Man, man, man...! Manche Beiträge haben es wirklich in sich.
Es hat sich mit dem neuen Waffengesetz, in Bezug auf Freie Waffen nur wenig geändert:
- okay, einige Waffen sind jetzt illegal (z.B. Butterflymesser, Wurfsterne)
- Waffen dürfen endlich auch wie Sturmgewehre aussehen (=Wegfall des 'Anscheinsparagraphen')
- und zum Spazierengehen mit Gaswaffen braucht man jetzt einen Schein.
Alles andere ist aber pi mal Daumen so gelieben:
- mit Spielzeugen (die nicht unters WaffG fallen) darf man frei rumlaufen
- alle anderen Schusswaffen dürfen nicht geführt werden.
- SSW darf man weiterhin frei kaufen
- etc.
Man hätte also auch vor dem neuen Gesetz einen richtigen WaffenSCHEIN haben müssen, um vielleicht eine Luftpistole ausführen zu dürfen.
Wozu sollte man auch eine Luftpistole oder gar Softair griffbereit bei sich tragen?
Wer als Kammjäger unterwegs ist oder als Taubenjäger sein Geld verdient, wird mit Sicherheit keine schwache LuPi oder gar eine Erbsenpistole mit 1-2 Joule führen wollen/ können; sondern etwas größeres, mit mehr Dampf (vermutlich eher ein KK-Gewehr).
Für alle anderen ist es (grundsätzlich) verboten. Und das ist wohl auch gut so.