Schreckschuss geladen im Auto lassen-erlaubt? Einwirkungen auf die Muniton?

Es gibt 38 Antworten in diesem Thema, welches 15.111 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (6. Oktober 2005 um 02:58) ist von XXL.

  • Wobei das mit den Softairs auch erst seit kurzem geht und die vorher auch noch als :F: galten.

    Browning GPDA 8 x2. Colt 1911 2. Geco 225, 1910. Glock 17 SV. Walther P 22 x2 + P22R, P22Q, P 88 x2, PK 380, PPK, PP x2, P99+SV. HW 88 Super Airw. x2. Erma EGP 55. Röhm Little Joe, RG 3, 8, 9, 56, 69, 89 + RG 96. Mauser HSC 84, HSC 90 , K 50 + Magnum. Perfecta FBI 8000, IWG Government Sportclub IPSC. Reck Miami 92, Commander, G5 "light", Baby. ME Mini Para, Falcon. SM 110 x 2, SM 110a. Valtro 85, 98. Zoraki 906, 914, 917, 918. Umarex Python, Sherlock Holmes .22. Berloque + diverse weitere.

  • naja, es gibt immer noch softairs, die ein :F: tragen müssen.
    das was du meinst gilt nur für die "spielzeugwaffen unter 0,5 joule aus kunststoff".

    eine co2 softair mit über einem joule oder eine gasbetriebene ist auch erst frei ab 18...


    wenn es nur um die abschreckung geht, und es ein wenig knallen soll, dann hol dir eine co2 softair, die machen ohne kugel auch laut :) und wenn dann noch einer nen roten fleck auf sich hat, bekommt er angst :D.
    allerdings sind die sogenannten paintballs für softair alles andre als witterungsbeständig.

    also abschreckung is damit gegeben :)

  • Zitat

    Original von dspaul
    wenn es nur um die abschreckung geht, und es ein wenig knallen soll, dann hol dir eine co2 softair, die machen ohne kugel auch laut :)

    Ganz schlechter Tipp. Für das Führen einer :F:-Waffe braucht man einen Waffenschein, und zwar einen richtigen, keinen "Kleinen".

    Stell' Dir vor, es ist Krieg und keiner geht hin. Dann kommt der Krieg zu Dir. Willst Du jedoch Gutmensch sein, behalt' einfach die Hälfte ein.

  • Zitat

    Original von dspaul
    ja den hat er doch !!

    Nein, er hat einen kleinen Waffenschein. Der gilt nur für :ptb: Waffen, also erlaubnisfreie Schreckschußwaffen.

    Für :F: Waffen braucht man den richtigen, mit dem man auch eine scharfe Waffe führen darf.

    Wobei letzterer auf die Waffe ausgestellt wird, und den kein Sachbearbeiter je auf eine :F:-Waffe austellen würde.

    Stell' Dir vor, es ist Krieg und keiner geht hin. Dann kommt der Krieg zu Dir. Willst Du jedoch Gutmensch sein, behalt' einfach die Hälfte ein.

  • unwissenheit schützt vor strafe nicht.

    danke dass du meine falsche aussage korrigiert hast :huldige:

    aber ich bin mir gerade ganz unsicher.. alle softairs müssen ja im ptb abgenommen werden. ich les grad beim sportwaffen schneider über co2 blowback softairs so um 100 € liegen bei 0,7 joule, da steht frei ab 18.

    wie sind die einzuordnen?

  • Zitat

    Original von dspaul
    aber ich bin mir gerade ganz unsicher.. alle softairs müssen ja im ptb abgenommen werden. ich les grad beim sportwaffen schneider über co2 blowback softairs so um 100 € liegen bei 0,7 joule, da steht frei ab 18.

    wie sind die einzuordnen?


    Da bringst du grad was Durcheinander.
    PTB Abnahme brauchen nur SSWs. Die Softairs werden auch beschossen um zu überprüfen was sie für eine Mündungsenergie haben.
    Und wie du sicherlich weist ist alles von 0,5 bis 7,5 Joule mit :F: ab 18.

    Und genau da sind diese AS einzuordnen.

    /€ Mir Fällt grade auf auch AS müssen zur PTB, oder? Zumindest kommen sie in die PTB-Liste. Aber es muss kein PTB Prüfzeichen drauf.

    SSWs: Reck Miami 92F vernickelt, Reck Miami 92 und 2X ME 38 Compact 1X vernickelt
    Softairs: CA SLR 105 A1, HFC M92 CO2, ASG R-357, Mossberg M500 und eine billige Umarex Navy Commando
    Sonstiges: Recurvebogen, "Panzer II"-Armbrust und ne Schleuder

    Einmal editiert, zuletzt von XXL (3. Oktober 2005 um 14:02)

  • Zitat

    Original von dspaul
    da steht frei ab 18.

    Wie XXL ja schon erklärte sind Waffen unter 7,5J die mit einem :F: versehen sind frei ab 18. Das heißt aber nur das man sie frei Kaufen und Besitezn darf. Führen darf man sie in Deutschland nicht. Man darf sie nur nicht Zugriffsbereit und nicht Schußbereit von A nach B bringen (Transportieren).

    Stell' Dir vor, es ist Krieg und keiner geht hin. Dann kommt der Krieg zu Dir. Willst Du jedoch Gutmensch sein, behalt' einfach die Hälfte ein.

    2 Mal editiert, zuletzt von Erklärbär (3. Oktober 2005 um 14:02)

  • erinnert mich an mein paintballzeug :).

    also die waffen unter 0,5 joule darf man aber so mit sich rumtragen, da sie nun doch kein f brauchen (also unabhängig ob mit co2 betrieben oder sonstwie).

    die gibts auch.

    edit: alles muss zum ptb, was nen lauf hat und vorn ne kugel rauskommt ^^

    Einmal editiert, zuletzt von dspaul (3. Oktober 2005 um 14:04)

  • Zitat

    Original von dspaul
    also die waffen unter 0,5 joule darf man aber so mit sich rumtragen, da sie nun doch kein f brauchen (also unabhängig ob mit co2 betrieben oder sonstwie).

    Ja... laut Feststellungsbescheit ist alles unter 0,5J (vorher 0,08J, das hatte allerdings sogar die Kanone des Playmobil Piratenschiffs zur illegalen Waffe gemacht. :confused2:) Kinderspielzeug. Wobei ich mir bei "oder sonstwie" jetzt nicht 100%ig sicher bin ob das auch für heiße Gase gilt.

    Stell' Dir vor, es ist Krieg und keiner geht hin. Dann kommt der Krieg zu Dir. Willst Du jedoch Gutmensch sein, behalt' einfach die Hälfte ein.

  • schlimm das alles hier.

    vor allem ist das alles nicht so transparent und man muss schon bald die ganze thematik studiert haben um überhaupt noch durchzublicken..


    soll er sich nen knallkorken derringer kaufen :D

  • Ist eigentlich ganz einfach:
    alles unter 0,5 Joule = Spielzeug, keine Altersbeschraenkung.
    Alles von 0,5 bis 7,5 Joule und Kaltgasantrieb frei ab 18 besitzen, nicht fuehren. :F:
    Alles über 7,5 Joule und alles heissgasiges (Ausnahmen einschuessige VL und Altbesitz Druckluft) WBK, nicht fuehren.
    Alles mit PTB-Stempel im Kreis frei ab 18, fuehren mit KWS (Schreckschuss). :PTB:

    Das jetzt nur mal ganz grob und ohne auf die Ausnahmen im Einzelnen einzugehen.

    Ja, verzeihlich ist der Großen Übermut und Tyrannei,
    Denn zu groß und niederträchtig Ist des Deutschen Kriecherei.
    (H.v.Fallersleben und leider immer noch topaktuell)

  • Ich finds recht interessant, wie man von einer Schreckschuß im Handschuhfach zu der schon x-mal durchgekauten Führen/Besitzen Problematik kommen kann. Da er einen KWS besitzt, SOLLTE er eigentlich wissen, was er damit darf und was nicht. Ich führ meinen Teil durfte mir jedenfalls einen minutenlangen Vortrag anhören, als ich meinen abgeholt habe. Aber mal zurück zum eigentlichen Problem. Ich verstehe nicht, wieso du deine Waffe überhaupt im Handschuhfach lagern willst. Ob du das Ding nun vom Parkplatz mir rein nimmst ist doch nun auch noch egal, den KWS hast du ja. Dann hast du sie sogar daheim für den unwahrscheinlichen Fall, dass du sie doch zu Hause brauchen könntest. Die Sache mit Magazin mitnehmen und Waffe im Auto lassen find ich (sorry) total vertrottelt, denn dann kann ich auch den Rest der Waffe einpacken, das machts Kraut auch nicht mehr fett. Wenn du zum Auto gehst, steck dir die SSW in die Jackentasche und leg sie dann von mir aus in nen Ablagefach im Auto oder wo du sie sonst zu liegen haben gedenkst. Da du ja aber eh gesagt hast, im Auto führst du sie im Holster... Ob du die Waffe nun im Auto ins Holster packst oder in deiner Wohung und damit die 2 Minuten zum Auto gehst, ist doch vollkommen egal. Ist jedenfalls meine Meinung. War auch alles nicht bös gemeint, aber ich denke, reell betrachtet macht das mehr Sinn als das Teil im Handschuhfach zu lagern (und sich auch noch über die relative Gesetzeslage den Kopf zerbrechen zu müssen).

    Gruß, Stefan

    Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit... aber bei dem Universum bin ich mir nicht ganz sicher! -- Albert Einstein --

  • Zitat

    Original von chemmy
    Ob du das Ding nun vom Parkplatz mir rein nimmst ist doch nun auch noch egal

    Na ja, die Problematik kann ich schon verstehen. Ich z.B. darf am Arbeitsplatz keine Waffe mit rein bringen (Sicherheitsbereich).

    Zudem macht es ja nicht unbedingt Sinn den ganzen Tag eine Waffe mit sich herumzuschleppen wenn man sie gefühlsmäßig z.B. nur abends 5 Minuten braucht wenn man durch ein bestimmtes Viertel fährt. Ich hab ein ähnliches Problem mit meiner LuPi. Die sollte man auch besser nicht im Auto lassen, nicht nur wegen des Waffengesetzes, alleine auch schon weil die rund 1000€ wert ist, und Autos nun mal nur all zu gerne aufgebrochen werden. Also muss ich jedes Mal einen Umweg fahren wenn ich abends in den Verein will. :cry:

    Na ja, das geht wenigstens, wenn aber das "dunkle Viertel" auf dem Nachhause weg liegt (und wer fährt sonst schon Freiwillig durch Gegenden man meint eine SSW zu brauchen) ist das schon ein Problem.

    Neben dem Handschuhfach gäbe es aber auch noch andere Möglichkeiten. Die sind zwar auch nicht 100%ig rechtssicher, aber das ist beim Verwahren von SSW eh nichts. Es gäbe noch die Möglichkeit einen Safe ins Auto einzubauen. Kleine A-Schränke kosten zum Teil unter 20€.

    Oder wenigstens Visier Abonnieren... wenn man sich da werben lässt (Also eigentlich wenn man wirbt, aber die meisten machen das ja eh anders ;) ) gibt es da für 20€ zuzahlung so einen netten Pistolekoffer mit Befestigungsplatte.

    Meine LuPi passt da zwar leider nicht rein, für eine SSW ist das Teil aber eigentlich ideal. Für Zu Hause sollte die Tasche allemal reichen um als sichere Verwahrung für eine Freie Waffe (ohne Munition versteht sich) angesehen zu werden. Im Auto ist das aller Wahrscheinlichkeit nach nicht geklärt, aber sicher besser als das Handschuhfach.

    Stell' Dir vor, es ist Krieg und keiner geht hin. Dann kommt der Krieg zu Dir. Willst Du jedoch Gutmensch sein, behalt' einfach die Hälfte ein.

    2 Mal editiert, zuletzt von Erklärbär (3. Oktober 2005 um 17:34)

  • Ich hab nirgendwo gelesen, dass es darum geht, die Waffe im Auto zu haben, während er auf Arbeit ist. Laut eigener Aussage meinte er ja dann auch, wenn ich die Waffe nicht im Auto haben darf nehm ich sie halt mir rein (oder so ähnlich). Von daher zieht das Argument nicht. Natürlich ist es nicht ratsam, eine Waffe gleich welcher Art mit auf Arbeit zu nehmen, es sei denn, man braucht seinen Job nicht mehr. Von daher geb ich dir vollkommen Recht. Vielleicht wäre es ja in dieser Hinsicht nicht schlecht gewesen, mit zu erwähnen, dass es (eventuell) auch um die Arbeit ging. Aber ob ein geladenes Magazin auf Arbeit soviel besser ist? Wenn auch nicht ganz so agressiv wie eine komplette Waffe, aber nen guten Eindruck hinterlästs auch nicht, sollte es irgendjemand merken. Da ist die Sache mit nem Pistolenkoffer (mit zB Zahlenschloss) vielleicht garnicht so verkehrt. Aber dennoch halte ich nicht allzu viel davon, eine Waffe im Auto zu lagern. Wenn es wirklich nur zur Arbeit und wieder zurück geht, braucht man sie auch nicht. Natürlich könnte jetzt jemand sagen, man kann auch zwischen Parkplatz und Wohnung überfallen werden, was sicherlich auch schon vorgekommen ist, aber wenn ich nach derartigen Ansichten lebe, müßte ich mich gleich erschießen, um einem eventuellen Asteroiden zuvorzukommen, der ja tagtäglich auf meinen Kopf fallen könnte.
    Ansonsten würde ich sagen, haben meine Vorredner schon zahlreiche Möglichkeiten aufgezeigt bzw. zur Gesetzeslage gesprochen.

    Gruß, Stefan

    Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit... aber bei dem Universum bin ich mir nicht ganz sicher! -- Albert Einstein --

    2 Mal editiert, zuletzt von chemmy (3. Oktober 2005 um 18:27)

  • ...und wer, sieht auf der Arbeit, das ich ein geladenes Mag in der Tasche habe?
    Man muss ja nicht damit hausieren gehen, oder?;-)

    Jene,
    die ihre Schwerter zur Pflugscharen schmiedeten,
    pflügen nun für Männer,
    die ihre Schwerter behielten.

  • Muß ich mit der Pistole auch nicht. Wenn ich die im Passformholster unterm Pullover habe sieht das auch niemand. Gibt immer zwei Seiten der Medaille ;)
    Wo kein Kläger, da kein Richter. Solange es niemand merkt, kann ich auch ne scharfe 45er mit mir rumschleppen. Ein Problem gibts immer erst, wenn es jemand bemerkt, und mal ganz ehrlich, ein Magazin kann dir genauso aus der Tasche fallen wie jemand beim versehentlichen Anrempeln merkt, dass du ne geholsterte Waffe führt. Wie sagte Einstein so schön: "Alles ist relativ".

    Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit... aber bei dem Universum bin ich mir nicht ganz sicher! -- Albert Einstein --

    Einmal editiert, zuletzt von chemmy (3. Oktober 2005 um 20:51)

  • Aber wie sieht das aus, man muss ja nit direkt mit ner SSW rumlaufen, tun es nicht auch die Dekowaffen? Also eine Deko Mac10 oder ne Beretta würde ja auch reichen.........oder nit???Also der Angst effekt ist ja dann auch schon riesig..... :))

    MfG Desert

  • Naja, über den Abschreckeffekt kann man sicherlich streiten.

    Allerdings bin ch mir relativ sicher, dass das führen von Dekowaffen verboten ist. Irgend jemand hat doch sicher die genaue Gesetzlage, oder?

    SSWs: Reck Miami 92F vernickelt, Reck Miami 92 und 2X ME 38 Compact 1X vernickelt
    Softairs: CA SLR 105 A1, HFC M92 CO2, ASG R-357, Mossberg M500 und eine billige Umarex Navy Commando
    Sonstiges: Recurvebogen, "Panzer II"-Armbrust und ne Schleuder