Wo schießt ihr mit eurer Armbrust ?

Es gibt 4 Antworten in diesem Thema, welches 1.931 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (25. Dezember 2005 um 16:21) ist von Zimbardo.

  • hi leute,

    In einem anderen Forum kam die Frage auf :
    "wo schießt ihr mit eurer Armbrust, kann man auf irgendeiner Wiese, wo man keine Personen gefährdet, oder zuhause im eigenen großen Garten einfach drauloslegen"

    Antwort eines Fachmanns, Zitat:
    "Mit der Armbrust wird erst mal (im waffenrechtlichen Sinn) zwar nicht geschossen, weil kein Geschoss durch einen Lauf getrieben wird.

    Aaaaber: Armbrüste sind den Schusswaffen gleichgestellte Gegenstände und insofern sind jeweils die Bestimmungen für diese heranzuziehen, sofern für die Armbrust nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt worden ist.

    Das bedeutet, dass der Umgang mit der Armbrust zwar ab 18 Jahren (da eine Waffe) frei ist, für deren Verwendung in einer Schießstätte jedoch eine .Schießstättenerlaubnis nach § 27 WaffG erforderlich ist, da diese hiervon nicht ausgenommen worden ist"

    D.h. man kann erstens nicht einfach auf irgendeiner Wiese die Bolzen fliegen lassen, und normale "Bogenstände" reichen dazu erst recht nicht aus, da sie keine "Schießstätten" sind. :(

    Also Leute, wo schießt ihr so ?

    Gruß dalli

  • ... die Frage kommt öfters:

    https://www.co2air.de/wbb2/thread.php?threadid=10887

    Das gute Ding fällt größtenteils unter´s WaffG, was Erwerb, Transport und Aufbewahrung betrifft. ( klar, alles ab 18! )
    Nur schießt man im Sinne des WaffG nicht
    "Im Sinne dieses Gesetzes (...)
    7. schießt, wer mit einer Schusswaffe Geschosse durch einen Lauf
    verschießt, Kartuschenmunition abschießt, mit Patronen- oder
    Kartuschenmunition Reiz- oder andere Wirkstoffe verschießt oder
    pyrotechnische Munition verschießt (...)"

    Aber auch hier fassen einige Behörden sie zu den Vorschriften der Schießenden, und dann wird´s eng ...
    ... nachfragen beugt vor ... ;)

    Irgendwo keinesfalls, da auch Irgendwo jemandem gehört und man dessen Einverständnis einzuholen hat.

    Bedenke aber: Wir sind kein Rechts-Forum!

    FWR-Mitglied 26256 ...und Du? :deal: -+- Field Target -Mitglied im DFTC2000 -+- Co2-Mehrdistanz.de

    Alles, was ist, dauert 3 Sekunden: Eine für vorher, eine für nachher und eine für mittendrin ...

  • Das ist wie immer eine der aktuellsten Fragen schlechthin!! Leidgeprüfte Armbrustschützen wissen das .
    Laut einer aktuellen Information von ,,Wolfszeit " ist das Schießen auf privatem Grund erlaubt .(sofern eine Genehmigung vorliegt ,und alle sicherheitsrelevanten Dinge beachtet werden). Da reicht das O.K. vom Bauern!
    Nach etlichen ,,bandid-runs" über einige Jahre habe ich jetzt einen eigenen Platz(??) ,welches die Sache vorerst erheblich vereinfacht.
    Man muss sich halt drum kümmern .
    Bogensportvereine raufen sofort die Haare und Schießstätten wollen diese ,,Primitivos " auch nicht sehen. Wer also auf dauer mit so einem Gerät rumfuhrwerkeln will ,mus wohl rauf aufs Land und sich einen Grünstreifen mieten (leider)