Hallo, hätte mal eine frage,
nen Bekannter von mir ist im mom in den USA nd könnte mir
einen Laser für eine P22 (SSW) mitbringen.
Da es sich um ein Vitrinenmodell handelt, würde ich gerne wissen wie
bei sowas die Rechtslage aussieht?
gruß,
Raiser
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Hallo, hätte mal eine frage,
nen Bekannter von mir ist im mom in den USA nd könnte mir
einen Laser für eine P22 (SSW) mitbringen.
Da es sich um ein Vitrinenmodell handelt, würde ich gerne wissen wie
bei sowas die Rechtslage aussieht?
gruß,
Raiser
Leider ist es verboten. Jedes Teil, das das Ziel anleuchtet, ist VERBOTEN!!!, leider.
Laser und Waffen passen in Deutschland einfach nicht zusammen, also lass es!
In DE dürfen keine Lampen oder Laservisierungen an Waffen angebracht werden, auch wenn's nur 'Vitrinenmodelle' sind.
auch nicht wenn ich den laser nicht montieren würde?
Ich baue im mom eine Plexiglasscheibe wo man die waffe
reinstecken kann, so ähnlich wie in einem Waffenkoffer.
Der laser würde dann so 5cm vor und unterhalb der P22
sitzen.
Das solte kein Problem sein. Ist ja dann nicht 'an der Waffe montiert' und somit dem Gesetzgeber wohl so ziemlich egal.
Dann wäre es evtl. legal, aber wenn mal der "Trachtenverein" oder ähnliches das sieht glaubt er dir nicht dass es nur zur Deko dient. Denn wer sowas besitzt will es auch benutzen.
das leuchtet wohl ein, bloß
was will man mit einem laser an einer SSW ?
Ist halt das Gesetz dass dies vorschreibt.
ZitatOriginal von desesperado
Das solte kein Problem sein. Ist ja dann nicht 'an der Waffe montiert' und somit dem Gesetzgeber wohl so ziemlich egal.
... falsch gedacht, ein Laser mit Montagevorrichtung für Waffen ist in DE Illegal, egal ob montiert oder nicht !!!!!!!!!!!
Auf keinen Fall !!
Sobalt du das an deine P22 anbringt steht sofort die Polizei vor deiner Tür und die nächsten 5 Silvester kannst du dann mit deinen Knackie Kollegen verbringen.
Ich wusste gar nicht das unsere Pfefferminzprinzen hellsehen können?
Nach 20min. klingelts also nachdem der Laser an der P22 ist? Nicht schlecht, ich sag ja...unsere Kriminaltechnik wird immer besser!
Spaß beiseite....auch wenn es verdammt schick aussieht und ne Augenweide ist im dunkeln mit der Waffe wie beim KSK rote Punkte in die Gegend zu projezieren, mir wäre es die sache nicht wert! Für den Laser wäre mir meine Zuverlässigkeit zu heilig.
Bring beim nächsten mal am besten nicht noch mal was aus den USA mit, die versuchung ist eben groß aber Deutschland duldet eben so ne spielereien nicht.
Habe ne frage ist es generell Verboten ein Laser anzubringen?
Was ist wenn der Laser nicht mehr funktioniert also keine lampe oder Diode drinn ist?
ZitatOriginal von Röhm_RG_96
Habe ne frage ist es generell Verboten ein Laser anzubringen?
Was ist wenn der Laser nicht mehr funktioniert also keine lampe oder Diode drinn ist?
Wurde schon gesagt, aber egal hier nochmal: Es ist VERBOTEN jegliche teile an Waffen anzubringen die das Ziel anstrahlen, d.h. Lase, Lampen u.Ä. sind VERBOTEN.
aaber nicht wenn sie DAUERHAFT unbrauchbar sind.. sonst bräuchte man ja für dekowaffen auch ne WBK
Und dann sind wir wieder bei der Diskussion, was dauerhaft eigentlich ist. Da gibts bereits einen Thread dazu. Man sieht ja bei Dekowaffen, wohin man sich da versteigen kann, um es ja sicher und dauerhaft zu gestalten. Beim letzten Thread hatten wir uns glaub ich auf ausgießen mit Kunstharz geeinigt?
In diesem Sinne: Lieber Finger weg!
Gruß
Heiko
ZitatOriginal von BigBorner
aaber nicht wenn sie DAUERHAFT unbrauchbar sind.. sonst bräuchte man ja für dekowaffen auch ne WBK
Sollte keine Rolle spielen da alleine die für Waffen geeignete Montage schon ein Verbotener Gegenstand ist.
Manche wollens offenbar nicht begreifen...
Ob das Ding funktioniert oder nicht, ist einem Laien wegen der Drohwirkung egal - es muß ja nicht strahlen und eingeschaltet sein. Das Verbotene, ich wiederhole es nochmals, ist die Vorrichtung am Laser, um ihn an eine Waffe zu montieren - egal ob SSW, Druckluft oder "echt".
Ein harmloseres Beispiel:
Eine Oma hat im Wohnzimmer einen alten Fernseher stehen. Kaputt, die Innereien rausgenommen und stattdessen ein Aquarium drin - trotzdem muß sie Gebühren zahlen, weil man die Innereine ja wieder reinsetzen und das Ding empfangsbereit machen KÖNNTE. (so haben mehrere Gerichte zugunsten der GEZ entschieden).
Laßt uns nicht über die Logik des Waffengesetzes diskutieren, nimm es einfach hin, daß für Waffen gedachte Laser in Deutschland verboten sind, egal ob sie funktionieren oder nicht und egal ob sie angebaut sind oder nicht.
Wenn dein Bekannter das Ding versucht einzuführen, wird er beim hiesigen Zoll rausgewunken. Und dann gilt folgender Absatz des Waffengesetzes:
§ 52
Strafvorschriften
(1) Mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer
1. entgegen § 2 Abs. 1 oder 3, jeweils in Verbindung mit Anlage 2 Abschnitt 1 Nr. 1.1 oder 1.3.4, eine dort genannte Schusswaffe oder einen dort genannten Gegenstand erwirbt, besitzt, überlässt, führt, verbringt, mitnimmt, herstellt, bearbeitet, instand setzt oder damit Handel treibt.
Und siehe da, unter dem Link findet man die Liste der verbotenen Waffen und Zubehörteile.
Da wir solche Dinge und geplante Waffengesetzverstöße auch beim 105. Mal hier nicht diskutieren...