Hallo zusammen,
ich weiß, dass dieses Thema sicherlich schon bis zum Erbrechen durchgekaut wurde, aber man hört ja bekanntlich überall etwas anderes.
Deswegen möchte ich heute mal folgende Frage an die Profis in Sachen WBK-Erwerb stellen:
Ein Arbeitskollege von mir meinte, es wäre[GLOW=red]unmöglich[/GLOW], dem Ordnungsamt ein Waffenbedürfnis nachzuweisen, wenn man nicht in einem Verein ist. Hier im Board wurde aber mal gesagt, dass es u.U. reicht, ein (beglaubigtes) 'Schießbuch' über min. 6 Monate zu führen, um dem OA ein Bedürfnis klar zu machen.
Muss also unbedingt ein Verein sein, oder reicht regelmäßiges, belegbares Schießen aus?
Gruß
Kallisti