Meldepflicht für C02 Waffen?

Es gibt 8 Antworten in diesem Thema, welches 2.706 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (6. April 2006 um 19:29) ist von gunimo.

  • Morgen,
    ich habe da mal eine Frage. Wie ist es bei Euch in Deutschland. Beim Kauf einer freien "F" Co2 Waffe, wird diese vom Händler oder gegebenenfalls von Euch selbst bei der für Euren Wohnort zuständigen Polizeibehörde gemeldet? Oder behält der Händler einfach in seinem Archiv einen Hinweis wem er welche C02 Waffe erkauft hat.
    Ich besitze nämlich eine Beretta FS 92 und eine Walther CP88. Beide von der Firma Umarex. Beide wurden als freie Waffen verkauft. Bei Beiden musste ich richtigerweise eine Idetitätskarte hinterlegen. Beide Waffen tragen eine Identificationsnummer, welche auf dem Verkaufsdokument aufscheint. Nun wollte ich die Beretta weiter verkaufen. Mir wurde im Sportschützenverein gesagt, dass ich damit vorsichtig sein muss, denn wenn der Käufer die Beretta nicht bei der örtlichen Polizei meldet, scheint dir ewig auf meinem Namen auf. Ich war überrascht. Werde mal zur 100% Bestätigung bei der Polizei nachfragen. Jetzt bin ich aber neugierig ob das in Deutschland oder Österreich auch so ist.

    Schönen Tag

    Gerlinde

  • Hi,

    nein das ist mal eine Sache die bei uns in Deutschland noch nicht so gemacht wird.
    Freie Waffen werden nirgens registriert.

    Gruß C.C.

    Zeige einem schlauen Menschen einen Fehler und er bedankt sich.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen!

  • huhu,

    also hier in D-Land darfste ab18 ne "F" co2-Waffen kaufen/verkaufen, und wenn du sie verkaufst, mußte halt drauf achten (Personalausweiskopie per Email,Fax,Brief, persönlich) das die Person min. 18Jahre alt ist.

    Für Schrecksschuss (SSW, Gas-Signal-Waffe) gilt dasselbe, sowie für Softairwaffen ab 0,5joule.

    Gruß
    Martin

  • Hallo

    Und wie sieht es mit Waffen aus , die vorher WBK pflichtig waren und dann ge"F" worden sind , zb. auf LEP umgebaut worden sind , da sie ja vorher meldepflichtig waren ?

    Gruss - hotshot

  • Zitat

    Original von hotshot
    Und wie sieht es mit Waffen aus , die vorher WBK pflichtig waren und dann ge"F" worden sind , zb. auf LEP umgebaut worden sind , da sie ja vorher meldepflichtig waren ?

    Gute Frage.. sobald die GeFt wurde müsste die aus der WBK ausgetragen werden. Wie das dann genau abläuft, welche Dokumente man da ans Amt geben muss und was die dann unter "Überlassen an" eintragen würde mich auch mal interessieren.

    Ich Vermute mal das es wie beim Vernichten ist... da wird soviel ich gehört habe dann der Büchsenmacher oder das Stadtamt als "Überlassen an" eingetragen, und über das jeweilige Waffenbuch die Vernichtung eingetragen. :new16:

    Stell' Dir vor, es ist Krieg und keiner geht hin. Dann kommt der Krieg zu Dir. Willst Du jedoch Gutmensch sein, behalt' einfach die Hälfte ein.

    Einmal editiert, zuletzt von Erklärbär (2. April 2006 um 14:33)

  • diese umbauten darf nur ein büma machen .
    da die waffe beim ankauf ins waffenhandelsbuch eingetragen wird , kommt da
    beim umbau áuf lep eben ein entsprechender vermerk rein und damit hat der
    büma dann genüge getan und auch wer den umbau getätigt hat lässt sich lange zeit
    nachvollziehen . diese umbauten dürfen aber nicht alle büma´s machen .


    Zitat

    Gute Frage.. sobal die GeFt wurde müßte die aus der WBK ausgetragen werden. Wie das dann genau abläuft, welche Dokumente man da ans Amt geben muß und was die dann unter "Überlassen an" eintragen würde mich auch mal interesieren.


    na der büma stellt ein bescheinigung über umbau / unbrauchbar gemacht aus
    und die behörde trägt dann die waffe aus der wbk aus , dort wo der käufer steht ,
    kommt dann der umbau hin .

    erwin

    Wir machen unsere FT Ziele jetzt selber Selber oder bauen diese um Umbau

    Einmal editiert, zuletzt von bart (2. April 2006 um 14:36)

  • Brauch man für ne "F" Waffe nicht so eine Besitzkarte wenn man sie tragen will? Oder ist das hier nicht das Thema?

    Suck out kommt immer!

    Da ich Privatposter bin keine Garantie oder Rücknahme sinnloser oder schwachsinniger Posts. Lesen Sie nur wenn Sie damit einverstanden sind.

  • Zitat

    Original von nuplan
    Brauch man für ne "F" Waffe nicht so eine Besitzkarte wenn man sie tragen will? Oder ist das hier nicht das Thema?

    Au-weia, jetzt geht aber alles durcheinander.

    Das Führen (zugriffbereite Tragen) einer scharfen Waffe, bedarf eines Waffenscheins.

    Die Besitzerlaubnis einer "scharfen" Waffe, z. B. als Sportschütze oder Sammler, ist an eine Waffenbesitzkarte (WBK) gekoppelt. Diese berechtigt lediglich zum reinen Besitz und erlaubt das Verbringen (Transport) z. B. zu einem zugelassenen Schießstand. Nur dort darf die Waffe geschossen werden.

    Eine :F:-Waffe darf man frei ab 18 Jahren besitzen und im eigenen Besitzum nutzen. Das Führen ausserhalb des befriedeten Besitztums bedarf eines Waffenscheins, analog dem Führen einer "scharfen" Waffe.

    Der sog. "Kleine Waffenschein" berechtigt ausschließlich zum Führen von PTB-Schreckschusswaffen.

    Die "SUCHEN"-Funktion födert zu diesem Thema eine Vielzahl an hilfreichen Beiträgen zu Tage.