schießen im eigenen garten

Es gibt 63 Antworten in diesem Thema, welches 12.846 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (15. Mai 2006 um 09:21) ist von Ulrich Eichstädt.

  • Zitat

    Original von uxor
    Eine Runde drehen und man kommt immer wieder an der gleichen Stelle aus.
    Das hatten wir doch alles schon x -mal.


    ja, aber das schöne bei diesen Diskussionen sind ja gar nicht die vernünftigen und hilfreichen Antworten, sondern die besonders blöden Fragen und Antworten.
    Das macht das ganze schon wieder unterhaltsam.

    *lol*

  • hallo zusammen,
    so jetzt noch mal für alle die beim lesen einiges ,,übersehen ,,haben
    1.weiß ich das ich in meinem garten schießen darf wenn das geschoß das befriedete grundstück nicht verlassen kann.
    2.aus der garage raus ,will ich nicht denn dann schieß ich in richtung nachbarn und strasse.

    ist mir zu gefährlich die nummer

    3. jetzt noch mal ganz klar

    aus welchen materialien müßten die schutzwände bzw das dach mindestens sein damit da kein geschoß durch kann.

    nur steinmauern kann ich mir nicht vorstellen.
    lg
    dodobaerchen , monja

    p.s.
    auch einigen leuten ,die schon länger als ich im vorum sind schien nicht klar zu sein das sie auch nach oben absichern müßen und nicht nur recht,links und das ziel.soviel dazu das es hier schon x mal durchgekaut wurde

    Für meine Unwissenheit kann ich nicht´s,denn zum lernen bin ich hier.
    Ein schlauer Mensch hat mal behauptet es gibt keine dummen Fragen, und trotzdem hab ich welche.

  • wie wärs denn, wenn du einfach mal deine nachbarn kontaktierst?

    so eng sehen die das oft nicht, hab ich auch gemacht. sofern man mit einem lg vorsichtig ist, kann man das risiko auch minimieren. oder bu baust dir einen kleinen schacht mit lochblende am ende, in den du den lauf schiebst...

  • Aber wenn die Mündung im Rohr ist, wie kann man dann noch halbwegs mit der offenen Visierung schießen? :confused2:

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
    -Wenn du im Sarg liegst, haben sie dich das letzte Mal reingelegt!-

  • hallo zusammen,
    alleine mir die erlaubnis der nachbarn einzu holen ist mir nicht genug.
    wenn was passiert ist das geschrei groß
    weder hab ich lust auf die ,,grünen,, noch auf ne kaputte kaffee tasse meines nachbar geschweige denn das auch nur ein lebewesen dabei zu schaden kommt.

    zum thema nachbarn zur linken.
    die tochter war eben hier,die ist genauso alt wie ich, als ich ihr erzählt habe das ich eventuell vorhabe mit einem luftgewehr im garten zu schießen hat sie nur ganz ,,dezent,, die farbe verloren und die schweißperlen traten auf die stirn.

    at germi.

    gute frage ,kann die jemand beantworten

    außerdem ist die materialfrage immer noch nicht beantwortet. :lol: ???

    lg
    dodobaerchen , monja

    Für meine Unwissenheit kann ich nicht´s,denn zum lernen bin ich hier.
    Ein schlauer Mensch hat mal behauptet es gibt keine dummen Fragen, und trotzdem hab ich welche.

  • Ich habe hier einfach so geschossen, mein Hof hier ist komplett von umbaut so das nirgendwo eine Kugeln hinkann.
    Nach oben wird sowieso nicht geschossen, sonst wird mir evt. noch unterstellt, ich würde terroristische Aktivitäten betreiben und versuchen die Flugzeuge abzuschießen die sich im Landeanflug auf FRAPORT befinden abzuschießen :laugh:

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
    -Wenn du im Sarg liegst, haben sie dich das letzte Mal reingelegt!-

  • hallo zusammen,
    es geht grundsätzlich nicht darum ob du nach oben schießt oder nicht,denn sogar ich weiß das mein ziel eigentlich vor mir liegt.
    es geht auch um die schüße die sich eventuell bei nicht sachgemäßer handhabung lösen können ,so ausversehen beim falschen anheben der waffe oder was weiß ich wo.
    grundsätzlich gilt das geschoß darf das grundstück nicht verlassen können auch nicht nach oben.
    lg
    doodbaerchen ,monja

    Für meine Unwissenheit kann ich nicht´s,denn zum lernen bin ich hier.
    Ein schlauer Mensch hat mal behauptet es gibt keine dummen Fragen, und trotzdem hab ich welche.

  • Das Gewehr bleibt bei mir bis kurz vor Schussabgabe gesichert, und die Mündung zeigt immer zum Ziel, selbst wenn ich das Gewehr ablege.

    Und das mit dem nach oben war ein Scherz ;)

    Natürlich darf man nach oben schießen, aber es darf nur auf dem eigenen Grundstück wieder runterkommen. Ansonsten dürfte man mit der Schreckschuss keine pyrotechnischen Effekte an Silvester verschießen. Die werden nach oben abgeschossen, aber dürfen nur auf dem eigenen Grundstück runterkommen.

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    -Wenn du im Sarg liegst, haben sie dich das letzte Mal reingelegt!-

    Einmal editiert, zuletzt von germi (12. Mai 2006 um 22:07)

  • hallo zusammen,
    trotzdem darf ich auf privatgelände nicht schießen wenn ich nicht gewährleisten kann das daß geschoß das grundstück nicht verlassen kann. auch nicht nach oben
    lg
    dodobaerchen , monja

    Für meine Unwissenheit kann ich nicht´s,denn zum lernen bin ich hier.
    Ein schlauer Mensch hat mal behauptet es gibt keine dummen Fragen, und trotzdem hab ich welche.

  • Also, ganz kurz gesagt: im Garten darf, wenn .............................
    Und das "wenn" ist so aufwendig das man das Schießen im Garten vergessen kann.

    Was die Materialfrage betrifft: Ich nehme an das da Material für den Kugelfang gemeint ist.
    Da wurde bereits so viel drüber geschrieben das man sicher drei Abende braucht um alles zu lesen. Darum hier nochmals einfach und kurz: Ein Verpackungskarton gefüllt mit Omas Pelzmantel.
    Wenn sie sich mal über die Löcher beschwert, das waren halt die Motten. *lol*
    Da geht auch bei 10000 Schuß noch nichts durch. Höchstens das der Boden rausfällt.

    Auf dem Foto mein Kugelfang im Wohnzimmer. Vom AL..

    Obba Gerrit

  • hallo gpb,
    nein das material vom kugelfang war nicht gemeint.denn darüber hab ich hier im forum genug gefunden.
    trotzdem lieben dank. den das war ne info die ich hätte eventuell gut gebr. können.
    ich meinte eigentlich die materialien die ich um ,,mich,, und die ca. 12,50 bauen muß so das es nicht als baumaßnahme angeshen werden kann sondern auch wieder abgebaut werden kann.denn der garten soll ja auch noch anders genutzt werden können.
    lg
    doodbaerchen ,monja

    at germi
    und was ist wenn der schuß nicht genau senkrecht ,,abgeht,, sondern in schräglage.dann kommt er wahrscheinlich nicht im eigenen garten runter
    und das gilt zu vermeiden.
    lg
    dodobaerchen ,monja

    Für meine Unwissenheit kann ich nicht´s,denn zum lernen bin ich hier.
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    Einmal editiert, zuletzt von dodobaerchen1 (12. Mai 2006 um 22:23)

  • Zitat

    Original von dodobaerchen1
    ..........ich meinte eigentlich die materialien die ich um ,,mich,, und die ca. 12,50 bauen muß so das es nicht als baumaßnahme angeshen werden kann sondern auch wieder abgebaut werden kann.denn der garten soll ja auch noch anders genutzt werden können.............
    dodobaerchen ,monja


    Da zu fällt mir nur ein: ein Tunnel aus Sperrholz, 30 x 30 cm und entsprechend lang dürfte genügen. Und so gebaut das man ihn auf die Seite schieben kann.

    Obba Gerrit

  • Also bei mir kommt der im eigenen Garten runter, der ist lang genug.

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
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  • Ich wollte ja auch keine sinnlose Diskussion hervorrufen, sondern auf die "Eigenartigkeit" der Gesetze hinweisen.

    Ich schieße natürlich auch im Garten ganz klar, und ich habe einen Kasten der ist ca. 30 mal 50 cm und mit variabler Höhenverstellung. Das wars - nun gut wenn ich Fun schießen mache mit Freunden, dann gehe ich in meinen HOF hinein.

    Man sollte auf jedenfall die Nachbar einbeziehen. Scheißstand hin oder her - es knallt ja und das verstehn die Leute nicht.

    LG

    :F: LG300 XT Alutec "Evolution" , Weihrauch HW 100/ 85, Suhler 49a , Diana, S&W 686,6" & Walther CP88 6" , ... :n1:

  • Zitat

    Original von dodobaerchen1
    das geschoß darf das grundstück nicht verlassen können auch nicht nach oben.

    Wie hoch sind eigentlich eure Grundstücke im Schnitt? Müssen Schießstände besonders hoch sein?

  • rein theoretisch dürfte ein Grundstück nach oben nur durch die Hoheit der Luftlinien begrenzt sein.
    Wobei man auch vom eigenen Grundstück wohl keine Rakete ohne Genehmigung abschiessen darf, die eine bestimmte Höhe überschreiten könnte.
    Da können hier die Raketenmodellbauer sicher richtiges zu beitragen.

    Schießstände haben keine Höhenbegrenzung. Lediglich das Geschoß darf nicht über die Grenzen des Grundstückes hinauskommen dürfen können. Bei JEDEM Schießstand.

    holo
    Gesetze sind fast immer irgendwie 'eigenartig'. Sie sollen eigendlich ALLE Eventualitäten abdecken, können das aber nie.
    Also ist es zB völlig sinnlos, Schalldämpfer für Sportschützen zu verbieten und gleichzeitig die Schiesszeiten wegen Lärmbelästigung zu reglementieren.

    Man muss eben mit Gesetzen leben, ob es passt oder auch nicht.
    Und man sollte diese dann auch einhalten, wie wir das in diesem öffentlichen Forem besonders tun.

    Du hast es ja gut beschrieben: Nachbarn sind des Schützens Feind.
    Die Polizei kommt nur, wenn sie jemand ruft.

    Eddi

    Ich brauch es nicht, so sprach der Rabe.
    Es ist nur schön wenn ich es habe.
    H. Peters (Peters Stahl)

  • Zitat

    Original von edbru
    Schießstände haben keine Höhenbegrenzung. Lediglich das Geschoß darf nicht über die Grenzen des Grundstückes hinauskommen dürfen können. Bei JEDEM Schießstand.

    Keine Regel ohne Ausnahme - in Munster schießt die Bundeswehr sogar über den Ort hinweg, von einem Schießstand zum anderen. Allerdings juckt die das Waffengesetz nicht sonderlich, und 155mm haben wohl deutlich mehr als 7,5J ;)

    Rheinländischer Europäer.

    "Wenn ich bei Magdeburg in die norddeutsche Tiefebene komme, beginnt für mich Asien." - Konrad Adenauer

  • das mit dem schiessen im garten ist echt ne sache, die du mit deinen nachbarn abklären solltest.
    ich z.B. schiesse seit jahren bei mit im garten, und die nachbarn haben nichts dagegen einzuwenden.manchmal kommt sogar einer vorbei, der dann auch ein paar schüsse macht ;)

  • hallo zusammen,
    es ist ja schön zu hören das daß bei euch ,einigen, so toll klappt.
    ich will das aber nicht ,,illegal,, machen.
    denn wenn doch etwas passiert kriegen die mich an den a... und nicht die anderen bei denen es ,,ewigkeiten,, gut gegangen ist.
    vieleicht versteht ihr mich eher wenn ihr wißt das hier in der nähe kleine kinder wohnen und ein anwalt.
    mich würde es auch nicht wundern wenn nach einiger zeit mal ein nachbar vorbeischaut und auch mal schießen möchte .
    was wenn er 18 ist ja auch nicht das thema wäre nur was ist wenn da was passiert.
    ich hab ja noch ein paar monate zeit,vieleicht komme ja irgendwie zu einer guten idee.
    lg
    dodobaerchen ,monja

    Für meine Unwissenheit kann ich nicht´s,denn zum lernen bin ich hier.
    Ein schlauer Mensch hat mal behauptet es gibt keine dummen Fragen, und trotzdem hab ich welche.

  • Zitat

    Original von SEV-one
    das mit dem schiessen im garten ist echt ne sache, die du mit deinen nachbarn abklären solltest.
    ich z.B. schiesse seit jahren bei mit im garten, und die nachbarn haben nichts dagegen einzuwenden.manchmal kommt sogar einer vorbei, der dann auch ein paar schüsse macht ;)

    Sag ich doch :lol:. Das beugt Missverständnissen vor und man macht sich auch noch paar Freunde.

    LG

    :F: LG300 XT Alutec "Evolution" , Weihrauch HW 100/ 85, Suhler 49a , Diana, S&W 686,6" & Walther CP88 6" , ... :n1: