe Waffen - wie wir das definieren wollen gilt auch das Gebot der sicheren aufbewahrung.
    Ist eine 45er Magnum unter dem Kopfkissen keine sichere Aufbewahrung? ;)
    Nenne mir eine bessere.
    Safe wahrscheinlich. Glit nur solange ich nicht da bin.
    Na ja, Behörden haben da andere Auffassungen.

    Zum Glück bin ich in .de nicht wirklich darauf angewiesen.
    Noch nicht.

    Eddi

    Ich brauch es nicht, so sprach der Rabe.
    Es ist nur schön wenn ich es habe.
    H. Peters (Peters Stahl)

  • nee, klar bin ich auf unsere Behörden angewiesen. :confused2:
    Nur die Durchführungsbestimmungen lassen uns langsam ausrasten.
    Auch die Behörden, die nix dafür können.

    Ed

    Ich brauch es nicht, so sprach der Rabe.
    Es ist nur schön wenn ich es habe.
    H. Peters (Peters Stahl)

  • ...was hältst du denn von ner Mossberg Repetierflinte in SALUT?
    Drohwirkung pur und CS/PV verschießen geht damit auch :nuts:

    Spaß beiseite:
    Wer deine Hunde nicht scheut,wird erfahrungsgemäß auch vor ner SSW nicht zurückschrecken.
    Im Falle des Falles,im Schlafzimmer verschanzen und auf sich aufmerksam machen.Ergreifen die Täter trotzdem nicht die Flucht und versuchen die Tür aufzubrechen (eher unwahrscheinlich,sie suchen ja Wertgegenstände) ALLES Tun,um selbst zu überleben.
    Ich würde die Zeit lieber auf dem Hundeplatz verbringen statt ne SSW zu kaufen.
    1) Der Hund meldet den Besuch,wenn du noch schläfst
    2)Der Hund wird für dich sein Leben geben (und deins retten)
    3)Wenn der oder die Einbrecher bleibende Schäden davon tragen,wird dir der Rechtfertigungsgrund für die schwere Körperverletzung (226 StGB) durch die Bereithaltung einer Waffe (mit dem Vorsatz sie zu benutzen) durch den §833 BGB (Haftung des Tierhalters) in 32 StGB (Notwehr) BzW §227 BGB (Notwehr Privatrecht) bedingungslos anerkannt,da dein Hund "sportlich" ausgebildet wurde und nicht nach §34a GewV. gewerblich.

    Soll heißen,du kannst deinen Hund nicht als Waffe eingesetzt haben,da er nicht gezielt gegen den Einbrecher eingesetzt wurde,sondern aus freien Stücken dein Grundstück verteidigt hat.
    Warnschilder sollten,müssen an der Befriedung angebracht sein.

    (Bin Diensthundeführer,hab täglich damit zu Tun...).
    Das Bereithalten von Pfefferspray zur Abwehr von Menschen ist in Deutschland nicht zulässig aber in Notwehr "geduldet".

    AMEN :huldige:

  • Zitat

    Original von Knallebum
    Ähhm 450 Bar Gasdruck nenne ich kaum "nutzlos". :crazy2:

    Doch, denn es wird damit kein Projektil beschleunigt das diese Energie irgendwohin bringt.

    Zitat

    Original von Knallebum
    Im Ernstfall wird keiner nen Schritt nach hinten bezüglich des Mindestabstands von einem Meter machen wenn er die Waffe zückt und einsetzen muss. Und es macht schon nen Unterschied ob man ein Spray aus nächster Nähe einsetzt oder ne SSW. Da ist die Wirkung von 450 Bar dem Spray DEUTLICH überlegen.

    OC und CS wirken alleine durch ihre Inhaltsstoffe. Und in Innenräumen sollte man weder Spray noch SSWs einsetzen, schließlich würde man selbst auch das Zeugs abkriegen...

    Zitat

    Original von Knallebum
    Ich hoffe ich komme nie in so eine Situation, ABER: Ich würde mich eher auf den Druck der Patrone als auf den Wirkstoff CS oder OC verlassen. Egal ob der Wirkstoff aus Waffe oder Patrone kommt.

    Gratuliere, Du hast gerade öffentlich geäußert das Du eine SSW unverhältnismäßig einsetzen willst und damit bei deinem Opfer schwerste Verletzungen billigend in Kauf nimmst. Damit kannst Du vor Gericht nicht mehr auf Notwehr plädieren.

    Rheinländischer Europäer.

    "Wenn ich bei Magdeburg in die norddeutsche Tiefebene komme, beginnt für mich Asien." - Konrad Adenauer

  • Zitat

    Original von edbru
    Eine Signalwaffe darf ich in Deutschland (auch ohne KWS) bei mir zu Hause aufbewahren und schussbereit halten so es mir gefällt.
    Ich darf sie Führen und damit rumspielen und noch was mit machen.

    Nö...

    § 36 WaffG

    Aufbewahrung von Waffen oder Munition

    (1) Wer Waffen oder Munition besitzt, hat die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass diese Gegenstände abhanden kommen oder Dritte sie unbefugt an sich nehmen. Schusswaffen dürfen nur getrennt von Munition aufbewahrt werden, sofern nicht die Aufbewahrung in einem Sicherheitsbehältnis erfolgt, das mindestens der Norm DIN/EN 1143-1 Widerstandsgrad 0 (Stand Mai 1997)1) oder einer Norm mit gleichem Schutzniveau eines anderen Mitgliedstaates des Übereinkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWRMitgliedstaat) entspricht.

    Im Gegensatz zu Absatz 2, der mit dem Satz "Schusswaffen, deren Erwerb nicht von der Erlaubnispflicht freigestellt ist" beginnt, gilt der erste Absatz von §36 unzweifelhaft auch für die von der Erlaubnispflicht freigestellten.

    Du darfst die tatsächliche Gewalt ausüben soviel Du willst, aufbewahren darfst Du sie aber nur getrennt von der Munition.

    Einzig Diskussionswürdiger Punkt ist, ob man im Schlaf die tatsächliche Gewalt ausübt. Soviel ich weiß gibt es eine ganze Reihe von Experten die das nicht so sehen und meinen dass man sogar vorm Einschlafen die Munition in die andere Schublade packen muss.

    Stell' Dir vor, es ist Krieg und keiner geht hin. Dann kommt der Krieg zu Dir. Willst Du jedoch Gutmensch sein, behalt' einfach die Hälfte ein.

  • Nur die Frage ist ob ich die SSW aufbewahre wenn ich sie im Nachttisch oder unterm Kopfkissen liegen habe? Nennt man das nicht eher noch führen weil ich sie ja zugriffsbereit neben oder unter mir liegen habe?

  • Zitat

    Original von Rambo
    Nur die Frage ist ob ich die SSW aufbewahre wenn ich sie im Nachttisch oder unterm Kopfkissen liegen habe? Nennt man das nicht eher noch führen weil ich sie ja zugriffsbereit neben oder unter mir liegen habe?

    Solange Du wach bist, ohne jeden Zweifel. Was hingegen ist wenn Du schläfst, da streiten wie schon geschrieben die Experten.

    Stell' Dir vor, es ist Krieg und keiner geht hin. Dann kommt der Krieg zu Dir. Willst Du jedoch Gutmensch sein, behalt' einfach die Hälfte ein.

  • Also wenn mir einer unter das Kopfkissen greift um mir meine Pistole zu klauen wär ich schon wach.
    Ansonsten das Magazin einfach in den Nachttisch und die Pistole unters Kopfkissen dann ist ruhe ,oder um gekehrt ist wohl angenehmer ;)

  • Also mal ehrlich, es ist völlig egal, ob man eine Gaswaffe nun geladen, oder ungeladen zu Hause aufbewahren darf, denn wo kein Kläger, da kein Richter!
    Und ich glaube nicht, daß wegen eine geladenen SSW gleich die GSG9, oder das SEK anrückt. *lol*

    Mir persönlich ist auf jeden Fall zur Verteidigung meiner eigenen vier Wände ein dicker Holzprügel wesentlich lieber, der in Zweifelsfall wesentlich mehr Schaden beim Einbrecher anrichtet als eine Gaswaffe und der fällt nicht unter das Waffengesetz.

    Möglichkeit 2: Einen Bogen und ein Pfeil zur Selbstveteidigung zu Hause aufbewahren, der richtet auch eine menge Schaden an und ist vom Waffengesetz nicht erfasst und unterliegt als "Sportgerät" keinen Bestimmungen.

    Es gibt Menschen die wissen Alles :huldige: und es gibt Menschen die wissen Alles besser *lol*

  • Pfeil und Bogen?!?!?! Das will ich sehen. Ich seh schon die Zeitungsüberschriften "Robin Hood ist zurückgekehrt" :laugh:

    Wer seinen Männer sagt was sie tun sollen , aber nicht wie, muss mit überraschenden Ergebnissen rechnen - George S. Patton

  • Na ja, Pfeil und Bogen ist aber trotzdem wesentlich effektiver als eine SSW, es sei denn du zerlegst deine Gaswaffe und wirfst sie dem Einbrecher in Einzelteilen hinterher. *lol*

    Es gibt Menschen die wissen Alles :huldige: und es gibt Menschen die wissen Alles besser *lol*

  • Freggl70
    Dazu fällt mir meine Bundeswehrzeit ein.
    Bei der P1 sagten wir immer "8 Fehlschüsse, 1 tödlicher Wurf!" :n17:

    Wer seinen Männer sagt was sie tun sollen , aber nicht wie, muss mit überraschenden Ergebnissen rechnen - George S. Patton

    Einmal editiert, zuletzt von taz777 (18. Juni 2006 um 12:46)

  • Zitat

    Original von jnievele
    Doch, denn es wird damit kein Projektil beschleunigt das diese Energie irgendwohin bringt.

    Falsch. Ich glaube du kensst die Fotos, auf welchen eine Wassermelone aufgesetzt beschossen wird, oder? Eine Nahschuss aus ner SSW KANN tödlich sein.

    Noch vor kuzem hat ein bekannter Testweise auf so eine kleine Holzkiste geschossen worin Mandarinen (oder Clementinen) verkauft werden. Das Holz hatte nanch ein Loch, dass man danach durch gucken könnte. Wäre das menschliches Gewebe gewesen, dann Halleluja.

    Zitat

    Original von jnievele

    Gratuliere, Du hast gerade öffentlich geäußert das Du eine SSW unverhältnismäßig einsetzen willst und damit bei deinem Opfer schwerste Verletzungen billigend in Kauf nimmst. Damit kannst Du vor Gericht nicht mehr auf Notwehr plädieren.

    Schon wieder falsch. Wenn mein leben bedrott ist, darf ich sogar beispielsweise das Eisenrohr neben dem Bett einsetzten.

    Sogar der Einsatz einer SCHARFEN Pistole ist straffrei, wenn mein leben bedrot ist. Sicher, der unerlaubte Besitzt würde bestraft werden, der Einsatz der Waffe selbst aber nicht.

    Fazit, ich glaub du beschäftigst dich am besten nochmal mit der ganzen Sache, insbesondere dem Waffenrecht. Solange der Einsatzt verhältnismäßig bleibt, ist hier gar nichts mit Strafe bedroht. Diesbezüglich gibt es im übrigen im Gesetz auch keinen Auslegungspielraum.

    Zu behaupten ein Nahschuss wäre harmlos, ist viel gefährlich wie wenn ich behaupte ich würde das Teil so einsetzen wie es die meiste Wirkung bringt. :lol: Wahrscheinlich (hoffentlich) werde ich die Waffe nie einsetzen müssen. Aber wenn du sagst die Waffe sei nicht gefährlich, weil kein Geschoss raus kommt passiert viel eher ein Unfall durch Leichtsinn...

    Browning GPDA 8 x2. Colt 1911 2. Geco 225, 1910. Glock 17 SV. Walther P 22 x2 + P22R, P22Q, P 88 x2, PK 380, PPK, PP x2, P99+SV. HW 88 Super Airw. x2. Erma EGP 55. Röhm Little Joe, RG 3, 8, 9, 56, 69, 89 + RG 96. Mauser HSC 84, HSC 90 , K 50 + Magnum. Perfecta FBI 8000, IWG Government Sportclub IPSC. Reck Miami 92, Commander, G5 "light", Baby. ME Mini Para, Falcon. SM 110 x 2, SM 110a. Valtro 85, 98. Zoraki 906, 914, 917, 918. Umarex Python, Sherlock Holmes .22. Berloque + diverse weitere.

    5 Mal editiert, zuletzt von Knallebum (18. Juni 2006 um 13:45)

  • Es muss aber die "Verhältnismäßigkeit" gewahrt bleiben.
    Wenn also nur zu Dir gesagt wird "Geld her" und Du legst ihn mit Deiner scharfen Waffe um, wirst DU das Problem bekommen. Und da dürfte illegaler Waffenbesitz noch zu den geringsten gehören.

    Wer seinen Männer sagt was sie tun sollen , aber nicht wie, muss mit überraschenden Ergebnissen rechnen - George S. Patton

  • Das steht definitiv ausser Frage, wie ich ja selbst schon geschrieben habe.

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    Einmal editiert, zuletzt von Knallebum (18. Juni 2006 um 14:02)

  • Zitat

    Original von taz777
    Es muss aber die "Verhältnismäßigkeit" gewahrt bleiben.
    Wenn also nur zu Dir gesagt wird "Geld her" und Du legst ihn mit Deiner scharfen Waffe um, wirst DU das Problem bekommen. Und da dürfte illegaler Waffenbesitz noch zu den geringsten gehören.

    Es gibt aber auch einen Zusatz, das Notwehrüberschreitung bei Verwirrung oder Angst nicht geahndet wird. Also das heißt aber nicht einfach hinzugehen: Du meinst mich überfallen zu müssen!? und ihm die Pistole an den Kopf zu drücken und Abzudrücken. Das würde bestraft werden.

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
    -Wenn du im Sarg liegst, haben sie dich das letzte Mal reingelegt!-

  • Das ist dann der Moment wo du auf einen guten Anwalt und einen realitätsnahen Richter hoffen musst.

    Wer seinen Männer sagt was sie tun sollen , aber nicht wie, muss mit überraschenden Ergebnissen rechnen - George S. Patton