Meine Frage: Sind Pistolengriffe an Langwaffen in Deutschland nun verboten oder nicht?
Es gab dibt ja einige Unstimmigkeiten, falls ich gewisse Dinge richtig verstanden habe.
Klaus
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Meine Frage: Sind Pistolengriffe an Langwaffen in Deutschland nun verboten oder nicht?
Es gab dibt ja einige Unstimmigkeiten, falls ich gewisse Dinge richtig verstanden habe.
Klaus
Diese Frage wird dir wohl niemand 100% beantworten können, es kommt halt auf den Gesamteindruck, und darauf wie Pistolengriff definiert wird, an.
Als die z.b. IJ61 zugelassen wurde, muss der sonst zuständige Beamte sicher in Urlaub gewesen sein
Harry
Danke Harry,
ich finde er sollte öfters mal Urlaub machen.
Wir legen alle zusammen und schicken ihn ganz weit weg.
Einverstanden?
Klaus
Ich mach da auch gerne mit, sonst bekomme ich nie den Kompensator den ich will an meine Drulov
Soweit ich weiß, sehen die Behördenrichtlinien so aus, daß eine bestimmte Anzahl an "Ähnlichkeitsmerkmalen" (Pistolengriff, abstehendes Magazin, Mündungsfeuerdämpfer, ...) an einer Waffe vorhanden sein kann, ohne daß sie als unter §37 fallend gesehen wird. Leider kann ich es nicht mehr finden.
Ich formuliere das so vorsichtig, weil in letzter Instanz sowieso nur die Gerichte entscheiden können.
Marcus
das ist genai das was mir hier in D nicht gefällt. Warum machen die denn diese "Gummiparagraphen"? Eine eindeutige und gut verständliche Gesetzgebung wär mir viel lieber (am besten auch noch sinnvoll und nachvollziehbar)
Gruß
Radex
ZitatOriginal von Radex
Old_Surehanddas ist genai das was mir hier in D nicht gefällt. Warum machen die denn diese "Gummiparagraphen"? Eine eindeutige und gut verständliche Gesetzgebung wär mir viel lieber (am besten auch noch sinnvoll und nachvollziehbar)
Gruß
Radex
...mir auch, aber das wollen die Verantwortlichen gerade nicht. So kann man nämlich gesetzestreue Bürger doch noch irgendwie kriminalisieren, bzw. wegen der Unsicherheit gleich von so manchem abhalten. Ausserdem gibt es ja auch noch die Möglichkeit Verordnungen zu verfassen, die alles successive noch mehr einengen und noch unübersichtlicher machen. - Dahinter steckt ganz eindeutig Methode...
nicht nur das der §37 sehr dehnbar ist, er wird auch von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich ausgelegt. So ist also das AUG in Bayern frei, aber in allen anderen Bundesländern verboten. Oder wenn Du in NRW einen Handschutz auf dem Lauf hast, dann ist das in Ordnung. Wenn Du aber zu einem Einladungsschiessen nach Bayern fährst und dabei die Hessische Landesgrenze übertritts machst Du dich Strafbar!
Jetzt wisst Ihr das eine Wffg-Novelle notwendig ist, jedoch nicht mit diesem Entwurf der i.M. vorgestellt wurde.
Stimmt, obwohl das immer noch einer der wenigen positiven Punkte im neuen Entwurf ist, daß solche Entscheidungen künftig bundeseinheitlich und verbindlich von einer BKA-Abteilung geregelt werden sollen. Immerhin mal Leute, die sich ein bißchen auskennen, auch wenn sie wahrscheinlich eher die vermeintliche Sicherheit von Polizeibeamten im Blick haben werden als "irgendwelche Bürgerfreiheiten".
@ radex: auf "sinvolle und verständliche" gesetzgebung wirst du wohl lange warten müssen...
ich zitiere aus dem BGB (49. auflage):
"...der grenzstein eines grunstückes dient als grenzmarkierung, ausser wenn der grenzstein verrückt geworden ist."
das is in D nunmal so; für alles sich ne regel ausdenken, und dann am schluss, weiss keiner mehr, welche regel was wann wie regelt, und wir stehen wieder am anfang, nur dass wir ein paar milionen tonnen papier mer verbraucht haben
Wo wir grade beim Thema sind:
sind MP artige Schulterstützen und Klappschäfte eigentlich auch verboten?
Würde gut passen.
Klaus
Klappschäfte wegend er Nähe zu Vollautomatischen Kriegswaffen ja (anscheinsparagraph = sieht so aus als ob), aber was meinst Du mit Schulterstütze?
Was wunderts bei solchen Politikern - die eine Hälfte Juristen, die andere Lehrer, die mit den Kindern nicht mehr klargekomen sind - alos auif auf in die Politik und was richtiges fabrizieren
Kennst du die Sten oder die MP 40 ?
So einen Schaft meine ich.
Klaus
sten mit klappschaft und seitlichen magazin
MP40 mit Klappschaft und untenliegendem Magazin.
Du meinst mit Schulterstütze also den Klappschaft = leider in D verboten. Frag mich jetzt nicht nach dem Sinn. Solche Vebote wurden nach dem 70er Jahren erlassen, als die RAF mit ebensolchen Waffen unterm Mantel eine terroristische Bedrohung darstellten! Und wir Sportschützen könnten ja mit ein Drulov und Klappschaft den nächsten Kaugummiautomaten ausräumen
ZitatOriginal von Macbeth
Kennst du die Sten oder die MP 40 ?
Da spielt wohl einer gern Wolfenstein
Hallo Obermotz!
Ich habe was gegen PC Spiele!!!!
Meiner Meinung nach das schlechteste aller Hobbys!
Ich kenn mich aber recht gut mit Waffen aus.
Klaus