ZitatOriginal von ViperM....Da könn die sich erstmal auf den Kopf stellen, und nen Richterlichen Beschluß für den Kofferraum anfordern.
Hallo Ralf,
das ist eine eigenartige Sache in der Deutschen Rechtssprechung.
Wenn Dich ein Polizeibeamter auffordert den Kofferraum zu öffnen, dann kannst Du Dich dagegen verwehren und widersprechen. Allerdings hat Dein Widerspruch keine "aufschiebende Wirkung", der Kofferraum muss geöffnet werden. Anschliessend kannst Du auf dem Beschwerde- oder Klageweg Dein Recht einklagen. Der Kofferraum ist allerdings vorraussichtlich bis zur Entscheidung verrostet
Ein Paradoxum in der Rechtssprechung, falls Du Recht bekommst wird festgestellt dass Du den Kofferraum nicht öffnen musstest - Monate nach der Öffnung!
Und die Herren und mittlerweile Dame meiner Verwandschaft im Polizeidienst haben angedeutet, eine Begründung liesse sich immer finden. Wie war das mit den vermeintlichen Klopfgeräuschen, denen man zur Gefahrenabwehr nachgehen müsse??
Diese Diskussion hatte ich erst vor kurzem auf einer Familienfeier. Ich war, ganz genauso wie Du, sicher meinen Kofferraum nicht öffnen zu müssen - ich habe ein müdes, wissendes Lächeln der Exekutive geerntet.