Hallo leute wie is das in der schweiz mit Waffenrechten? Darf man ein Luftgewehr in die schweiz verschicken?
Rechtliche frage
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Monk -
30. März 2006 um 16:57 -
Geschlossen
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Die Ausfuhr aus D ist fuer
Waffen kein Problem.
Obs in die Ch eingefuehrt werden darf, kann Dir sicher jemand von http://www.protell.ch sagen
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Die waffe hat kein F ist eine Haenel Suhl 113....
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Soweit ich weiß, dürfte das kein Problem sein. Es gab hier schon Schweizer die sich in Deutschland eine CO2-Pistole bestellt haben. Das
ist auch nicht unbedingt notwendig, das ist rein deutsch.
Gruß
Marcel -
Hallo Nachbar...wie meine vorredner schon sagten.. sollte keine probleme machen.
Eigentlich nichts, ausser bei messern.
MfG
darko -
Ja, z.B. ist in der Schweiz das Führen von Klappmessern die mit einer Hand zu Öffnen sind verboten.
Gruß
Marcel -
ok hatte schon bedenken weil cih bei der post anggeben mußte was ich liefere weil die da wohl reingucken werden hab dann einfach freizeitartikel gesagt *lol*!