Rechtliche frage

Es gibt 6 Antworten in diesem Thema, welches 1.837 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (30. März 2006 um 18:51) ist von Monk.

  • Die Ausfuhr aus D ist fuer :F: Waffen kein Problem.

    Obs in die Ch eingefuehrt werden darf, kann Dir sicher jemand von http://www.protell.ch sagen

    Ja, verzeihlich ist der Großen Übermut und Tyrannei,
    Denn zu groß und niederträchtig Ist des Deutschen Kriecherei.
    (H.v.Fallersleben und leider immer noch topaktuell)

  • Soweit ich weiß, dürfte das kein Problem sein. Es gab hier schon Schweizer die sich in Deutschland eine CO2-Pistole bestellt haben. Das :F: ist auch nicht unbedingt notwendig, das ist rein deutsch.

    Gruß
    Marcel

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
    -Wenn du im Sarg liegst, haben sie dich das letzte Mal reingelegt!-

  • Hallo Nachbar...wie meine vorredner schon sagten.. sollte keine probleme machen.

    Eigentlich nichts, ausser bei messern.


    MfG
    darko

  • Ja, z.B. ist in der Schweiz das Führen von Klappmessern die mit einer Hand zu Öffnen sind verboten.

    Gruß
    Marcel

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
    -Wenn du im Sarg liegst, haben sie dich das letzte Mal reingelegt!-

  • ok hatte schon bedenken weil cih bei der post anggeben mußte was ich liefere weil die da wohl reingucken werden hab dann einfach freizeitartikel gesagt *lol*!