Hallole,
hinsichtlich der Messungen zu der "Freigrenze" von 7,5 Joule reden wir ja immer von der maßgeblichen v0,m also der Geschwindigkeit des Projektil nach der Mündung.
Eher durch Zufall bin ich in der (alten) Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz (wenn ich micht recht erinnere Anlage 2 Nr.3 - aber da würde ich nicht drauf wetten wollen - ich habe sie leider nicht mehr zur Hand, aber wer sie ausgedruckt besitzt möchte bitte mal nachschauen) auf eine Regelung zur "amtlichen" Ermittlung der Schußenergie gestoßen, die mich doch sehr erstaunt hat. Als noch zulässig, rechtlich also bis 7,5 Joule, wurde dort eine Leistungsermittlung beschrieben, derzufolge die Geschwindigkeit des Geschosses in einer Entfernung von 0,5m nach der Mündung über eine Strecke von 1m gemessen wird und der Durchschnittswert bei 8,5 Joule liegt. Das ist jetzt etwas verkürzt wiedergegeben, da dort von Standardabweichungen u.ä. die Rede ist, aber wenn alle Schüsse so gemessene eine Energie von maximal 8,5 Joule ergeben wäre der -Stempel rechtmäßig aufzudrücken.
Das ist natürlich gleich in zweierlei Hinsicht überraschend.
Zum einen die um 1 Joule höhere tatsächliche "amtliche" Grenze: 8,5 Joule gelten danach rechtich als 7,5 Joule.
Zum anderen das Meßverfahren: 0,5m von der Münduhg entfernt ist die Geschwindigkeit doch wohl immer geringer als direkt nach der Mündung, wie bei v0 und etwa dem Chrono gemessen wird. Außerdem fällt die Geschwindigkeit innerhalb der Meßstrecke von 1m doch überdies noch ab, so daß der daraus ergebende Durchschnittswert erneut unter der tatsächlichen Geschwindigkeit 0,5m nach der Mündung liegt. D.h. im Ergebnis wird so amtlich doch eine Geschwindigkeit gemessen, die deutlich unter der von uns als relevant angesehenen v0 liegt. Zusammen mit der "amtlichen" Grenze von 8,5 Joule hat dies doch zwingend zur Folge, daß auch Luftgewehre, die nach "unserer" Meßmethode bei 9 Joule oder gar mehr liegen noch als -gestempelte Luftgewehre frei wären.
Mich interesiert nun in technischer Hinsicht, ob sich ein genereller Zusammenhang zwischen der v0, gemessen über ein paar Zentimeter nach der Mündung, und der v(50cm-150cm), gemessen zwischen 0,50m und 1,50m nach der Mündung, herstellen läßt. Zwar dürfte man, wenn man mit dem Chrono nach der Mündung mißt, immer auf der sicheren Seite sein (oder liege ich mit der Annahme verkehrt, daß die Geschwindigkeit des Projektils nach Mündung immer geringer wird?) - andererseits sieht man so u.U. ein noch freies Luftgewehr als WBK-pflichtig an und eine solche "amtliche" Meßstrecke wird kaum jemand zuhause aufbauen können (die reine Sesorik und Messung ist nicht das Problem - aber bei dieser Meßanordnung muß die Ausrichtung des Laufs so exakt sein, wie man sie mit Heimwerkermethoden kaum hinbekommen dürfte). Es wäre daher schon von Interesse, ob sich aus der tatsächlich gemessenen v0 die "amtliche" v(50cm-150cm) errechnen läßt. Zufälligerweise habe ich vor kurzem ein sich zu mir verirrtes HW30 mit gemessen, das überraschenderweise mit v0 von über 175m/s einen Leistung von deutlich über 8 Joule ergeben hat (Diabolo 0,54gr).
Davon abgesehen: Was ist dann überhaupt von den Leistungsangaben (der Hersteller) zu halten? Wir gehen von v0 aus, die tatsächliche gesetzliche Grenze beruht aber nicht auf v0.
Beste Grüße
Dr. Michael König