Um jetzt eine PTB-lose SSW zu kaufen benötigt man eine Rote WBK.
Im Falle des Erbschaftserwerbs genügt auch eine grüne WBK aber nur dann, wenn die PTB-lose Waffe vorher schon in einer WBK eingetragen war.
Bis 2003 war meines wissens noch der vereinfachte Erbschaftserwerb möglich. Was heissen will, das eine nicht eingetragen PTB-lose Waffe, bei vorliegender Zuverlässigkeit in eine normale grüne WBK eingetragen werden konnte.
Das ist aber seit 1.4.2003 definitiv nicht mehr so.
Vielleicht fragt mal irgendjemand seinen Sachbearbeiter, ob es bei PTB-losen SSW auch eine Bedürfnisfreiheit gibt, wie bei 4mm Waffen mit und PTB.
Wäre interessant hier mal für Klarheit zu sorgen, da wir das Thema schon öfter hatten. Ich kann mir auch vorstellen, das das auch regional unterschiedlich gehandhabt wird, da das WaffG in dieser Richtung nichts eindeutiges hergibt.
Bis ich was anderes weiss, halte ich mich aber an o. g. Ausführung
Gruß
Dirk