Energie auf 2-3 Meter Harpunen

Es gibt 26 Antworten in diesem Thema, welches 8.563 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (19. September 2005 um 20:30) ist von Sgt_Elias.

  • Zitat

    Original von mani
    Reden wir hier etwa vom Behördlichen oder privatem Einsatz ?

    Vom Privaten, eben !

    Und wo ist da jetzt der Unterschied? Rechtlich gibt es da überhaupt keinen. Ein Polizist unterliegt absolut genau so den Regelungen von Notwehr/Nothilfe wie ein Privatmann.

    Zitat


    Du willst mir doch nicht ersthaft sagen, dass Du es für richtig hälst, wenn jemand mit einer Harpune anstelle von CS Gasspray rumläuft, um sich gegen mögliche Angreifer zu verteidigen, oder ?

    Die größe wird wohl dazu führen, das er sie bestenfalls gegen Einbrecher neben dem Bett liegen hat. Und, nein, daran würde ich mich nicht im geringsten stören. In genügend anderen Ländern, mit weit geringeren Verbrechensraten, haben dort Menschen ihre Schrotflinte liegen, und wenn das rechtlich hier zugelassen währe, mich würde es auch hier nicht stören.

    Stell' Dir vor, es ist Krieg und keiner geht hin. Dann kommt der Krieg zu Dir. Willst Du jedoch Gutmensch sein, behalt' einfach die Hälfte ein.

  • Wenn das alles so unproblematisch ist .... wieso wird hier net über die beste Taktik einen menschen zu töten diskutiert ? ;)
    Harpune zur SV da pack ich mir an kopf ..... klar ich kauf mir ne Harpune um damit böse buben zu verschrecken ..... wennse nicht laufen knall ich sie ab ....
    Erklärbär der gute unterschied liegt dabei das nen Polizist ebend nicht den Regelungen eines zivilisten unterliegt ... nen Polizist DARF niemanden erschiessen sondern nur an vorgesehen stellen anschiessen ...... (knie..schulter...) und weis was er da tut ....
    Und leute die ihr LG tunen möchten werden gebannt oder ähnliches..
    dann kommt nen (spinner sry aber ....) und rennt mit ner harpune durch die stadt ... und ihr sagt nix ausser ist doch ok ;)
    Na ? Jemand der ne Harpune zur SV will macht sich keine gedanken drumm ob man damit nen Menschen zerlegen kann ...... oder etwa doch ? ;)

    wenn also ne paintballwaffe nicht tödlich ist und "marker" genannt wird
    ....... ist dann eine normale Pistole ein "permanent marker"? :nuts:

    2 Mal editiert, zuletzt von hollowman4 (19. September 2005 um 03:48)

  • Zitat

    Original von hollowman4
    Erklärbär der gute unterschied liegt dabei das nen Polizist ebend nicht den Regelungen eines zivilisten unterliegt

    Da unterliegst Du einem Irrtum. In Deutschland gibt es in Sachen Notwehr und Nothilfe rechtlich keinerlei Unterschied zwischen einem Beamten und einer Privatperson.

    Zitat


    Und leute die ihr LG tunen möchten werden gebannt oder ähnliches..
    dann kommt nen (spinner sry aber ....) und rennt mit ner harpune durch die stadt ... und ihr sagt nix ausser ist doch ok ;)

    Vermutlich, weil das eine Illegal ist, und das andere eben nicht. Es würde ja auch keiner Fragen warum hier immer mal wieder über Tabak und Alkohol diskutiert wird, während Diskussionen über Haschisch unterbunden werden, selbst wenn einige Haschisch als medizinisch nicht bedenklicher beurteilen.

    Ist sicher nicht meine Schuld wenn Harpunen frei verkäuflich sind, man für eine Softair mit 1j und ohne :F: hingegen eine WBK und einen Tresor braucht. :n17:

    Ich meine allerdings das es bei weitem genug Beschränkungen im Waffenrecht gibt und das wir uns jetzt nicht noch neue erfinden müssen, oder?

    Stell' Dir vor, es ist Krieg und keiner geht hin. Dann kommt der Krieg zu Dir. Willst Du jedoch Gutmensch sein, behalt' einfach die Hälfte ein.

    Einmal editiert, zuletzt von Erklärbär (19. September 2005 um 04:37)

  • Wenn du meinst das die Polizei das darf .... ;) Notwehr um Potenzielle täter zu STOPPEN nicht zu töten ... das wäre der Finale Rettungsschuss ein unmittelbarer zwang ;)

    "Unmittelbarer Zwang darf nur angewandt werden, wenn kein anderes Mittel mehr zweckmäßig eingesetzt werden kann. Die Behörde hat zu prüfen ob der Einsatz erforderlich und verhältnismäßig ist. So ist auch beispielsweise der Schusswaffengebrauch nur in besonderen Extremfällen zulässig." [Quelle Portal-Polizei wikipedia] ;)

    wenn also ne paintballwaffe nicht tödlich ist und "marker" genannt wird
    ....... ist dann eine normale Pistole ein "permanent marker"? :nuts:

  • die § Notwehr, Nothilfe sowie §127 Abs. 1 gelten für jeden Menschen in diesem Land, ob Zivilist, Soldat oder Polizist, gleichermaßen.

    Die Notwehr ist eines der stärksten Rechte in diesem Land, weil es mehr Gesetze ausser Kraft setzt als alle anderen. Wieso sollte es also ausgerechnet für Polizisten nicht gelten? GERADE für die ist es mental eine unglaubliche Erleichterung.


    edit:

    Desweiteren ist auch in einer Notwehrsituation ein geeignetes Mittel auszuwählen, auch wenn man sich durch ein begründbares Überschreiten der Notwehr nicht schuldhaft verhält. Rechtswiedrig ist dies trotzdem.

    Einmal editiert, zuletzt von illuminatus! (19. September 2005 um 17:08)

  • Zitat

    Original von hollowman4
    Wenn du meinst das die Polizei das darf .... ;) Notwehr um Potenzielle täter zu STOPPEN nicht zu töten ... das wäre der Finale Rettungsschuss ein unmittelbarer zwang ;)

    "Unmittelbarer Zwang darf nur angewandt werden, wenn kein anderes Mittel mehr zweckmäßig eingesetzt werden kann. Die Behörde hat zu prüfen ob der Einsatz erforderlich und verhältnismäßig ist. So ist auch beispielsweise der Schusswaffengebrauch nur in besonderen Extremfällen zulässig." [Quelle Portal-Polizei wikipedia] ;)

    Nicht ganz:

    Erst einmal mit den Leuten versuchen zu reden, falls uneinsichtig erfolgt unmittelbarer Zwang.

    Der unmittelbare Zwang kann erfolgen durch körperliche Gewalt, körperliche Gewalt mit Hilfsmitteln, Schußwaffe, Sprengkörper (Handgranate).

    Das Verhalten und die Mittel sind auf die Situation abzustimmen, also einem nicht die Pistole an den Kopf drücken weil er nicht angeschnallt ist.

    Als Beispiel: Es sollen Taschenkontrollen durchgeführt werden, eine Person weigert sich trotz Aufforderung. Es wird unmittelbarer Zwang angedroht, wird auf die Androhung nicht reagiert, wird die Tasche durch unmittelbaren Zwang an sich gebracht (aus der Hand reißen).

    So habe ich das zunindest in der Wachausbildung gelernt. Es gibt auch ein extra Gesetz für unmittelbaren Zwang, also kann man da mal reinschauen.

    Gruß Marcel

    So habe ich das zumindest gelernt

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
    -Wenn du im Sarg liegst, haben sie dich das letzte Mal reingelegt!-

  • Wegen extremen "vom Thema Abkommen" bis auf weiteres geschlossen...

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    When she talks, she talks about death. My Azra saves non-life imagination. We love you Azra, because you are evil.