transport von signalwaffen

Es gibt 53 Antworten in diesem Thema, welches 6.121 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (11. Juni 2006 um 13:33) ist von taz777.

  • Naja, ich werde den nächstes Jahr zusammen mit einem Kumpel beantragen. Und dann gehts am 31.12.06 los, in einem Holster eine P88, in dem anderen der EGR77 :crazy2:

    Gruß Marcel

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
    -Wenn du im Sarg liegst, haben sie dich das letzte Mal reingelegt!-

  • Zitat

    Original von germi
    Aber der Staatsanwalt entscheidet ob es zu einem Verfahren kommt, oder es wegen Geringfügigkeit eingestellt wird, oder auch unter einer Zahlung einer geringen Geldbuße und Einbehalt der Waffe getan ist.

    Gruß Marcel

    ja schon, aber man kann/soll/muss diese (möglicherweise) falsche entscheidung anfechten und im endeffekt entscheidet immer immer NUR der richter und sonst niemand. das ist das wesen des rechtstaats.

    From my cold, dead hands.

  • Wie dem alles auch sei, der Threadstarter wollte ja eigentlich nur wissen wie die Waffe zu transportieren ist. Nu ist das WaffG ja anscheinend stellenweise etwas schwammig formuliert, da kann es schon mal zu einer Meinungsverschiedenheit mit der/dem Polizei/Staatsanwaltschaft/Richter kommen. Man kann das WaffG jetzt benutzerfreundlich interpretieren, die Pistole in ein Etui stecken, selbiges in die Jackentasche und das geladene Magazin in die andere, schlauer wäre es da vllt. aber einfach den Ärger zu vermeiden und es so zu machen wie auch der freundlich Schutzmann das gerne sieht.

    Magazin aus Waffe raus
    beides in einen Koffer
    wer ganz sicher gehen will schließt selbigen ab
    das ganze in den Kofferraum
    Munition in einen Beutel und auf die Rückbank, da kann dann niemand meckern

  • meine Guete... Das WaffG verlangt nirgendwo, dass Waffen nur in Kofferraeumen transportiert werden duerfen.
    Eine verschlossene Tasche, die man mit sich traegt, ist da ebenso ok.
    Das ganze muss eben nicht zugriffsbereit und nicht schussbereit sein.

    Und fuer die absurde Urteilsfindung bei Verurteilungen der geladenen Magazinen der Jaeger haette ich gerne mal ein Aktenzeichen. So glaube ich das nicht, bzw nur als nicht rechtskraeftige Spinnerei eines Amtsichters, die in der naechsten Instanz kassiert wurde.
    Ein Magazin ist naemlich keine Waffe, nicht mal ein wesentliches Teil einer Waffe.
    Oder war das interne (nicht herausnehmbare) Magazin eines 98er Systems gemeint? Dann waere es nachvollziehbar ;)

    Ja, verzeihlich ist der Großen Übermut und Tyrannei,
    Denn zu groß und niederträchtig Ist des Deutschen Kriecherei.
    (H.v.Fallersleben und leider immer noch topaktuell)

  • Ja, die meisten kastrieren sich sicherheitshalber schon selber, wenn's schon das Gesetz nicht hergibt. ;D

    molon labe FWR-Mitglied #2xxxx
    4mm-Kurzwaffen mit :F:, auf WBK.
    Manchmal verliert man, manchmal gewinnen die Anderen. :nod:

  • Steige hier leider überhaupt nicht mehr durch. :( Also beziehe ich das Thema mal auf mich persöhnlich.

    Ich habe einen "Kleinen Waffenschein" und trage momentan die p99 im Holster an meinen Körper. Dabei ist das Magazin voll, aber nicht durchgeladen.

    Ist dies nun erlaubt? :))

  • @dektion

    Ja.

    Wer seinen Männer sagt was sie tun sollen , aber nicht wie, muss mit überraschenden Ergebnissen rechnen - George S. Patton

  • Fertiggeladen wäre auch erlaubt. Wäre eigentlich auch sinnvoller. Wenn du sie benutzen musst, müsstest du nicht erst Fertigladen.

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
    -Wenn du im Sarg liegst, haben sie dich das letzte Mal reingelegt!-

    Einmal editiert, zuletzt von germi (10. Juni 2006 um 21:48)

  • @dektion
    ähm du hast den KWS ....damit darfst du ein geladene entsicherte Waffe führen...aber nur verdeckt tragen. Wenn du denn KWS hast bist du da drüber informiert worden. Warum willst du da noch was nach lesen ??
    flo
    Beantrage den KWS und du hast keine Probleme.
    Wenn es dem Staatsanwalt und dem Richter nicht gefällt wie du deine Waffe getragen hast und du verurteilt wirst ist das eine Straftat und du bist vorbestraft.
    Dann hat sich die nächsten 10 Jahre alles erledigt ...KWS / WBK .
    mein gern gezeigter Text bei der Gelegenheit.

    mfg Thomas

    Ich mag die Stille nach dem Knall..

    Waffensachverständiger im VWG

  • naja habe den kws, aber wirklich aufgeklärt wurde ich wirklich nicht. bin zum amt. antrag gestellt und nach ca. 3 wochen konnte ich mir den schein abholgen. das wars... :crazy3:
    deswegen frage ich ja ob ich meine p99 so tragen darf...

  • ja wie hier schon gesagt darfst du sie so tragen...oder aber auch durchgeladen und entsichert....mit Patrone im Lauf.

    EDIT:

    Zitat

    aber wirklich aufgeklärt wurde ich wirklich nicht


    bei uns im Amt wird man umfassend in einem Gespräch aufgeklärt und belehrt...und bekommt noch ein Merkblatt mit , aus dem ist auch mein Text oben.

    Ich mag die Stille nach dem Knall..

    Waffensachverständiger im VWG

    Einmal editiert, zuletzt von thomas magnum (10. Juni 2006 um 22:59)

  • Wie man eine P99 entsichert würde ich gerne mal sehen, die hat keine Sicherung. Nur einen Entspannknopf um den internen Hahn zu entspannen.

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
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  • da sieht man wieder daß öffentliche Aufklärung wirklich nötig ist.
    Eine von wirklich erfahrenden Leuten mit einem Filmteam, das auch auf Aufklärung bedacht ist.
    Aber JEDE Sendung im TV hat bis jetzt nur Lügen, Panikmache und falsch interpretierte Gesetze publik gemacht.
    Schade eigentlich.

    Eddi

    Ich brauch es nicht, so sprach der Rabe.
    Es ist nur schön wenn ich es habe.
    H. Peters (Peters Stahl)

  • och nee Marcel.....
    was ist denn nun...ich weiß das die keine Sicherung hat....man muss man denn hier immer alles voll ausschreiben und erklären...ich sprach generell was man mit dem KWS darf und nicht von einer bestimmten Waffe...hm und du hast keinen KWS ?

    Ich mag die Stille nach dem Knall..

    Waffensachverständiger im VWG

  • gewöhn Dich dran. ;)
    Hier in unserem Forum sind wir immer übergenau.
    Auch wenn es manchmal am eigentlichen Thema vorbeigeht.
    Und manche uberschlaue Bemerkungen darfst Du getrost einfach übergehen falls es Dich nicht am eigenen Ego kratzt.
    Auch alte Members sind nur einfach Menschen.

    Eddi

    Ich brauch es nicht, so sprach der Rabe.
    Es ist nur schön wenn ich es habe.
    H. Peters (Peters Stahl)

  • jau, schon wieder böses Blut verhindert. Ich fühl mich gut. :alien2:

    Eddi

    Ich brauch es nicht, so sprach der Rabe.
    Es ist nur schön wenn ich es habe.
    H. Peters (Peters Stahl)

  • ich hab die sylvester in einer plastiktüte mit einem abzugsschloss gehabt, munition selbstverständlich in einer schachtel. verhindert übrigens auch, dass andere leute mit rumspielen ...

    Einmal editiert, zuletzt von robur (11. Juni 2006 um 00:35)

  • Zitat

    Originally posted by robur
    ich hab die sylvester in einer plastiktüte mit einem abzugsschloss gehabt, munition selbstverständlich in einer schachtel. verhindert übrigens auch, dass andere leute mit rumspielen ...


    Passt dieses Teil bei allen SSW´s oder gibts da unterschiedliche ?