Hallo.
Jetz Mal ne rein Theoretische Frage:
Sind die zwei Griffteile eines Butterfly Messers, also ohne Klinge verboten? währen ja dann nur noch 2 Metallteile, mit Löchern drin.
und ist die Klinge eines Butterflymessers, getrennt vom Doppelgriff verboten? ist ja nur n Stück scharfgeschliffenes Metall.
wäre durch einen Umbau eines "richtigen" Butterflys zu einem "Spielzeug" wie im Anhang zu sehen ist legal? (im Ausland natürlich, wo der Besitz des "richtigen" Messers erlaubt ist).
Und wie schaut es mit einem Stiletto aus, wenn die Feder der Springmechanik fehlt, ist es dann immer noch verboten??
Es ist ja dann kein Springmesser mehr im eigentlichen Sinne.
ist dann ja eher n Klappmesser mit Springmesser Design, welches dann ja nicht unter das Waffengesetz fallen würde.
Danke Für eure Antworten.
Und bitte unterlasst Antworten, in denen mir vorgeworfen wird illegale Gegenstände zu besitzen, da ich mich vor eventuellem Kauf und Umbau im Ausland (östereich) informieren wollte.
Das Bild ist bei aermeldolch.com geklaut.