Beiträge von Vogel75

    Nochmals zur Klarstellung und um Gerüchten vorzubeugen:

    Der Besitz von Messern ist nur dann verboten, wenn es sich um Spring- oder Fallmesser handelt! Minderjährige dürfen keine Hieb- und Stichwaffen kaufen oder besitzen (z.B. Dolche oder Bajonette). Alle anderen Messer unterliegen derzeit KEINEN gesetzlichen Beschränkungen, was den Besitz betrifft! Bei Spring- und Fallmessern gibt es aber eine Ausnahme im Rahmen des sogenannten "Taschenmesserprivilegs": Die Klinge darf max. 85 mm lang sein und sie darf nicht beidseitig geschliffen sein, muß einen durchgehenden Rücken haben und darf in der Klingenmitte nicht schmäler sein als 14% ihrer Länge!

    Was das Führen betrifft, gibt es für Messer, die als Hieb- und Stichwaffen gelten wie z.B. Dolche oder Bajonette die Einschränkung, daß diese nicht auf öffentlichen Veranstaltungen geführt werden dürfen (z.B. Volksfest oder ähnliches).

    Die Sache mit den Butterfly-Messern ist ebenfalls nicht richtig. Wenn schon solche Behauptungen aufgestellt werden, dann bitte mit entsprechendem Hinweis auf die gesetzliche Bestimmung dazu. Gerüchte bringen uns in der Frage legal oder illegal nicht weiter!

    Für nähere Info´s oder Fragen verweise ich an dieser Stelle auf das Forum Politik&Recht bei http://www.MesserForum.net

    Zitat

    Original von Thommios
    Ich seh das so: wenn du sie erstmal HAST, kann sie dir "normal" keiner mehr "wegnehmen", und registriert bist du ja auch nicht irgendwo als Besitzer (ausser bei Bestellung vielleicht).

    Beim Kauf von Gas-/Signalwaffen wird der Name und das Geburtsdatum vom Händler notiert, war zumindest in meinem Fachgeschäft so. Wird das bei CO2 nicht gemacht? Wenn doch, kann man sehr wohl nachvollziehen, wer wann was gekauft hat!

    Waffentresore haben eine bestimmte Schutzklasse die unter anderem auch eine Mindestzeit vorschreibt, in denen sie dem Feuer widerstehen müssen. Bis diese Reserve aufgebraucht ist, sollte die Feuerwehr in jedem Fall vor Ort sein, sonst wird´s kritisch.

    Foggy: Grundsätzlich darfst Du alle Messer führen, die Du auch besitzen darfst. Ausnahmefall ist hier bei Veranstaltungen wie z.B. Volksfest o.ä. wo keine Hieb- und Stichwaffen (Dolche, Bajonette) geführt werden dürfen. Zu Deinen speziellen Fragen:

    1) Ja, wenn Klingenlänge nicht größer als 85 mm, nicht zweiseitig geschliffen, die Klingenmitte nicht schmäler ist als 14% der Klingenlänge und das Springmesser einen durchgehenden Rücken hat, der sich zur Schneide hin verjüngt.
    2) Butterflys darf man nach gültigem Recht noch besitzen also auch führen
    3) Generell ja, die Klingenlänge ist nur für Spring- und Fallmesser eingeschränkt. Wobei ein 10 cm langer feststehender Dolch beim Volksfest wiederum nicht geführt werden darf.
    4) Durch 3. bereits beantwortet.

    Dies mal generell als Faustregel. Wenn natürlich der kontrollierende Polizist anderer Meinung ist, kann es durchaus zu lustigen Szenen kommen bis hin zur Mitnahme des Messers und des Trägers aufs Revier, bis sich die Angelegenheit geklärt hat. Andererseits wird jeder vernünftige Mensch wohl kaum mit einem 20 cm Survival-Messer in der Stadt herumrennen, wäre etwas provokant. Wenn doch, sollte man sich nicht wundern, wenn man komisch angeschaut wird!