Frage zum Gesetz: Dekowaffen

Es gibt 6 Antworten in diesem Thema, welches 3.964 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (23. Februar 2006 um 00:49) ist von Dullenjoe.

  • Moin!

    Meine Frage lautet: Woran erkenne ich, ob eine (ehemals scharfe) Dekowaffe 100% legal ist?

    Ich frage lieber, bevor ich käuflichen Erwerb in Erwägung ziehe ;)

    Müssen bestimmte Teile auf eine bestimmte Art abgeändert sein und müssen Stempel vorhanden sein?


    Oder reicht es wenn jemand ein bisschen hier und ein bisschen dort was zu geschweißt hat?


    Gruß
    Patsch

    Einmal editiert, zuletzt von Patsch (22. Februar 2006 um 06:35)

  • Ok, danke, genau danach habe ich gesucht :)

    Aber wie ist das mit Angeboten (z.b.) in Auktionshäusern wo der Verkäufer schreibt "Inklusive Magazin (...Ein vorhandenes Magazin muss mit dem Waffengehäuse fest verschweißt sein...) und man kann sogar durchladen (...Der Verschluss muss dauerhaft funktionsunfähig gemacht worden sein...) und mit einem Klick abdrücken (...Der Auslösemechanismus muss dauerhaft funktionsunfähig sein...)"? Außerdem sehe ich bei Auktionen nie eine Bescheinigung.

    Das verwirrt mich jetzt leicht ... ist die Gefahr wirklich so groß dass man sich da waffenrechtlich auf Glatteis begibt oder seh ich das alles zu arg?

    Patsch

    Einmal editiert, zuletzt von Patsch (22. Februar 2006 um 13:51)

  • ...genau das habe ich mich auch grad gefragt, weil ich mit dem Gedanken gespielt habe, auch eine Deko-Waffe zu kaufen - nach den oben genannten Vorgaben werde ich wohl keine finden...

    :ptb: :[|]: Mauser HSc 90 :[|]: :ptb:
    ...und alle anderen im Avatar mal gehabt...

  • Hallo ulli s,

    da stimme ich Dir zu :laugh:

    Diese Angebote sind aber leider selten, oder gehen auf Auktionen in die Höhe,weil es immer noch Leute gibt die zurückbauen wollen :dafuer: und dann :knast:
    Gruß Uwe

    Man soll keine Dummheit zweimal begehen, die Auswahl ist schließlich groß genug. ( Jean-Paul Sartre )