Vorschriften oder Gesetze ...?

Es gibt 21 Antworten in diesem Thema, welches 5.729 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (26. Mai 2002 um 20:51) ist von Klepto.

  • Hallo, ich mal wieder...


    Habt ihr auf euren Seiten, oder vielleicht wisst ihr das auch so, Gesetzestexte über das Tragen von Messern?

    Wie sieht das zum Beispiel aus, wenn sich ein 20jähriger ein Survival-Messer oder sonstiges, größeres Messer (15-35cm Klinge) kauft?

    Geht das in Ordnung? Muß man was beachten oder ist das mitführen, transportieren in Tasche, Holster, Hülle untersagt?


    Hab davon zwar noch nix gehört, aber heutzutage brauchste ja für ein Feuerzeug schon fast ein Waffenschein usw.


    Wünsch noch einen schönen Tag...


    Euer Foggy

  • Hi ihr,


    ich hab den Gesetzestext zum Teil gelesen, aber so wirklich noch nicht verstanden. Vielleicht kann mir da jemand die fo´lgenden Fragen, ganz kurz, beantworten?


    ( Bin natürlich volljährig)

    1) Darf ich ein Springmesser mitführen?
    2) Darf ich ein Butterfly mitführen?
    3) Darf ich fesstehende Klingen mitführen?
    (10cm)
    4) darf ich Survival-Messer mit 20cm Klinge (oder etwas mehr mitführen)

    Sind nämlich alles Sachen, die mit gefallen und gar net so teuer sind... Aber wofür kaufen, wenn man die eh nicht haben darf???


    (Ich lauf nicht schwerbewaffnet durch die Gegend, aber wenn man mal zum Kumpel oder so geht, muß ma ja Angst haben, gleich ne Anzeige oder mehr zu kassieren)


    Ich HOFFE, ihr könnt mir weiterhelfen...

  • Zitat

    Original von Foggy
    (Ich lauf nicht schwerbewaffnet durch die Gegend, aber wenn man mal zum Kumpel oder so geht, muß ma ja Angst haben, gleich ne Anzeige oder mehr zu kassieren)

    Hi,

    unbestätigt, aber ich denke so geht's:

    Pack dein Messer auf dem Weg zu deinem Kumpel einfach in nen abschliessbaren Koffer (oder so).

    Das dürfte auch bei engster Auslegung des Gesetztes nicht als 'führen' betrachtet werden.

    In nem Lederholster / ner Lederscheide am Gürtel sähe das Ganze wieder anders aus.

    Gruss

    -------------------------------------------------------
    Nee, is klar.

  • Foggy: Grundsätzlich darfst Du alle Messer führen, die Du auch besitzen darfst. Ausnahmefall ist hier bei Veranstaltungen wie z.B. Volksfest o.ä. wo keine Hieb- und Stichwaffen (Dolche, Bajonette) geführt werden dürfen. Zu Deinen speziellen Fragen:

    1) Ja, wenn Klingenlänge nicht größer als 85 mm, nicht zweiseitig geschliffen, die Klingenmitte nicht schmäler ist als 14% der Klingenlänge und das Springmesser einen durchgehenden Rücken hat, der sich zur Schneide hin verjüngt.
    2) Butterflys darf man nach gültigem Recht noch besitzen also auch führen
    3) Generell ja, die Klingenlänge ist nur für Spring- und Fallmesser eingeschränkt. Wobei ein 10 cm langer feststehender Dolch beim Volksfest wiederum nicht geführt werden darf.
    4) Durch 3. bereits beantwortet.

    Dies mal generell als Faustregel. Wenn natürlich der kontrollierende Polizist anderer Meinung ist, kann es durchaus zu lustigen Szenen kommen bis hin zur Mitnahme des Messers und des Trägers aufs Revier, bis sich die Angelegenheit geklärt hat. Andererseits wird jeder vernünftige Mensch wohl kaum mit einem 20 cm Survival-Messer in der Stadt herumrennen, wäre etwas provokant. Wenn doch, sollte man sich nicht wundern, wenn man komisch angeschaut wird!

    FWR-Mitglied Nr. 5922

  • Also! Ich kenn jemanden , der ein SWAT Messer aus USA mitgebracht hat! So ein S&W Ding! Ziemlich fies! Ist das legal?
    Vielleicht kann mir der Moderator hier ja einen guten , HILFREICHEN! Tipp geben?
    Wie siehts aus? Ist das ok?

    mfg
    blinded

    CO2: Colt Government 1911 A1

  • Zitat

    Original von Blinded
    Also! Ich kenn jemanden , der ein SWAT Messer aus USA mitgebracht hat! So ein S&W Ding! Ziemlich fies! Ist das legal?
    Vielleicht kann mir der Moderator hier ja einen guten , HILFREICHEN! Tipp geben?
    Wie siehts aus? Ist das ok?

    mfg
    blinded

    Natürlich ist das legal! :vierk: Bei Messern gibt es schließlich nicht so strenge Regelungen, wie z.B. mit dem "F" bei Schuss- Waffen unter 7,5 Joule hier in Dt.! Bei Messern zählt besonders die Klingenlänge,usw..., welche bei dem SWAT- Messer nicht so lang zu sein scheint! Es ist also kein Problem...fast eher ein Taschenmesser! *gr*

    Politik ist die Kunst, die Leute daran zu hindern, sich um das zu kümmern, was sie angeht.
    [P. Valéry]

  • Das freut mich zu hören! ;D
    Was für beschränkungen bezüglich der Klingenlänge gibts denn?
    Ab wieviel cm ist so ein Messer verboten (falls die überhaupt verboten werden)????

    CO2: Colt Government 1911 A1

  • das kann man so pauschal auch nicht sagen.
    Im neuen "Kotte & Zeller" ist zB eine Machete mit 46cm Klingenlänge drinn (frei ab 18).
    Es kommt mehr auf die Form, Bestimmungszweck, zweiseitige Schneiden usw an.
    Überrasch hat mich, dass sogar ein Spezialdolch aus dem 2.WK mit Dreikantklinge frei ab 18 sein soll.

    Eddi

    Ich brauch es nicht, so sprach der Rabe.
    Es ist nur schön wenn ich es habe.
    H. Peters (Peters Stahl)

  • Hmmm...also woher weis man dann , ob ein Messer nun erlaubt ist oder nicht?
    Scheint da ja nicht so klare bestimmungen zu geben!???

    CO2: Colt Government 1911 A1

  • Ich verweise mal auf den Gesetzestext,
    zu dem rugerclub in diesem Thread
    hier einen Link gepostet hat!
    Weiter oben: Aktuelle Wffg-Novelle für Messer

    Politik ist die Kunst, die Leute daran zu hindern, sich um das zu kümmern, was sie angeht.
    [P. Valéry]

  • Trotz allem: Gebrauchsmesser, wie Taschenmesser und sowas sind okay. Sie dürfen halt die schon beschriebenen Spezifika nicht überschreiten.

    Das Mitführen von Butterfly-Messern ist im Übrigen nur noch stark eingeschränkt gestattet! Die Dinger müssen jetzt Sollbruchstellen haben und müssen eine Verriegelung oder Arretierung im Schliessmechanismus besitzen. Soll das schnelle "Zücken" der Dinger verhindern. Schmarrn, das! :crazy3:

    Wo hingegen ich noch kein Wort von den Freunden und Helfern abbekommen habe, wenn ich mit Schaukampfwaffen zu den Mittelalter-Märkten unterwegs bin. Mal ehrlich, so ein Zweihänder fällt doch weit mehr auf als so ein kleines Taschen-Metz!

    Aber stimmt schon, ein Survival Messer ist eher für den Outdoor und Campingbereich gedacht, nicht für unterwegs.

    Mit feststehenden Klingen gibt's da glaub' ich auch noch ein paar Bestimmungen.

    Springmesser und Einhand-Fallmesser sind generell verboten. ( Frag' nicht, wieso. Ist so. )
    wo hingegen Einhandmesser mit Schliessmechanismus geführt werden dürfen.
    Toll, was? :))

    :drink: Man ist nicht betrunken, solange man auf dem Boden liegen kann, OHNE sich festzuhalten!

  • Wirklich spitze *gr*
    Da scheinen sich einige Leute ganz oben echt Gedanken gemacht zu haben!
    Warum müssen Butterflys denn Sollbruchstellen haben???
    Wenn man mir so ein Ding in die Kehle rammt dann nützt mir die Sollbruchstelle ja viel! :cry:
    Ich glaub ich hol mir auch nen Zweihänder , dann bauch ich mir über sowas keine Gedanken zu machen , und über die Gesetzt auch nicht , der Zweihänder steht ja anscheinend außerhalb des Gesetztes! :crazy3:

    CO2: Colt Government 1911 A1

  • @ TheNameless:
    Heute um 20:15 auf 3-Sat Reportage über Ritter-Schaukämpfe! Könnte dich interessieren!
    Ich glaub 3-Sat , irgendein dritter jedenfalls!

    CO2: Colt Government 1911 A1

  • Nochmals zur Klarstellung und um Gerüchten vorzubeugen:

    Der Besitz von Messern ist nur dann verboten, wenn es sich um Spring- oder Fallmesser handelt! Minderjährige dürfen keine Hieb- und Stichwaffen kaufen oder besitzen (z.B. Dolche oder Bajonette). Alle anderen Messer unterliegen derzeit KEINEN gesetzlichen Beschränkungen, was den Besitz betrifft! Bei Spring- und Fallmessern gibt es aber eine Ausnahme im Rahmen des sogenannten "Taschenmesserprivilegs": Die Klinge darf max. 85 mm lang sein und sie darf nicht beidseitig geschliffen sein, muß einen durchgehenden Rücken haben und darf in der Klingenmitte nicht schmäler sein als 14% ihrer Länge!

    Was das Führen betrifft, gibt es für Messer, die als Hieb- und Stichwaffen gelten wie z.B. Dolche oder Bajonette die Einschränkung, daß diese nicht auf öffentlichen Veranstaltungen geführt werden dürfen (z.B. Volksfest oder ähnliches).

    Die Sache mit den Butterfly-Messern ist ebenfalls nicht richtig. Wenn schon solche Behauptungen aufgestellt werden, dann bitte mit entsprechendem Hinweis auf die gesetzliche Bestimmung dazu. Gerüchte bringen uns in der Frage legal oder illegal nicht weiter!

    Für nähere Info´s oder Fragen verweise ich an dieser Stelle auf das Forum Politik&Recht bei http://www.MesserForum.net

    FWR-Mitglied Nr. 5922

  • Aus Alt mach Neu:

    1. Die Grünen mit der lustigen Telefonnummer motzen dich zwar an, wenn Du ein blödes Taschenmesser am Gürtel direkt neben dem Handy hast. Aber wenn Du auf dem Weg zum Mittelaltermarkt mit Zweihänder, Streitaxt und Rabenschnabel bist, grüssen Sie nur freundlich.

    Wohingegen StreitHAMMER wiederum nicht erlaubt sind. Tolle Sache das!

    PS: Ich verweise auf die Produkte von Gil Hibben... Also wenn ich diese "Messer" bei mir führen darf, wenn ich das will - - - dann weiss ich auch nicht mehr.

    PPS: Fallen eigentlich Schlachtbeile und Saxe unter die Kategorie "Messer" oder sind das "Arbeitsgeräte"? Oder Küchenutensilien. Wobei ich wieder ein Auge auf den Fleischklopfer und das Filletiermesser werfe! Fehlt nur noch die dementsprechende Gürtelschlaufe!

    :drink: Man ist nicht betrunken, solange man auf dem Boden liegen kann, OHNE sich festzuhalten!

  • Zitat

    Original von Vogel75
    Nochmals zur Klarstellung und um Gerüchten vorzubeugen:

    Der Besitz von Messern ist nur dann verboten, wenn es sich um Spring- oder Fallmesser handelt!

    Ein Fallschirmjägerfallmesser gibt es doch bei Frankonia zu kaufen, oder ??

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  • Das mit Frankonia (und auch andere Läden) ist korrekt, aber die Fallmesser die auf dem Zivilmarkt verkauft werden (dürfen) haben alle eine kürzere Klinge als das Original!

    FWR-Mitglied Nr. 5922

  • Zitat

    Original von Vogel75
    Das mit Frankonia (und auch andere Läden) ist korrekt, aber die Fallmesser die auf dem Zivilmarkt verkauft werden (dürfen) haben alle eine kürzere Klinge als das Original!

    Dann sind das aber eigens für den zivielmarkt gebaute Messer, wenn die Klinge nämlich länger währe, könnte man die Klinge nicht ganz in den Griff schieben. :confused:

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