Zeigt eure "echten" (WBK) Waffen.

Es gibt 3.751 Antworten in diesem Thema, welches 1.138.742 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (6. April 2024 um 12:15) ist von illuminatus!.

  • Bestimmt ist das hier nicht der korrekte Platz das zu besprechen, vielleicht sogar einen eigenen Thread wert ...
    Meinem letzten 'Wissenstand' nach ist dem Sportschützen die 7,62 x 39 schlicht verboten das die Hülsenlänge kleiner 40 mm ist.
    Sollte geregelt sein in der 'Anlage 2 Abschnitt 1 - Waffenliste / verbotene Waffen' dort kann ich es aber aktuell nicht mehr finden.
    Für Infos und Belege an geeigneter Stelle wäre ich dankbar. :^)

  • Gilt bzw. würde genau so gelten für dasStgw 44 in 8x33 kurz. Das gleiche Beispiel: kombinierte Jagdwaffe, sprich Bockbüchsflinte...sind auch alle der Meinung das dass der Sportschütze nicht haben darf. Ist dem aber nicht so!

  • STG 44 und Clone z.B. das GSG in 22lr gehen da Einführungsjahr vor dem 2.9.45, hier kann der Anschein nicht mehr greifen, die Waffe ist zum sportlichen schießen zugelassen.
    Es ist mir auch ehrlich gesagt recht egal was deine Sichtweise dazu ist, was ich schrieb ist aktuelles Waffenrecht und nichts anderes
    Das Thema BBF und Sportschütze ist heiß diskutiert und zumindest zweifelhaft, falls es mal eine Behörde drauf anlegt möchte ich nicht derjenige welche sein.

    Wenn Bedarf besteht kann ein Mod die Diskussion ja evtl. in einen eigenen Thread packen.

    Einmal editiert, zuletzt von John Matrix (27. September 2015 um 22:11)

  • In der 3104 ist ausschließlich von Kugelkalibern die Rede, NICHT von Flintenkalibern...und nun der Herr??

    Und er sprach: Das größte Rätsel, süßes Kind, das ist die Liebe - doch wir wollen es nicht lösen. (Heinrich Heine)

  • Mir ist die Disziplin 3104, bzw. wurden die Disziplinen nun zweigeteilt auf 3103 und 3104, sehr wohl bekannt, dennoch stritig, z.B. sind die Kaliber welches die Waffe haben darf festgelegt, von Schrot steht da nichts, wie gesagt wers machen will bitteschön, sollte sich mal ein SB quer stellen, viel Glück.


    Meinem letzten 'Wissenstand' nach ist dem Sportschützen die 7,62 x 39 schlicht verboten das die Hülsenlänge kleiner 40 mm ist.
    Sollte geregelt sein in der 'Anlage 2 Abschnitt 1 - Waffenliste / verbotene Waffen' dort kann ich es aber aktuell nicht mehr finden.
    Für Infos und Belege an geeigneter Stelle wäre ich dankbar. :^)

    Ist nicht grundsätzlich verboten, es kommt auf die Waffe an in der die Patrone verschossen wird.
    Quelle, wie gesagt, §6 vom Schießsport ausgeschlossene Waffen
    http://www.gesetze-im-internet.de/awaffv/__6.html

  • Dankeschön, :^)

    ich hatte immer noch folgenden Passus im Hinterköpfchen:

    Zitat

    die Hülsenlänge der verwendeten Munition bei Langwaffen weniger als 40 Millimeter beträgt;

    entscheidend ist dann wohl folgender Zusatz:

    Zitat

    (3) Das Bundesverwaltungsamt kann auf Antrag eines anerkannten
    Schießsportverbandes Ausnahmen von den Verboten des Absatzes 1 zulassen,

    :huldige:

    Hoffe wir können uns hier im Thread nun wieder um das Wesentliche kümmern. :lol:

  • Von handelsüblichen "Jagdwaffen" steht da nichts, es steht genau folgendes in der SpO

    L 2.02.3 Disziplin „Jagdgewehr“ (JG)
    - Kennziffer 3103 und 3104
    Zugelassen sind serienmäßig vom Hersteller angebotene Einzellader, Repetier- und halbautomatische Gewehre handelsüblicher Bauart.
    Bei 3103 Kaliber: alle Zentralfeuerpatronen ab Kaliber 5,2 mm / .204 bis einschließlich Kaliber 6,4 mm / .243
    Bei 3104 Kaliber: alle Zentralfeuerpatronen ab Kaliber 6,5 mm / .257 bis einschließlich Kaliber 9,3 mm / .366
    Waffengewicht: höchstens 5000 Gramm; einschließlich Optik und Gewehrriemen
    Abzugswiderstand: beliebig
    Sicherung: Ein Sicherungssystem muss vorhanden sein.
    Visierung: Zielfernrohre mit höchstens 12-facher Vergrößerung. Weitergehende Vergrößerungen müssen gesperrt sein. Das Zielfernrohr muss mittig über dem Lauf liegen, eine seitliche Auslagerung ist nicht erlaubt.
    Schaft: Abmessungen: Maximalmaße - siehe nachfolgende Zeichnung
    Lochschäfte sind nicht erlaubt.
    Gewehrriemen: Die Verwendung eines Gewehrriemens ist nicht erlaubt.
    Scheibe: BDS-100m-Scheibe
    Anschlag: Stehend angestrichen

  • Zitat

    Und handelsüblich ist gleichzusetzen mit kombiniert!

    Das glaubst du aber nicht wirklich, oder...da ist eher der Wunsch der Vater des Gedankens.

    Und nochmal:

    Zitat

    Bei 3103 Kaliber: alle Zentralfeuerpatronen ab Kaliber 5,2 mm / .204 bis einschließlich Kaliber 6,4 mm / .243
    Bei 3104 Kaliber: alle Zentralfeuerpatronen ab Kaliber 6,5 mm / .257 bis einschließlich Kaliber 9,3 mm / .366

    Nix Flinte oder Flintenkaliber....

    Und er sprach: Das größte Rätsel, süßes Kind, das ist die Liebe - doch wir wollen es nicht lösen. (Heinrich Heine)

  • Du begibst dich da auf gewaltig dünnes Glatteis.

    Hier erstmal der BKA Feststellungsbescheid für die Saiga MK:

    http://www.bka.de/nn_205618/Shar…uechseSaiga.pdf

    Daraus geht hervor, dass die Waffe eindeutig vom Verbot der schießsportlichen Verwendung erfasst ist. Der Verband bestätigt dir ja nur das Bedürfnis für eine Selbstladebüchse im entsprechenden Kaliber. Waffen wie die Molot Vepr standard sind da beispielsweise zugelassen (siehe entsprechender BKA Feststellungsbescheid), daher auch die Bedürfnisbestätigung vom Verband in diesem Kaliber. Natürlich kannst du hergehen und einfach eine andere Waffe in dem Kaliber kaufen (sofern das ein Händler mitmacht). Das kann aber nach hinten losgehen. Dein Amt mag das vielleicht erstmal anders sehen, sie liegen damit aber definitiv falsch (wenn auch in diesem Fall mal ausnahmsweise zu Gunsten des Schützen), da sie sich nicht einfach über einen BKA Bescheid hinwegsetzen können.
    Ich würde das an deiner Stelle jedenfalls nicht so an die große Glocke hängen. Kann nach hinten losgehen, wenn das mal ein findiger SB bemerkt bzw die Stelle mal neu besetzt wird.

  • Tja, dies ist nun der Moment an dem Jailbird25 sich Gedanken um das gepostete Bild machen sollte.... :whistling:

    Und er sprach: Das größte Rätsel, süßes Kind, das ist die Liebe - doch wir wollen es nicht lösen. (Heinrich Heine)

  • Zitat

    Du begibst dich da auf gewaltig dünnes Glatteis.

    Das Eis wird immer dünner....

    Zitat

    Sicher glaub ichs, weil wir hier alle das im BDS schiessen. Und ich denke nicht, das sich ein ganzer Verband irrt.

    Dann ist es leider so, das ihr alle da Mist baut und eure waffenrechtliche Zuverlässigkeit bereits den Freitod begangen hat. Und diejenigen, die bei euch im örtlichen Verbandsstübchen womöglich gar eine kombinierte Waffe auf Grundlage der 3103/3104 als erste Waffe auf einer gelben genehmigen, sollten ihren Stuhl schnell räumen:

    Sieh dir selber auf Seite 16 eures Sporthandbuchs vom 19.06.2015 zur Disziplin Jagdgewehr die verbindliche Definition/Zeichnung des Textes bzw.der Waffe an.
    Da steht bezüglich dem Glas "über dem Lauf" (Einzahl!)
    Schau dir die Zeichnung an...Die abgebildete Skizze zeigt EINEN Lauf mit max. Durchmesser von 26 mm. Die Skizze läßt schon alleine deswegen keinen Spielraum für die Vermutung auch Kombinierte Waffen wären zugelassen.

    http://www.bdsnet.de/downloads/bds_…_19-06-2015.pdf

    Kann es ein, das mit der Saiga MK und der Kombinierten bereits zwei Waffen bei dir in den Schränken stehen, die sportlich nicht zugelassen sind..?... :sleeping:

    Und er sprach: Das größte Rätsel, süßes Kind, das ist die Liebe - doch wir wollen es nicht lösen. (Heinrich Heine)

  • Hast recht, dem ist vorbehaltlos zuzustimmen. Vielleicht kann es ja ein Mod trennen/verschieben.

    Und er sprach: Das größte Rätsel, süßes Kind, das ist die Liebe - doch wir wollen es nicht lösen. (Heinrich Heine)

  • Mit einem Antrag auf Genehmigung beim BKA geht das aber! Sinnlos veraltete Gesetztestexte oder BKA Bescheide kann ich auch posten, leider sind die nicht mehr up to date. Sondergenehmigungen werden dafür erteilt mit glaubhafter und nachweißlicher Begründung.

    Der Wettkampf wird hier Bundesland weit ausgetragen. Die Sportschützen die damit dran teilnehmen haben diese Waffe regulär eingetragen.
    Du musst nur nen langen Atem haben und das beantragen!

    Das gleiche gilt für das SKS Simonov mit Standard Schäftung.

    http://www.schuetzenverein1990-hoyerswerda.de/files/Ausschre…schnur-2015.pdf