Mitführen von Softairs

Es gibt 47 Antworten in diesem Thema, welches 10.242 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (22. Januar 2006 um 18:30) ist von germi.

  • Man, man, man...! Manche Beiträge haben es wirklich in sich.

    Es hat sich mit dem neuen Waffengesetz, in Bezug auf Freie Waffen nur wenig geändert:
    - okay, einige Waffen sind jetzt illegal (z.B. Butterflymesser, Wurfsterne)
    - Waffen dürfen endlich auch wie Sturmgewehre aussehen (=Wegfall des 'Anscheinsparagraphen')
    - und zum Spazierengehen mit Gaswaffen braucht man jetzt einen Schein.

    Alles andere ist aber pi mal Daumen so gelieben:
    - mit Spielzeugen (die nicht unters WaffG fallen) darf man frei rumlaufen
    - alle anderen Schusswaffen dürfen nicht geführt werden.
    - SSW darf man weiterhin frei kaufen
    - etc.


    Man hätte also auch vor dem neuen Gesetz einen richtigen WaffenSCHEIN haben müssen, um vielleicht eine Luftpistole ausführen zu dürfen.

    Wozu sollte man auch eine Luftpistole oder gar Softair griffbereit bei sich tragen?
    Wer als Kammjäger unterwegs ist oder als Taubenjäger sein Geld verdient, wird mit Sicherheit keine schwache LuPi oder gar eine Erbsenpistole mit 1-2 Joule führen wollen/ können; sondern etwas größeres, mit mehr Dampf (vermutlich eher ein KK-Gewehr).

    Für alle anderen ist es (grundsätzlich) verboten. Und das ist wohl auch gut so.

    Fördermitglied des VDB.

  • @5atü
    ich will ja keine Soft air "führen" (wozu auch?!) sondern nur von einem zum andern ort verbringen.

    Elchinator
    ich komm ja trotzdem nich direkt an das dingen dran, da ja das schloss und der kartong dazwischen ist. auch möchte ich mal denjenigen sehen der meinen dakine rucksack einfach auseinanderrupft um an die knarre zu kommen.

    Aber auf der sicheren seite bin ich keineswegs wenn ich das ding auf die o .g. art
    mit mir rumschleppe, wenn ich das recht verstehe ?!?

  • @ BigBorner:

    Ich denke, die Mehrzahl der User hier will die Waffe nicht griffbereit im Holster führen; aber die Gesetze und Richter können einem (im Extremfall) einen Strick draus drehen.

    Also sollte man das tunlichst vermeiden und im Vorfeld ausschließen.

    Ein abschließbarer Koffer lässt sich ja wohl irgendwo für wenig Geld auftreiben.

    Fördermitglied des VDB.

  • Zitat

    Original von BigBorner
    ich komm ja trotzdem nich direkt an das dingen dran, da ja das schloss und der kartong dazwischen ist. auch möchte ich mal denjenigen sehen der meinen dakine rucksack einfach auseinanderrupft um an die knarre zu kommen.

    Bei einer Polizeikontrolle dürftest Du den Rucksack schon selber zerrupfen, allerdings unter Aufsicht. ;)

    Wenn die Waffe im Karton ist, bietet das natürlich noch etwas mehr Sicherheit. Es sieht halt mehr nach "Transport" aus, nicht nach "Terrorismus"... :ngrins: Trotzdem bleibt die Gefahr, daß die Waffe zunächst - unberechtigt - eingezogen wird. Aus Gründen der "nationalen Sicherheit", oder wie man das hier auch nennt...
    Davor ist man zwar auch bei einem Transport im Auto nicht sicher, aber es hat schon eine andere Qualität, ob man als Autobesitzer oder als armer Schüler/Student auftritt. Leider.

    MfG
    Matthias

    Nur noch lesend aktiv... Oder ggf., um eine verbale Ohrfeige zu verteilen.

  • ach.. das ist aber nich schön! die polizei macht doch echt was sie will.
    Also das beste ist: wenn man eine Waffe transportiert, einfach seinen Anwalt gleich mitnehmen. Sollte man auch im WaffG direkt verankern (is ja sowieso schon total wiedersinnig) "Beim Transport einer Waffe sollte eine Anwalt geführt werden " (oder so ) :bash:

  • Also irgendwie finde ich dass Ihr ein wenig übertreibt. Der VDB hat meines Wissens mal vom BKA überprüfen lassen ob ihre Verkaufsverpackungen dem Waffengesetz entsprechen, und die Antwort erhalten, Originalverpackt in einer Plastiktragetasche sei kein Zugriffsbereites Führen.

    Wenn nun aber Originalkarton in Plastiktragetasche (also so, wie wohl alle 740 Mitglieder des VDB ihren Kunden tagtäglich selbst scharfe Waffen mitgeben) nicht Zugriffsbereit ist, finde ich es bald schon eine wenig Paranoid davon auszugehen das ein Rucksack, zudem mit einem Vorhängeschloss schlechter bewertete werden sollte als eine Plastiktüte.

    Und wenn ich mir anschaue wo so die Büchsenmacher noch ihre Läden haben… so viel besser kann es mit dem Auto auch nicht sein, wenn man da ja erst mit seiner Plastiktüte durch die Fußgängerzonen der Innenstädte bis zum Parkhaus tigern muss.

    Stell' Dir vor, es ist Krieg und keiner geht hin. Dann kommt der Krieg zu Dir. Willst Du jedoch Gutmensch sein, behalt' einfach die Hälfte ein.

    Einmal editiert, zuletzt von Erklärbär (15. Januar 2006 um 12:20)

  • Nun ja,
    also mit logischem Menschenverstand kommt man nur bei wenigen Gesetzen weiter. Die Frage "war die Waffe sicher und richtig verstaut" kriegt erst dann eine Bedeutung wenn man an einen übelgelaunten Wachtmeister gerät. Dann kann man nämlich die Waffe haben wo man will, wenn er Lust hat sie "einzuziehen" wird er das auch tun. Rein rechtlich ist das auch völlig legitim ,denn es muss ja überprüft werden ob die Waffe in D überhaupt besessen werden darf.

    Hab selber mal so einen Fall miterlebt. Einem Freund von mir wurde (damals noch altes WaffG.) seine Gaspistole bei einer Kontrolle aus dem Auto heraus beschlagnahmt mit der Begründung "es muss überprüft werden ob die Waffe für D zugelassen ist". Der Verweis meines Freundes auf die PTB-Nummer nützte nix, denn "die könnte ja gefälscht sein". Er hatte die Waffe übrigens im verschlossenen Handschuhfach. Nach einer Woche kam dann der Anruf "alles in Ordnung sie können sie jetzt wieder abholen".

    So wirds im Zweifelsfall Jedem gehen der eine Waffe mit irgendeinem Prüfzeichen transportiert. Es kommt eben immer drauf an ob der Herr Polizist einen mag oder nicht. Er MUSS nix beschlagnahmen, KANN aber jederzeit. Es gibt eine Menge Begründungen dafür. Man hat zwar ,sollte man alles richtig gemacht haben, nichts zu befürchten aber die Waffe liegt erst mal ein paar Tage auf der Wache.

    Fazit: Nur nicht terrorverdächtig aussehen wenn man eine Wumme mit sich führt. :confused2:

    Gruß K.

    Only a government that is afraid of its citizens tries to control them.

    Die Feder ist mächtiger als das Schwert. Vorausgesetzt natürlich sie ist als Verschlussfeder in einer Glock 17 verbaut! :lol:

  • Zitat

    Original von Erklärbär
    Wenn nun aber Originalkarton in Plastiktragetasche (also so, wie wohl alle 740 Mitglieder des VDB ihren Kunden tagtäglich selbst scharfe Waffen mitgeben) nicht Zugriffsbereit ist, finde ich es bald schon eine wenig Paranoid davon auszugehen das ein Rucksack, zudem mit einem Vorhängeschloss schlechter bewertete werden sollte als eine Plastiktüte.

    Ich bin nicht paranoid, ich werde wirklich verfolgt ! :nuts:

    Paranoia herrscht eher bei den Gesetzeshütern, wenn man sich die aktuelle Diskussion zum Verbot von Airsoftwaffen mal ansieht. Aber das führt dann auch zu den angesprochenen Situationen. Ich kann mir sogar vorstellen, daß der Einkauf von scharfen Waffen unproblematischer ist, als von "harmlosen" Softairs... Immerhin sind die Besitzer scharfer Waffen mehrfach überprüft worden, i.d.R. deutlich älter als 18 und in einem Verein.

    Und wie ich schon sagte, verpackt im Originalkarton, womöglich noch eingeschweißt, ist weniger problematisch. Der spätere Transport aber, der kann problematisch werden. Insbesondere bei Softairs gibt es in Deutschland ja nicht viele legale Gelegenheiten für einen Transport. Beim Einkauf, zu Freunden, ins Ausland und zum Verkauf. Zum Schützenverein ist eher unwahrscheinlich. Der Transport ist also eher die Ausnahme, im Gegensatz z.B. zu Luftdruckwaffen (oder scharfen), die man ja häufig zum Training mitnehmen muß.
    Damit macht sich aber auch jeder gleich verdächtig, der eine Airsoftwaffe transportiert. Er könnte ja etwas illegales damit vorhaben... Und damit fängt dann die Rechtfertigung an. Und dann bist Du schon in der Defensive.

    MfG
    Matthias

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  • Zitat

    Original von Elchinator
    Er könnte ja etwas illegales damit vorhaben... Und damit fängt dann die Rechtfertigung an. Und dann bist Du schon in der Defensive.

    Du lässt Dich aber leicht in die Defensive zwingen. Es ist die Aufgabe der Strafverfolgungsbehörden Verbrechen zu beweisen, nicht die Aufgabe des Bürgers seine Unschuld glaubhaft zu machen.

    Stell' Dir vor, es ist Krieg und keiner geht hin. Dann kommt der Krieg zu Dir. Willst Du jedoch Gutmensch sein, behalt' einfach die Hälfte ein.

  • Also ich muß Erklärbar zustimmen.

    Wenn ich sehe,in welcher Verpackung (Pappschachtel,etc.) so manche Schußwaffe die Geschäftsräume des Händlers beim Erwerb verläßt so würden ja beispielsweise sogar die größten Händlerketten gegen Recht verstoßen.

    Ich kann mir jedoch kaum vorstellen daß solche Händlerketten gegen das Recht verstoßen würden.Dies wäre ja kaum im Sinne dieser Händler


    Außerdem ist ein mit Schloß gesicherter Rucksack wohl kaum ein Führen ,denn die Waffe ist ja nicht Zugriffsbereit.
    Demnach wären ja gesicherte Futterale und Taschen nicht mehr zulässig

  • Zitat

    Original von snoop
    Außerdem ist ein mit Schloß gesicherter Rucksack wohl kaum ein Führen ,denn die Waffe ist ja nicht Zugriffsbereit.
    Demnach wären ja gesicherte Futterale und Taschen nicht mehr zulässig

    Bitte von Anfang an lesen - es ging nicht um die gesetzliche Zulässigkeit. Die ist gegeben. Es geht um die realen Folgen, wenn man mit einer Waffe im Rucksack kontrolliert wird.

    Erklärbär: Falsch. Nicht ich. Aber ein Schüler mit Waffe im Rucksack durchaus. Wir reden hier von Waffen und da gilt die Unschuldsvermutung nicht. Schon mal etwas von "Bedürftigkeit" gehört ? So ziemlich das Gegenteil von einer Unschuldsvermutung...

    Und auch wenn Du hundert Mal recht hast - wie Kentucky schon schrieb - die Waffe kann erst einmal weg sein, wenn es den Polizisten zu verdächtig erscheint. Klar, Du kriegst sie dann irgendwann wieder. Wenn sie noch auffindbar ist...

    MfG
    Matthias

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  • das is doch krank. man beachtet die gesetze , tut nichts illegales und die Polizei kann trotzdem mit mir tun und lassen was sie will, obwohl ich im recht bin! das KANN doch einfach nicht sein.
    also ist man quasi als Waffenbesitzer , sobald man transportiert, vogelfrei.
    Und das nennt sich rechtsstaat? Also tut mir leid, das kann nich das wahre sein!

    da fällt mir ein spruch ein den ich mal von nem punk gehört hab:
    "ich glaube eher an die unschuld einer Hure als an die Gerechtigkeit der deutschen Justiz!" (hier betriffts wohl eher die exekutive, aber hat trotzdem was wahres)

    Hier sind doch ein paar die selber Polizisten sind, was sagen diejenigen denn zu der Auslegung des WaffG durch ihre Kollegen?

  • Zitat

    Original von Elchinator
    Wir reden hier von Waffen und da gilt die Unschuldsvermutung nicht.

    Sagt welches Gesetz?

    Zitat


    Schon mal etwas von "Bedürftigkeit" gehört ?

    Du meinst Bedürfnis? Das gibt es bei freien Waffen nicht.

    Zitat


    die Waffe kann erst einmal weg sein, wenn es den Polizisten zu verdächtig erscheint. Klar, Du kriegst sie dann irgendwann wieder. Wenn sie noch auffindbar ist...

    Und so ein Polizist kann auch ganz schnell wegen Amtsmissbrauch weg sein wenn ein Richter feststellt dass er das Recht hätte kennen müssen oder gar einen sichergestellten Gegenstand "weggefunden" hat.

    Ich bleibe bei der Annahme das ihr da etwas Paranoid seid.

    Nur mal so am Rande... wie oft wurde eigentlich bis dato dein Rucksack durchsucht während du völlig harmlos im Bus gesessen hast? Wie oft kommt es Deutschlandweit im Jahr vor das eine Softair, die korrekt transportiert wurde, bei einer solchen unbegründeten Durchsuchung irrtümlich sichergestellt und hinterher nicht wieder gefunden wurde?

    Also wenn Dir einer solchen "Restrisikolage" die bei Einhaltung der Gesetze noch verbleibt schon solche Gedanken bereitet würde ich gar keine Softair mehr kaufen, denn die Wahrscheinlichkeit auf dem Weg zum Laden von einem Auto angefahren zu werden dürfte wesentlich höher sein als das geschilderte Szenario.

    Stell' Dir vor, es ist Krieg und keiner geht hin. Dann kommt der Krieg zu Dir. Willst Du jedoch Gutmensch sein, behalt' einfach die Hälfte ein.

  • Also wenn man es mal ganz nüchtern betrachtet hat Erklärbär recht.
    Ich bin in meinem bisherigen Leben wenns hochkommt 5x kontrolliert worden. Und das meistens mitm Auto.
    Abgesehen davon transportiere ich ,wenn ich transportiere, (zB. meine LP) im abschließbaren Alukoffer.

    Die Wahrscheinlichkeit daß du im Bus oder gar zu Fuß kontrolliert wirst ist allerdings äusserst gering. Aber wie gesagt ,wenns passiert kommts immer drauf an wer dich kontrolliert und ob er dich mag. Wie in jeder Firma gibts natürlich auch bei der Polizei ein paar A.........
    Sind eben auch nur Menschen.

    Und das was Elchinator geschrieben hat, daß die Unschuldsvermutung bei Waffenbesitzern nicht gilt stimmt zwar nicht so ganz ,aber es ist nun mal so daß jemand der eine Waffe bei sich hat ,erst mal kritischer begutachtet wird als jemand ohne.
    Ist aus der Sicht eines Polizisten auch nachzuvollziehen. DU weißt daß du nichts damit vorhast. Aber der Polizist kennt weder dich noch deine Absichten und muss erst mal vom Schlimmsten ausgehen.

    Gruß K.

    Only a government that is afraid of its citizens tries to control them.

    Die Feder ist mächtiger als das Schwert. Vorausgesetzt natürlich sie ist als Verschlussfeder in einer Glock 17 verbaut! :lol:

  • naja okay, es ist recht unwahrscheinlich das man durchsucht wird wenn man zu fuss unterwegs ist, aber das gilt nicht unbedingt überall.

    Bei uns in Remscheid zB wird momentan von der Polizei die gesamte drogenszene ausgehoben ( was ja nicht schlecht ist) , und dadurch kommt es momentan doch recht oft vor das gerade leute die zu fuss und mitm rucksack unterwegs sind angehalten und gefilzt werden.
    Von daher is mein problem gerade hier sehr präsent.

  • Na dann würd ich halt deine Drogen getrennt von der Waffe transportieren. *lol*

    Nee aber ernsthaft, ich würd sagen daß in jedem Fall ein verschloßenes Behältnis im Rucksack bei einer Kontrolle den besten Eindruck macht. Das zeigt dann schon mal daß duzumindest nicht den Rucksack aufreißen und gleich losballern willst.

    Ich stell mir das grad vor wie einer mit ner Softair im Bus amok läuft und den Busfahrer mit einem gezielten Schuss auf die Mütze lahmlegt. :laugh:

    Na ja, ich glaub jeder der halbwegs weiß wie eine Softair-Waffe aussieht und schießt wird mir zustimmen daß es hier nur um das Drohpotenzial geht und nicht darum was man mit einer solchen Waffe anrichten könnte.

    Gruß K.

    Only a government that is afraid of its citizens tries to control them.

    Die Feder ist mächtiger als das Schwert. Vorausgesetzt natürlich sie ist als Verschlussfeder in einer Glock 17 verbaut! :lol:

  • Zitat

    Original von Erklärbär
    Sagt welches Gesetz?

    Das Waffengesetz geht eher von einem Generalverdacht aus, als von einer Unschuldsvermutung. Man muß die eigene Zuverlässigkeit beweisen, bevor man eine Waffe bekommt. Ob jetzt irgendwo freie Waffen davon ausgenommen sind, macht keinen großen Unterschied in der Behandlung. Man muß mindestens "beweisen", daß man schon 18 ist.
    Generell gelten Waffenbesitzer aller Art eher als "verdächtig", denn als "unschuldig". Lies mal einschlägige Zeitschriften (Visier...), da gibt es jeden Monat ein besonders "lustiges" Beispiel für Gesetzesauslegungen.

    Zitat


    Also wenn Dir einer solchen "Restrisikolage" die bei Einhaltung der Gesetze noch verbleibt schon solche Gedanken bereitet würde ich gar keine Softair mehr kaufen, denn die Wahrscheinlichkeit auf dem Weg zum Laden von einem Auto angefahren zu werden dürfte wesentlich höher sein als das geschilderte Szenario.

    Kommt ganz auf die Situation an. Ich kenne Leute, die werden von jedem Polizisten kontrolliert, einfach weil sie so aussehen, wie sie aussehen...

    Die Ausgangsfrage war, ob es in Ordnung ist, die Waffe in einem verschlossenen Rucksack zu transportieren. Rechtlich ist das in Ordnung, die Praxis zeigt aber, daß es im ungünstigsten Fall trotzdem Ärger geben kann.

    Ob man das Risiko eingehen möchte, muß jeder selber entscheiden. Für den einen mag es größer sein, für den anderen halt nicht.

    MfG
    Matthias

    Nur noch lesend aktiv... Oder ggf., um eine verbale Ohrfeige zu verteilen.

  • Zitat

    Original von Elchinator
    Man muß die eigene Zuverlässigkeit beweisen, bevor man eine Waffe bekommt.

    Nene, auch da ist es umgekehrt. Man gilt als Zuverlässig solange keine Tatsachen dagegen sprechen.

    Du mußt nicht beweisen das Du keine Verbrechen begangen hast, das Amt stellt selber fest ob Dir Verbrechen nachgeweisen wurden.

    Stell' Dir vor, es ist Krieg und keiner geht hin. Dann kommt der Krieg zu Dir. Willst Du jedoch Gutmensch sein, behalt' einfach die Hälfte ein.

    Einmal editiert, zuletzt von Erklärbär (16. Januar 2006 um 08:09)

  • Zitat

    Original von BigBorner
    Is es in ordnung wenn ich meine :F: waffe im rucksack ( mit vorhängeschloss) im Linienbus transportiere? oder macht das garkeinen Unterschied??
    ( um fragen wie solche : " warum im Bus" vorzubeugen , es bleibt mir nix anderes übrig da ich (noch) keinen lappen habe)

    ... zugriffssicher und verschlossen, ungeladen versteht sich.
    Ist so, als ob Du ein Orginal-abschließbares Stoff-Futteral hättest ...

    FWR-Mitglied 26256 ...und Du? :deal: -+- Field Target -Mitglied im DFTC2000 -+- Co2-Mehrdistanz.de

    Alles, was ist, dauert 3 Sekunden: Eine für vorher, eine für nachher und eine für mittendrin ...