schießen im eigenen garten

Es gibt 63 Antworten in diesem Thema, welches 12.854 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (15. Mai 2006 um 09:21) ist von Ulrich Eichstädt.

  • hallo zusammen,
    anscheinend versteht hier niemand so richtig das ich mich an das waffengesetz halten will,muß.
    anwalt und kleine kinder in der unmittelbaren nachbarschaft.
    was ich mir von diesem theard eigentlich erhofft hatte waren einige kreative vorschläge ,aber das wahr wohl nix.
    ich kann mir gut vorstellen das wenn ich im garten schieße auch mal einer meiner nachbarn vorbei kommt und mit machen möchte.
    da ich ja nicht nur mit meiner eigenen ,,unfähigkeit,, im umgang mit waffen rechnen muß sondern auch mit deren ,,unfähigkeit,, will ich die gafahr für alle so gering wie möglich halten.
    stellt euch doch nur mal vor
    es lößt sich unbeabichtigt ein schuß und trift ein kind
    was denkt ihr was dann los ist.
    darauf laß ich mich nicht ein,daher sicher oder gar nicht.
    es muß doch möglich sein dieses vorhaben in die tat um zusetzen.
    es kann doch nicht sein das alle die im garten schießen ,mit der möglichkeit andere ausversehen zu verletzen schießen.
    liebe grüße
    dodobaerchen , monja

    Für meine Unwissenheit kann ich nicht´s,denn zum lernen bin ich hier.
    Ein schlauer Mensch hat mal behauptet es gibt keine dummen Fragen, und trotzdem hab ich welche.

  • Also wenn du das mit der Gerage so machst wie in der Skizze, dann is doch alles OK.
    Du kannst nur wegen Ruhestörung angezeigt werden, wenn du dich nicht an die Zeiten hällst.
    Die Nachbarn können natrülich auch so eine Anzewige machen, d.h. nicht das sie Recht bekommen, aber mit einen Polizeibesuch must du eben rechnen.
    Sonnst kann die keiner was. wenn du dich an die Vorschrieften hällst. Wichtig ist das keine Leute deinen Garten betreten wenn du aus der Garage schießt, denn du must trotz allen dafür sorgen das keien Personen verlezt werden können, auch wenn es auf deinen Grundstück ist. Könnte ja sein das Nachbars Kinder mal kommen. ....

    LG

    :F: LG300 XT Alutec "Evolution" , Weihrauch HW 100/ 85, Suhler 49a , Diana, S&W 686,6" & Walther CP88 6" , ... :n1:

  • Zitat

    Original von dodobaerchen1
    hallo zusammen,
    anscheinend versteht hier niemand so richtig das ich mich an das waffengesetz halten will,muß.


    Nichts anderes haben wir dir hier geraten !

    Zitat

    Original von dodobaerchen1
    anwalt und kleine kinder in der unmittelbaren nachbarschaft.
    was ich mir von diesem theard eigentlich erhofft hatte waren einige kreative vorschläge ,aber das wahr wohl nix.


    Ich denke Vorschläge hast du auch bekommen, umsetzen mußt du sie schon selber.

    Ich bin mir nicht sicher, ob hier ein schweres Verständigungsproblem vorliegt, oder du einfach nicht begreifen WILLST, was dir hier von mehreren gesagt wurde.
    Die Möglichkeiten die du hast sind alle genannt worden, und das wirklich mehrmals.
    Wenn dir das alles nicht passt oder zu aufwendig oder trotzdem zu gefährlich ist, dann mußt du halt auf das Schießen im Garten verzichten, so einfach ist das.
    Gruß
    Ralph

  • Auch ich fasse es langsam nicht mehr: :new16: :confused2:

    du hast jetzt hier über vier Forumsseiten mit je 20 Beiträgen jede Menge Hinweise, weiterführende Links, Gesetzeszitate, Zeichnungen und wasweißichnochalles erhalten und bist immer noch nicht zufrieden??

    Außerdem nervt es wirklich, daß ausgerechnet Du jetzt unterstellst, irgendjemand habe dir zum Verstoß gegen das Gesetz geraten, wir haben auch vom ersten Startposting an kapiert, daß du dich daran halten willst - warum also immer wieder diese Verdrehungen?

    Wenn die Gegebenheiten in DEINEM Garten und in DEINER Garage eben nicht so sind, wie es zum sicheren Schießen notwendig ist, wirst du umziehen oder aufs Schießen verzichten müssen

    In diesem Thread ist alles gesagt worden, zwar noch nicht von allen, aber darauf warten wir auch nicht mehr - tut mir leid, es sieht fast so aus, als wolle uns hier ein Forumstroll wochenlang beschäftigen, und das bremse ich ab.